De uttalanden som publiceras av Landtag Rheinland-Pfalz genom openPetition är inte bindande beslut. Dessa är petitionskommitténs ansvar efter officiell behandling av framställningen. Alla uttalanden kompletterar processen och är ett åtagande för en transparent dialog i ögonhöjd mellan politiker och medborgare.

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Svar Antal Andel
Obesvarat 43 48,3%
Jag håller inte med 34 38,2%
Jag håller med / håller med till mesta del 11 12,4%
Ej efterfrågad, ingen e-postadress tillgänglig 1 1,1%

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Uwe Junge

är riksdagsledamot Landtag Rheinland-Pfalz

AfD, senast redigerad 2020-01-28

Gruppbeslut publicerat av Uwe Junge. Utslaget grundar sig i ett beslut från fraktionen AfD
Jag håller med / håller med till mesta del.

Die AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz kritisiert die Haltung der Landesregierung, dem Elternwillen in der Frage der Einschulung nicht den geringsten Spielraum zu gewähren, obwohl es in der Petition nur um eine zweimonatige Übergangsregelung geht. Zweifellos kennen Eltern in dieser frühen Lebensphase ihr Kind am besten und sollten daher selbst entscheiden können, ob ihr Kind auch dann eingeschult wird, wenn es erst im Juli oder August sechs Jahre alt wird. Mit einer solchen Regelung bestünde die Möglichkeit, dem individuellen Entwicklungsstand eines Kindes mehr Rechnung zu tragen als dies zur Zeit geschieht. Das Ziel muss sein, dass jedes Kind in der Schule erfolgreich ist. Eine zu frühe Einschulung kann hier ein Hindernis sein. Deshalb bildet die Petition ein berechtigtes Anliegen der Eltern ab.



Die Argumentation der Bildungsministerin am 23. Oktober 2019 im Plenum (Drs. 17/10327), die Schulpflicht erfordere generelle Regelungen, überzeugt ebenso wenig wie ihr Hinweis auf Beschlüsse der Kultusministerkonferenz. Denn eine flexible Regelung ist durchaus umsetzbar, wenn der politische Wille vorhanden ist. So hat Bayern 2019 eine solche flexible Regelung mit einem Einschulungskorridor für Kinder, die zwischen Juli und September ihren sechsten Geburtstag feiern, beschlossen. Ähnliche Regelungen haben zuletzt auch Niedersachsen (2018) und Baden-Württemberg (2019) getroffen.



Wenn die Bildungsministerin zudem erklärt, es gäbe aus der Forschung keine eindeutigen Belege, ob eine frühere oder spätere Einschulung besser für das Kind sei, macht das die fehlende Flexibilität für einen Übergangszeitraum von nur zwei Monaten noch unverständlicher.



Deshalb fordert die AfD-Fraktion die Landesregierung auf, sich nicht weiter dem berechtigten Anliegen der Eltern zu verschließen und schnellstmöglich den Eltern der zwischen dem 1. Juli und dem 31. August geborenen Kinder die volle Entscheidungsfreiheit bei der Schulrückstellung zu überlassen und § 57 des Schulgesetzes entsprechend zu ändern.





Mit freundlichen Grüßen



Uwe Junge


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Dr. Timo Böhme

är riksdagsledamot Landtag Rheinland-Pfalz

AfD, senast redigerad 2020-01-28

Gruppbeslut publicerat av Uwe Junge. Utslaget grundar sig i ett beslut från fraktionen AfD
Jag håller med / håller med till mesta del.

Die AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz kritisiert die Haltung der Landesregierung, dem Elternwillen in der Frage der Einschulung nicht den geringsten Spielraum zu gewähren, obwohl es in der Petition nur um eine zweimonatige Übergangsregelung geht. Zweifellos kennen Eltern in dieser frühen Lebensphase ihr Kind am besten und sollten daher selbst entscheiden können, ob ihr Kind auch dann eingeschult wird, wenn es erst im Juli oder August sechs Jahre alt wird. Mit einer solchen Regelung bestünde die Möglichkeit, dem individuellen Entwicklungsstand eines Kindes mehr Rechnung zu tragen als dies zur Zeit geschieht. Das Ziel muss sein, dass jedes Kind in der Schule erfolgreich ist. Eine zu frühe Einschulung kann hier ein Hindernis sein. Deshalb bildet die Petition ein berechtigtes Anliegen der Eltern ab.



Die Argumentation der Bildungsministerin am 23. Oktober 2019 im Plenum (Drs. 17/10327), die Schulpflicht erfordere generelle Regelungen, überzeugt ebenso wenig wie ihr Hinweis auf Beschlüsse der Kultusministerkonferenz. Denn eine flexible Regelung ist durchaus umsetzbar, wenn der politische Wille vorhanden ist. So hat Bayern 2019 eine solche flexible Regelung mit einem Einschulungskorridor für Kinder, die zwischen Juli und September ihren sechsten Geburtstag feiern, beschlossen. Ähnliche Regelungen haben zuletzt auch Niedersachsen (2018) und Baden-Württemberg (2019) getroffen.



Wenn die Bildungsministerin zudem erklärt, es gäbe aus der Forschung keine eindeutigen Belege, ob eine frühere oder spätere Einschulung besser für das Kind sei, macht das die fehlende Flexibilität für einen Übergangszeitraum von nur zwei Monaten noch unverständlicher.



Deshalb fordert die AfD-Fraktion die Landesregierung auf, sich nicht weiter dem berechtigten Anliegen der Eltern zu verschließen und schnellstmöglich den Eltern der zwischen dem 1. Juli und dem 31. August geborenen Kinder die volle Entscheidungsfreiheit bei der Schulrückstellung zu überlassen und § 57 des Schulgesetzes entsprechend zu ändern.





Mit freundlichen Grüßen



Uwe Junge


Bild av Jan Bollinger

Dr. Jan Bollinger

är riksdagsledamot Landtag Rheinland-Pfalz

AfD, senast redigerad 2020-01-28

Gruppbeslut publicerat av Uwe Junge. Utslaget grundar sig i ett beslut från fraktionen AfD
Jag håller med / håller med till mesta del.

Die AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz kritisiert die Haltung der Landesregierung, dem Elternwillen in der Frage der Einschulung nicht den geringsten Spielraum zu gewähren, obwohl es in der Petition nur um eine zweimonatige Übergangsregelung geht. Zweifellos kennen Eltern in dieser frühen Lebensphase ihr Kind am besten und sollten daher selbst entscheiden können, ob ihr Kind auch dann eingeschult wird, wenn es erst im Juli oder August sechs Jahre alt wird. Mit einer solchen Regelung bestünde die Möglichkeit, dem individuellen Entwicklungsstand eines Kindes mehr Rechnung zu tragen als dies zur Zeit geschieht. Das Ziel muss sein, dass jedes Kind in der Schule erfolgreich ist. Eine zu frühe Einschulung kann hier ein Hindernis sein. Deshalb bildet die Petition ein berechtigtes Anliegen der Eltern ab.



Die Argumentation der Bildungsministerin am 23. Oktober 2019 im Plenum (Drs. 17/10327), die Schulpflicht erfordere generelle Regelungen, überzeugt ebenso wenig wie ihr Hinweis auf Beschlüsse der Kultusministerkonferenz. Denn eine flexible Regelung ist durchaus umsetzbar, wenn der politische Wille vorhanden ist. So hat Bayern 2019 eine solche flexible Regelung mit einem Einschulungskorridor für Kinder, die zwischen Juli und September ihren sechsten Geburtstag feiern, beschlossen. Ähnliche Regelungen haben zuletzt auch Niedersachsen (2018) und Baden-Württemberg (2019) getroffen.



Wenn die Bildungsministerin zudem erklärt, es gäbe aus der Forschung keine eindeutigen Belege, ob eine frühere oder spätere Einschulung besser für das Kind sei, macht das die fehlende Flexibilität für einen Übergangszeitraum von nur zwei Monaten noch unverständlicher.



Deshalb fordert die AfD-Fraktion die Landesregierung auf, sich nicht weiter dem berechtigten Anliegen der Eltern zu verschließen und schnellstmöglich den Eltern der zwischen dem 1. Juli und dem 31. August geborenen Kinder die volle Entscheidungsfreiheit bei der Schulrückstellung zu überlassen und § 57 des Schulgesetzes entsprechend zu ändern.





Mit freundlichen Grüßen



Uwe Junge


Bild av Michael Frisch

Michael Frisch

är riksdagsledamot Landtag Rheinland-Pfalz

AfD, senast redigerad 2020-01-28

Gruppbeslut publicerat av Uwe Junge. Utslaget grundar sig i ett beslut från fraktionen AfD
Jag håller med / håller med till mesta del.

Die AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz kritisiert die Haltung der Landesregierung, dem Elternwillen in der Frage der Einschulung nicht den geringsten Spielraum zu gewähren, obwohl es in der Petition nur um eine zweimonatige Übergangsregelung geht. Zweifellos kennen Eltern in dieser frühen Lebensphase ihr Kind am besten und sollten daher selbst entscheiden können, ob ihr Kind auch dann eingeschult wird, wenn es erst im Juli oder August sechs Jahre alt wird. Mit einer solchen Regelung bestünde die Möglichkeit, dem individuellen Entwicklungsstand eines Kindes mehr Rechnung zu tragen als dies zur Zeit geschieht. Das Ziel muss sein, dass jedes Kind in der Schule erfolgreich ist. Eine zu frühe Einschulung kann hier ein Hindernis sein. Deshalb bildet die Petition ein berechtigtes Anliegen der Eltern ab.



Die Argumentation der Bildungsministerin am 23. Oktober 2019 im Plenum (Drs. 17/10327), die Schulpflicht erfordere generelle Regelungen, überzeugt ebenso wenig wie ihr Hinweis auf Beschlüsse der Kultusministerkonferenz. Denn eine flexible Regelung ist durchaus umsetzbar, wenn der politische Wille vorhanden ist. So hat Bayern 2019 eine solche flexible Regelung mit einem Einschulungskorridor für Kinder, die zwischen Juli und September ihren sechsten Geburtstag feiern, beschlossen. Ähnliche Regelungen haben zuletzt auch Niedersachsen (2018) und Baden-Württemberg (2019) getroffen.



Wenn die Bildungsministerin zudem erklärt, es gäbe aus der Forschung keine eindeutigen Belege, ob eine frühere oder spätere Einschulung besser für das Kind sei, macht das die fehlende Flexibilität für einen Übergangszeitraum von nur zwei Monaten noch unverständlicher.



Deshalb fordert die AfD-Fraktion die Landesregierung auf, sich nicht weiter dem berechtigten Anliegen der Eltern zu verschließen und schnellstmöglich den Eltern der zwischen dem 1. Juli und dem 31. August geborenen Kinder die volle Entscheidungsfreiheit bei der Schulrückstellung zu überlassen und § 57 des Schulgesetzes entsprechend zu ändern.





Mit freundlichen Grüßen



Uwe Junge


Dr. Sylvia Groß

är riksdagsledamot Landtag Rheinland-Pfalz

AfD, senast redigerad 2020-01-28

Gruppbeslut publicerat av Uwe Junge. Utslaget grundar sig i ett beslut från fraktionen AfD
Jag håller med / håller med till mesta del.

Die AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz kritisiert die Haltung der Landesregierung, dem Elternwillen in der Frage der Einschulung nicht den geringsten Spielraum zu gewähren, obwohl es in der Petition nur um eine zweimonatige Übergangsregelung geht. Zweifellos kennen Eltern in dieser frühen Lebensphase ihr Kind am besten und sollten daher selbst entscheiden können, ob ihr Kind auch dann eingeschult wird, wenn es erst im Juli oder August sechs Jahre alt wird. Mit einer solchen Regelung bestünde die Möglichkeit, dem individuellen Entwicklungsstand eines Kindes mehr Rechnung zu tragen als dies zur Zeit geschieht. Das Ziel muss sein, dass jedes Kind in der Schule erfolgreich ist. Eine zu frühe Einschulung kann hier ein Hindernis sein. Deshalb bildet die Petition ein berechtigtes Anliegen der Eltern ab.



Die Argumentation der Bildungsministerin am 23. Oktober 2019 im Plenum (Drs. 17/10327), die Schulpflicht erfordere generelle Regelungen, überzeugt ebenso wenig wie ihr Hinweis auf Beschlüsse der Kultusministerkonferenz. Denn eine flexible Regelung ist durchaus umsetzbar, wenn der politische Wille vorhanden ist. So hat Bayern 2019 eine solche flexible Regelung mit einem Einschulungskorridor für Kinder, die zwischen Juli und September ihren sechsten Geburtstag feiern, beschlossen. Ähnliche Regelungen haben zuletzt auch Niedersachsen (2018) und Baden-Württemberg (2019) getroffen.



Wenn die Bildungsministerin zudem erklärt, es gäbe aus der Forschung keine eindeutigen Belege, ob eine frühere oder spätere Einschulung besser für das Kind sei, macht das die fehlende Flexibilität für einen Übergangszeitraum von nur zwei Monaten noch unverständlicher.



Deshalb fordert die AfD-Fraktion die Landesregierung auf, sich nicht weiter dem berechtigten Anliegen der Eltern zu verschließen und schnellstmöglich den Eltern der zwischen dem 1. Juli und dem 31. August geborenen Kinder die volle Entscheidungsfreiheit bei der Schulrückstellung zu überlassen und § 57 des Schulgesetzes entsprechend zu ändern.





Mit freundlichen Grüßen



Uwe Junge


Matthias Joa

är riksdagsledamot Landtag Rheinland-Pfalz

AfD, senast redigerad 2020-01-28

Gruppbeslut publicerat av Uwe Junge. Utslaget grundar sig i ett beslut från fraktionen AfD
Jag håller med / håller med till mesta del.

Die AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz kritisiert die Haltung der Landesregierung, dem Elternwillen in der Frage der Einschulung nicht den geringsten Spielraum zu gewähren, obwohl es in der Petition nur um eine zweimonatige Übergangsregelung geht. Zweifellos kennen Eltern in dieser frühen Lebensphase ihr Kind am besten und sollten daher selbst entscheiden können, ob ihr Kind auch dann eingeschult wird, wenn es erst im Juli oder August sechs Jahre alt wird. Mit einer solchen Regelung bestünde die Möglichkeit, dem individuellen Entwicklungsstand eines Kindes mehr Rechnung zu tragen als dies zur Zeit geschieht. Das Ziel muss sein, dass jedes Kind in der Schule erfolgreich ist. Eine zu frühe Einschulung kann hier ein Hindernis sein. Deshalb bildet die Petition ein berechtigtes Anliegen der Eltern ab.



Die Argumentation der Bildungsministerin am 23. Oktober 2019 im Plenum (Drs. 17/10327), die Schulpflicht erfordere generelle Regelungen, überzeugt ebenso wenig wie ihr Hinweis auf Beschlüsse der Kultusministerkonferenz. Denn eine flexible Regelung ist durchaus umsetzbar, wenn der politische Wille vorhanden ist. So hat Bayern 2019 eine solche flexible Regelung mit einem Einschulungskorridor für Kinder, die zwischen Juli und September ihren sechsten Geburtstag feiern, beschlossen. Ähnliche Regelungen haben zuletzt auch Niedersachsen (2018) und Baden-Württemberg (2019) getroffen.



Wenn die Bildungsministerin zudem erklärt, es gäbe aus der Forschung keine eindeutigen Belege, ob eine frühere oder spätere Einschulung besser für das Kind sei, macht das die fehlende Flexibilität für einen Übergangszeitraum von nur zwei Monaten noch unverständlicher.



Deshalb fordert die AfD-Fraktion die Landesregierung auf, sich nicht weiter dem berechtigten Anliegen der Eltern zu verschließen und schnellstmöglich den Eltern der zwischen dem 1. Juli und dem 31. August geborenen Kinder die volle Entscheidungsfreiheit bei der Schulrückstellung zu überlassen und § 57 des Schulgesetzes entsprechend zu ändern.





Mit freundlichen Grüßen



Uwe Junge


Jürgen Klein

är riksdagsledamot Landtag Rheinland-Pfalz

AfD, senast redigerad 2020-01-28

Gruppbeslut publicerat av Uwe Junge. Utslaget grundar sig i ett beslut från fraktionen AfD
Jag håller med / håller med till mesta del.

Die AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz kritisiert die Haltung der Landesregierung, dem Elternwillen in der Frage der Einschulung nicht den geringsten Spielraum zu gewähren, obwohl es in der Petition nur um eine zweimonatige Übergangsregelung geht. Zweifellos kennen Eltern in dieser frühen Lebensphase ihr Kind am besten und sollten daher selbst entscheiden können, ob ihr Kind auch dann eingeschult wird, wenn es erst im Juli oder August sechs Jahre alt wird. Mit einer solchen Regelung bestünde die Möglichkeit, dem individuellen Entwicklungsstand eines Kindes mehr Rechnung zu tragen als dies zur Zeit geschieht. Das Ziel muss sein, dass jedes Kind in der Schule erfolgreich ist. Eine zu frühe Einschulung kann hier ein Hindernis sein. Deshalb bildet die Petition ein berechtigtes Anliegen der Eltern ab.



Die Argumentation der Bildungsministerin am 23. Oktober 2019 im Plenum (Drs. 17/10327), die Schulpflicht erfordere generelle Regelungen, überzeugt ebenso wenig wie ihr Hinweis auf Beschlüsse der Kultusministerkonferenz. Denn eine flexible Regelung ist durchaus umsetzbar, wenn der politische Wille vorhanden ist. So hat Bayern 2019 eine solche flexible Regelung mit einem Einschulungskorridor für Kinder, die zwischen Juli und September ihren sechsten Geburtstag feiern, beschlossen. Ähnliche Regelungen haben zuletzt auch Niedersachsen (2018) und Baden-Württemberg (2019) getroffen.



Wenn die Bildungsministerin zudem erklärt, es gäbe aus der Forschung keine eindeutigen Belege, ob eine frühere oder spätere Einschulung besser für das Kind sei, macht das die fehlende Flexibilität für einen Übergangszeitraum von nur zwei Monaten noch unverständlicher.



Deshalb fordert die AfD-Fraktion die Landesregierung auf, sich nicht weiter dem berechtigten Anliegen der Eltern zu verschließen und schnellstmöglich den Eltern der zwischen dem 1. Juli und dem 31. August geborenen Kinder die volle Entscheidungsfreiheit bei der Schulrückstellung zu überlassen und § 57 des Schulgesetzes entsprechend zu ändern.





Mit freundlichen Grüßen



Uwe Junge


Bild av Damian Lohr

Damian Lohr

är riksdagsledamot Landtag Rheinland-Pfalz

AfD, senast redigerad 2020-01-28

Gruppbeslut publicerat av Uwe Junge. Utslaget grundar sig i ett beslut från fraktionen AfD
Jag håller med / håller med till mesta del.

Die AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz kritisiert die Haltung der Landesregierung, dem Elternwillen in der Frage der Einschulung nicht den geringsten Spielraum zu gewähren, obwohl es in der Petition nur um eine zweimonatige Übergangsregelung geht. Zweifellos kennen Eltern in dieser frühen Lebensphase ihr Kind am besten und sollten daher selbst entscheiden können, ob ihr Kind auch dann eingeschult wird, wenn es erst im Juli oder August sechs Jahre alt wird. Mit einer solchen Regelung bestünde die Möglichkeit, dem individuellen Entwicklungsstand eines Kindes mehr Rechnung zu tragen als dies zur Zeit geschieht. Das Ziel muss sein, dass jedes Kind in der Schule erfolgreich ist. Eine zu frühe Einschulung kann hier ein Hindernis sein. Deshalb bildet die Petition ein berechtigtes Anliegen der Eltern ab.



Die Argumentation der Bildungsministerin am 23. Oktober 2019 im Plenum (Drs. 17/10327), die Schulpflicht erfordere generelle Regelungen, überzeugt ebenso wenig wie ihr Hinweis auf Beschlüsse der Kultusministerkonferenz. Denn eine flexible Regelung ist durchaus umsetzbar, wenn der politische Wille vorhanden ist. So hat Bayern 2019 eine solche flexible Regelung mit einem Einschulungskorridor für Kinder, die zwischen Juli und September ihren sechsten Geburtstag feiern, beschlossen. Ähnliche Regelungen haben zuletzt auch Niedersachsen (2018) und Baden-Württemberg (2019) getroffen.



Wenn die Bildungsministerin zudem erklärt, es gäbe aus der Forschung keine eindeutigen Belege, ob eine frühere oder spätere Einschulung besser für das Kind sei, macht das die fehlende Flexibilität für einen Übergangszeitraum von nur zwei Monaten noch unverständlicher.



Deshalb fordert die AfD-Fraktion die Landesregierung auf, sich nicht weiter dem berechtigten Anliegen der Eltern zu verschließen und schnellstmöglich den Eltern der zwischen dem 1. Juli und dem 31. August geborenen Kinder die volle Entscheidungsfreiheit bei der Schulrückstellung zu überlassen und § 57 des Schulgesetzes entsprechend zu ändern.





Mit freundlichen Grüßen



Uwe Junge


Bild av Iris Nieland

Iris Nieland

är riksdagsledamot Landtag Rheinland-Pfalz

AfD, senast redigerad 2020-01-28

Gruppbeslut publicerat av Uwe Junge. Utslaget grundar sig i ett beslut från fraktionen AfD
Jag håller med / håller med till mesta del.

Die AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz kritisiert die Haltung der Landesregierung, dem Elternwillen in der Frage der Einschulung nicht den geringsten Spielraum zu gewähren, obwohl es in der Petition nur um eine zweimonatige Übergangsregelung geht. Zweifellos kennen Eltern in dieser frühen Lebensphase ihr Kind am besten und sollten daher selbst entscheiden können, ob ihr Kind auch dann eingeschult wird, wenn es erst im Juli oder August sechs Jahre alt wird. Mit einer solchen Regelung bestünde die Möglichkeit, dem individuellen Entwicklungsstand eines Kindes mehr Rechnung zu tragen als dies zur Zeit geschieht. Das Ziel muss sein, dass jedes Kind in der Schule erfolgreich ist. Eine zu frühe Einschulung kann hier ein Hindernis sein. Deshalb bildet die Petition ein berechtigtes Anliegen der Eltern ab.



Die Argumentation der Bildungsministerin am 23. Oktober 2019 im Plenum (Drs. 17/10327), die Schulpflicht erfordere generelle Regelungen, überzeugt ebenso wenig wie ihr Hinweis auf Beschlüsse der Kultusministerkonferenz. Denn eine flexible Regelung ist durchaus umsetzbar, wenn der politische Wille vorhanden ist. So hat Bayern 2019 eine solche flexible Regelung mit einem Einschulungskorridor für Kinder, die zwischen Juli und September ihren sechsten Geburtstag feiern, beschlossen. Ähnliche Regelungen haben zuletzt auch Niedersachsen (2018) und Baden-Württemberg (2019) getroffen.



Wenn die Bildungsministerin zudem erklärt, es gäbe aus der Forschung keine eindeutigen Belege, ob eine frühere oder spätere Einschulung besser für das Kind sei, macht das die fehlende Flexibilität für einen Übergangszeitraum von nur zwei Monaten noch unverständlicher.



Deshalb fordert die AfD-Fraktion die Landesregierung auf, sich nicht weiter dem berechtigten Anliegen der Eltern zu verschließen und schnellstmöglich den Eltern der zwischen dem 1. Juli und dem 31. August geborenen Kinder die volle Entscheidungsfreiheit bei der Schulrückstellung zu überlassen und § 57 des Schulgesetzes entsprechend zu ändern.





Mit freundlichen Grüßen



Uwe Junge


Joachim Paul

är riksdagsledamot Landtag Rheinland-Pfalz

AfD, senast redigerad 2020-01-28

Gruppbeslut publicerat av Uwe Junge. Utslaget grundar sig i ett beslut från fraktionen AfD
Jag håller med / håller med till mesta del.

Die AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz kritisiert die Haltung der Landesregierung, dem Elternwillen in der Frage der Einschulung nicht den geringsten Spielraum zu gewähren, obwohl es in der Petition nur um eine zweimonatige Übergangsregelung geht. Zweifellos kennen Eltern in dieser frühen Lebensphase ihr Kind am besten und sollten daher selbst entscheiden können, ob ihr Kind auch dann eingeschult wird, wenn es erst im Juli oder August sechs Jahre alt wird. Mit einer solchen Regelung bestünde die Möglichkeit, dem individuellen Entwicklungsstand eines Kindes mehr Rechnung zu tragen als dies zur Zeit geschieht. Das Ziel muss sein, dass jedes Kind in der Schule erfolgreich ist. Eine zu frühe Einschulung kann hier ein Hindernis sein. Deshalb bildet die Petition ein berechtigtes Anliegen der Eltern ab.



Die Argumentation der Bildungsministerin am 23. Oktober 2019 im Plenum (Drs. 17/10327), die Schulpflicht erfordere generelle Regelungen, überzeugt ebenso wenig wie ihr Hinweis auf Beschlüsse der Kultusministerkonferenz. Denn eine flexible Regelung ist durchaus umsetzbar, wenn der politische Wille vorhanden ist. So hat Bayern 2019 eine solche flexible Regelung mit einem Einschulungskorridor für Kinder, die zwischen Juli und September ihren sechsten Geburtstag feiern, beschlossen. Ähnliche Regelungen haben zuletzt auch Niedersachsen (2018) und Baden-Württemberg (2019) getroffen.



Wenn die Bildungsministerin zudem erklärt, es gäbe aus der Forschung keine eindeutigen Belege, ob eine frühere oder spätere Einschulung besser für das Kind sei, macht das die fehlende Flexibilität für einen Übergangszeitraum von nur zwei Monaten noch unverständlicher.



Deshalb fordert die AfD-Fraktion die Landesregierung auf, sich nicht weiter dem berechtigten Anliegen der Eltern zu verschließen und schnellstmöglich den Eltern der zwischen dem 1. Juli und dem 31. August geborenen Kinder die volle Entscheidungsfreiheit bei der Schulrückstellung zu überlassen und § 57 des Schulgesetzes entsprechend zu ändern.





Mit freundlichen Grüßen



Uwe Junge


Martin Louis Schmidt

är riksdagsledamot Landtag Rheinland-Pfalz

AfD, senast redigerad 2020-01-28

Gruppbeslut publicerat av Uwe Junge. Utslaget grundar sig i ett beslut från fraktionen AfD
Jag håller med / håller med till mesta del.

Die AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz kritisiert die Haltung der Landesregierung, dem Elternwillen in der Frage der Einschulung nicht den geringsten Spielraum zu gewähren, obwohl es in der Petition nur um eine zweimonatige Übergangsregelung geht. Zweifellos kennen Eltern in dieser frühen Lebensphase ihr Kind am besten und sollten daher selbst entscheiden können, ob ihr Kind auch dann eingeschult wird, wenn es erst im Juli oder August sechs Jahre alt wird. Mit einer solchen Regelung bestünde die Möglichkeit, dem individuellen Entwicklungsstand eines Kindes mehr Rechnung zu tragen als dies zur Zeit geschieht. Das Ziel muss sein, dass jedes Kind in der Schule erfolgreich ist. Eine zu frühe Einschulung kann hier ein Hindernis sein. Deshalb bildet die Petition ein berechtigtes Anliegen der Eltern ab.



Die Argumentation der Bildungsministerin am 23. Oktober 2019 im Plenum (Drs. 17/10327), die Schulpflicht erfordere generelle Regelungen, überzeugt ebenso wenig wie ihr Hinweis auf Beschlüsse der Kultusministerkonferenz. Denn eine flexible Regelung ist durchaus umsetzbar, wenn der politische Wille vorhanden ist. So hat Bayern 2019 eine solche flexible Regelung mit einem Einschulungskorridor für Kinder, die zwischen Juli und September ihren sechsten Geburtstag feiern, beschlossen. Ähnliche Regelungen haben zuletzt auch Niedersachsen (2018) und Baden-Württemberg (2019) getroffen.



Wenn die Bildungsministerin zudem erklärt, es gäbe aus der Forschung keine eindeutigen Belege, ob eine frühere oder spätere Einschulung besser für das Kind sei, macht das die fehlende Flexibilität für einen Übergangszeitraum von nur zwei Monaten noch unverständlicher.



Deshalb fordert die AfD-Fraktion die Landesregierung auf, sich nicht weiter dem berechtigten Anliegen der Eltern zu verschließen und schnellstmöglich den Eltern der zwischen dem 1. Juli und dem 31. August geborenen Kinder die volle Entscheidungsfreiheit bei der Schulrückstellung zu überlassen und § 57 des Schulgesetzes entsprechend zu ändern.





Mit freundlichen Grüßen



Uwe Junge


Bild av Alexander Schweitzer

Alexander Schweitzer

är riksdagsledamot Landtag Rheinland-Pfalz

Valdistrikt : Südliche Weinstraße

SPD, senast redigerad 2020-06-05

Gruppbeslut publicerat av Alexander Schweitzer. Utslaget grundar sig i ett beslut från fraktionen SPD
Jag håller inte med.

In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.

Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.

Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.


Bild av Daniel Schäffner

Daniel Schäffner

är riksdagsledamot Landtag Rheinland-Pfalz

SPD, senast redigerad 2020-01-28

Gruppbeslut publicerat av Alexander Schweitzer. Utslaget grundar sig i ett beslut från fraktionen SPD
Jag håller inte med.

In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.

Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.

Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.


Christoph Spies

är riksdagsledamot Landtag Rheinland-Pfalz

SPD, senast redigerad 2020-01-28

Gruppbeslut publicerat av Alexander Schweitzer. Utslaget grundar sig i ett beslut från fraktionen SPD
Jag håller inte med.

In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.

Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.

Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.


Markus Stein

är riksdagsledamot Landtag Rheinland-Pfalz

SPD, senast redigerad 2020-01-28

Gruppbeslut publicerat av Alexander Schweitzer. Utslaget grundar sig i ett beslut från fraktionen SPD
Jag håller inte med.

In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.

Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.

Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.


Heiner Illing

är riksdagsledamot Landtag Rheinland-Pfalz

Valdistrikt : Alzey

SPD, senast redigerad 2020-01-28

Gruppbeslut publicerat av Alexander Schweitzer. Utslaget grundar sig i ett beslut från fraktionen SPD
Jag håller inte med.

In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.

Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.

Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.


Nina Klinkel

är riksdagsledamot Landtag Rheinland-Pfalz

Valdistrikt : Ingelheim am Rhein

SPD, senast redigerad 2020-01-28

Gruppbeslut publicerat av Alexander Schweitzer. Utslaget grundar sig i ett beslut från fraktionen SPD
Jag håller inte med.

In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.

Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.

Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.


Bild av Anna Köbberling

Dr. Anna Köbberling

är riksdagsledamot Landtag Rheinland-Pfalz

SPD, senast redigerad 2020-01-28

Gruppbeslut publicerat av Alexander Schweitzer. Utslaget grundar sig i ett beslut från fraktionen SPD
Jag håller inte med.

In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.

Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.

Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.


Bild av Andreas Rahm

Andreas Rahm

är riksdagsledamot Landtag Rheinland-Pfalz

Valdistrikt : Kaiserslautern I

SPD, senast redigerad 2020-01-28

Gruppbeslut publicerat av Alexander Schweitzer. Utslaget grundar sig i ett beslut från fraktionen SPD
Jag håller inte med.

In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.

Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.

Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.


Bild av Lothar Rommelfanger

Lothar Rommelfanger

är riksdagsledamot Landtag Rheinland-Pfalz

Valdistrikt : Konz/Saarburg

SPD, senast redigerad 2020-01-28

Gruppbeslut publicerat av Alexander Schweitzer. Utslaget grundar sig i ett beslut från fraktionen SPD
Jag håller inte med.

In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.

Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.

Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.


Bild av Sven Teuber

Sven Teuber

är riksdagsledamot Landtag Rheinland-Pfalz

SPD, senast redigerad 2020-01-28

Gruppbeslut publicerat av Alexander Schweitzer. Utslaget grundar sig i ett beslut från fraktionen SPD
Jag håller inte med.

In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.

Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.

Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.


Bild av Nico Steinbach

Nico Steinbach

är riksdagsledamot Landtag Rheinland-Pfalz

Valdistrikt : Bitburg-Prüm

SPD, senast redigerad 2020-01-28

Gruppbeslut publicerat av Alexander Schweitzer. Utslaget grundar sig i ett beslut från fraktionen SPD
Jag håller inte med.

In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.

Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.

Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.


Bild av Johannes Klomann

Johannes Klomann

är riksdagsledamot Landtag Rheinland-Pfalz

Valdistrikt : Mainz I

SPD, senast redigerad 2020-01-28

Gruppbeslut publicerat av Alexander Schweitzer. Utslaget grundar sig i ett beslut från fraktionen SPD
Jag håller inte med.

In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.

Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.

Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.


Bild av Sabine Bätzing-Lichtenthäler

Sabine Bätzing-Lichtenthäler

är riksdagsledamot Landtag Rheinland-Pfalz

SPD, senast redigerad 2020-01-28

Gruppbeslut publicerat av Alexander Schweitzer. Utslaget grundar sig i ett beslut från fraktionen SPD
Jag håller inte med.

In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.

Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.

Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.


Bild av Giorgina Kazungu-Haß

Giorgina Kazungu-Haß

är riksdagsledamot Landtag Rheinland-Pfalz

Valdistrikt : Neustadt an der Weinstraße

SPD, senast redigerad 2020-01-28

Gruppbeslut publicerat av Alexander Schweitzer. Utslaget grundar sig i ett beslut från fraktionen SPD
Jag håller inte med.

In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.

Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.

Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.


Bild av Alexander Fuhr

Alexander Fuhr

är riksdagsledamot Landtag Rheinland-Pfalz

SPD, senast redigerad 2020-01-28

Gruppbeslut publicerat av Alexander Schweitzer. Utslaget grundar sig i ett beslut från fraktionen SPD
Jag håller inte med.

In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.

Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.

Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.


Bild av Jens Guth

Jens Guth

är riksdagsledamot Landtag Rheinland-Pfalz

Valdistrikt : Worms

SPD, senast redigerad 2020-01-28

Gruppbeslut publicerat av Alexander Schweitzer. Utslaget grundar sig i ett beslut från fraktionen SPD
Jag håller inte med.

In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.

Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.

Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.


Martin Haller

är riksdagsledamot Landtag Rheinland-Pfalz

SPD, senast redigerad 2020-01-28

Gruppbeslut publicerat av Alexander Schweitzer. Utslaget grundar sig i ett beslut från fraktionen SPD
Jag håller inte med.

In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.

Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.

Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.


Bild av Jochen Hartloff

Jochen Hartloff

är riksdagsledamot Landtag Rheinland-Pfalz

Valdistrikt : Kusel

SPD, senast redigerad 2020-01-28

Gruppbeslut publicerat av Alexander Schweitzer. Utslaget grundar sig i ett beslut från fraktionen SPD
Jag håller inte med.

In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.

Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.

Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.


Bild av Hendrik Hering

Hendrik Hering

är riksdagsledamot Landtag Rheinland-Pfalz

SPD, senast redigerad 2020-01-28

Gruppbeslut publicerat av Alexander Schweitzer. Utslaget grundar sig i ett beslut från fraktionen SPD
Jag håller inte med.

In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.

Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.

Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.


Bild av Michael Hüttner

Michael Hüttner

är riksdagsledamot Landtag Rheinland-Pfalz

Valdistrikt : Bingen am Rhein

SPD, senast redigerad 2020-01-28

Gruppbeslut publicerat av Alexander Schweitzer. Utslaget grundar sig i ett beslut från fraktionen SPD
Jag håller inte med.

In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.

Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.

Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.


Bild av Tanja Machalet

Dr. Tanja Machalet

är riksdagsledamot Landtag Rheinland-Pfalz

Valdistrikt : Montabaur

SPD, senast redigerad 2020-01-28

Gruppbeslut publicerat av Alexander Schweitzer. Utslaget grundar sig i ett beslut från fraktionen SPD
Jag håller inte med.

In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.

Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.

Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.


Bild av Hans Jürgen Noss

Hans Jürgen Noss

är riksdagsledamot Landtag Rheinland-Pfalz

Valdistrikt : Birkenfeld

SPD, senast redigerad 2020-01-28

Gruppbeslut publicerat av Alexander Schweitzer. Utslaget grundar sig i ett beslut från fraktionen SPD
Jag håller inte med.

In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.

Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.

Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.


Bild av Benedikt Oster

Benedikt Oster

är riksdagsledamot Landtag Rheinland-Pfalz

SPD, senast redigerad 2020-01-28

Gruppbeslut publicerat av Alexander Schweitzer. Utslaget grundar sig i ett beslut från fraktionen SPD
Jag håller inte med.

In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.

Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.

Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.


Bild av Marc Ruland

Marc Ruland

är riksdagsledamot Landtag Rheinland-Pfalz

SPD, senast redigerad 2020-01-28

Gruppbeslut publicerat av Alexander Schweitzer. Utslaget grundar sig i ett beslut från fraktionen SPD
Jag håller inte med.

In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.

Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.

Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.


Bild av Astrid Schmitt

Astrid Schmitt

är riksdagsledamot Landtag Rheinland-Pfalz

Valdistrikt : Vulkaneifel

SPD, senast redigerad 2020-01-28

Gruppbeslut publicerat av Alexander Schweitzer. Utslaget grundar sig i ett beslut från fraktionen SPD
Jag håller inte med.

In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.

Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.

Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.


Wolfgang Schwarz

är riksdagsledamot Landtag Rheinland-Pfalz

Valdistrikt : Landau in der Pfalz

SPD, senast redigerad 2020-01-28

Gruppbeslut publicerat av Alexander Schweitzer. Utslaget grundar sig i ett beslut från fraktionen SPD
Jag håller inte med.

In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.

Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.

Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.


Bild av Anke Simon

Anke Simon

är riksdagsledamot Landtag Rheinland-Pfalz

Valdistrikt : Ludwigshafen am Rhein I

SPD, senast redigerad 2020-01-28

Gruppbeslut publicerat av Alexander Schweitzer. Utslaget grundar sig i ett beslut från fraktionen SPD
Jag håller inte med.

In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.

Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.

Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.


Bild av Heiko Sippel

Heiko Sippel

är riksdagsledamot Landtag Rheinland-Pfalz

Valdistrikt : Alzey

SPD, senast redigerad 2020-01-28

Gruppbeslut publicerat av Alexander Schweitzer. Utslaget grundar sig i ett beslut från fraktionen SPD
Jag håller inte med.

In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.

Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.

Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.


Bild av Thomas Wansch

Thomas Wansch

är riksdagsledamot Landtag Rheinland-Pfalz

SPD, senast redigerad 2020-01-28

Gruppbeslut publicerat av Alexander Schweitzer. Utslaget grundar sig i ett beslut från fraktionen SPD
Jag håller inte med.

In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.

Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.

Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.


Bild av Jaqueline Rauschkolb

Jaqueline Rauschkolb

är riksdagsledamot Landtag Rheinland-Pfalz

Valdistrikt : Donnersberg

SPD, senast redigerad 2020-01-28

Gruppbeslut publicerat av Alexander Schweitzer. Utslaget grundar sig i ett beslut från fraktionen SPD
Jag håller inte med.

In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.

Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.

Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.


Heike Scharfenberger

är riksdagsledamot Landtag Rheinland-Pfalz

Valdistrikt : Ludwigshafen am Rhein II

SPD, senast redigerad 2020-01-28

Gruppbeslut publicerat av Alexander Schweitzer. Utslaget grundar sig i ett beslut från fraktionen SPD
Jag håller inte med.

In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.

Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.

Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.


Bild av Doris Ahnen

Doris Ahnen

är riksdagsledamot Landtag Rheinland-Pfalz

Valdistrikt : Mainz II

SPD, senast redigerad 2020-01-28

Gruppbeslut publicerat av Alexander Schweitzer. Utslaget grundar sig i ett beslut från fraktionen SPD
Jag håller inte med.

In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.

Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.

Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.


Bild av Kathrin Anklam-Trapp

Kathrin Anklam-Trapp

är riksdagsledamot Landtag Rheinland-Pfalz

Valdistrikt : Rhein-Selz/Wonnegau

SPD, senast redigerad 2020-01-28

Gruppbeslut publicerat av Alexander Schweitzer. Utslaget grundar sig i ett beslut från fraktionen SPD
Jag håller inte med.

In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.

Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.

Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.


Bild av Bettina Brück

Bettina Brück

är riksdagsledamot Landtag Rheinland-Pfalz

SPD, senast redigerad 2020-01-28

Gruppbeslut publicerat av Alexander Schweitzer. Utslaget grundar sig i ett beslut från fraktionen SPD
Jag håller inte med.

In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.

Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.

Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.


Christof Reichert

är riksdagsledamot Landtag Rheinland-Pfalz

CDU

skrevs senast till den 2020-01-28
Obesvarat


Bild av Jens Ahnemüller

Jens Ahnemüller

är riksdagsledamot Landtag Rheinland-Pfalz

fraktionslos

skrevs senast till den 2020-01-28
Obesvarat


Dr. Helmut Martin

är riksdagsledamot Landtag Rheinland-Pfalz

CDU

skrevs senast till den 2020-01-28
Obesvarat


Gabriele Bublies-Leifert

är riksdagsledamot Landtag Rheinland-Pfalz

fraktionslos

skrevs senast till den 2020-01-28
Obesvarat


Jennifer Groß

är riksdagsledamot Landtag Rheinland-Pfalz

CDU

skrevs senast till den 2020-01-28
Obesvarat


Stephanie Lohr

är riksdagsledamot Landtag Rheinland-Pfalz

CDU

skrevs senast till den 2020-01-28
Obesvarat


Michael Wagner

är riksdagsledamot Landtag Rheinland-Pfalz

Valdistrikt : Speyer

CDU

skrevs senast till den 2020-01-28
Obesvarat


Bild av Jessica Weller

Jessica Weller

är riksdagsledamot Landtag Rheinland-Pfalz

CDU

skrevs senast till den 2020-01-28
Obesvarat


Bild av Dirk Herber

Dirk Herber

är riksdagsledamot Landtag Rheinland-Pfalz

Valdistrikt : Neustadt an der Weinstraße

CDU

skrevs senast till den 2020-01-28
Obesvarat


Helga Lerch

är riksdagsledamot Landtag Rheinland-Pfalz

FDP

skrevs senast till den 2020-01-28
Obesvarat


Thomas Roth

är riksdagsledamot Landtag Rheinland-Pfalz

FDP

skrevs senast till den 2020-01-28
Obesvarat


Bild av Gordon Schnieder

Gordon Schnieder

är riksdagsledamot Landtag Rheinland-Pfalz

Valdistrikt : Vulkaneifel

CDU

skrevs senast till den 2020-01-28
Obesvarat


Marco Weber

är riksdagsledamot Landtag Rheinland-Pfalz

FDP

skrevs senast till den 2020-01-28
Obesvarat


Bild av Cornelia Willius-Senzer

Cornelia Willius-Senzer

är riksdagsledamot Landtag Rheinland-Pfalz

FDP

skrevs senast till den 2020-01-28
Obesvarat


Bild av Steven Wink

Steven Wink

är riksdagsledamot Landtag Rheinland-Pfalz

FDP

skrevs senast till den 2020-01-28
Obesvarat


Bild av Volker Wissing

Dr. Volker Wissing

är riksdagsledamot Landtag Rheinland-Pfalz

FDP

skrevs senast till den 2020-01-28
Obesvarat


Thomas Barth

är riksdagsledamot Landtag Rheinland-Pfalz

CDU

skrevs senast till den 2020-01-28
Obesvarat


Katharina Binz

är riksdagsledamot Landtag Rheinland-Pfalz

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

skrevs senast till den 2020-01-28
Obesvarat


Dr. Christoph Gensch

är riksdagsledamot Landtag Rheinland-Pfalz

Valdistrikt : Zweibrücken

CDU

skrevs senast till den 2020-01-28
Obesvarat


Bild av Andreas Hartenfels

Andreas Hartenfels

är riksdagsledamot Landtag Rheinland-Pfalz

Valdistrikt : Kusel

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

skrevs senast till den 2020-01-28
Obesvarat


Bild av Bernhard Henter

Bernhard Henter

är riksdagsledamot Landtag Rheinland-Pfalz

Valdistrikt : Konz/Saarburg

CDU

skrevs senast till den 2020-01-28
Obesvarat


Bild av Simone Huth-Haage

Simone Huth-Haage

är riksdagsledamot Landtag Rheinland-Pfalz

Valdistrikt : Donnersberg

CDU

skrevs senast till den 2020-01-28
Obesvarat


Marcus Klein

är riksdagsledamot Landtag Rheinland-Pfalz

CDU

skrevs senast till den 2020-01-28
Obesvarat


Bild av Marlies Kohnle-Gros

Marlies Kohnle-Gros

är riksdagsledamot Landtag Rheinland-Pfalz

Valdistrikt : Kusel

CDU

skrevs senast till den 2020-01-28
Obesvarat


Bild av Alexander Licht

Alexander Licht

är riksdagsledamot Landtag Rheinland-Pfalz

CDU

skrevs senast till den 2020-01-28
Obesvarat


Bild av Pia Schellhammer

Pia Schellhammer

är riksdagsledamot Landtag Rheinland-Pfalz

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

skrevs senast till den 2020-01-28
Obesvarat


Bild av Arnold Schmitt

Arnold Schmitt

är riksdagsledamot Landtag Rheinland-Pfalz

Valdistrikt : Trier/Schweich

CDU

skrevs senast till den 2020-01-28
Obesvarat


Bild av Marion Schneid

Marion Schneid

är riksdagsledamot Landtag Rheinland-Pfalz

Valdistrikt : Ludwigshafen am Rhein II

CDU

skrevs senast till den 2020-01-28
Obesvarat


Bild av Gerd Schreiner

Gerd Schreiner

är riksdagsledamot Landtag Rheinland-Pfalz

Valdistrikt : Mainz I

CDU

skrevs senast till den 2020-01-28
Obesvarat


Bild av Hedi Thelen

Hedi Thelen

är riksdagsledamot Landtag Rheinland-Pfalz

Valdistrikt : Andernach

CDU

skrevs senast till den 2020-01-28
Obesvarat


Bild av Michael Wäschenbach

Michael Wäschenbach

är riksdagsledamot Landtag Rheinland-Pfalz

CDU

skrevs senast till den 2020-01-28
Obesvarat


Bild av Adolf Weiland

Dr. Adolf Weiland

är riksdagsledamot Landtag Rheinland-Pfalz

Valdistrikt : Mayen

CDU

skrevs senast till den 2020-01-28
Obesvarat


Bild av Thomas Weiner

Thomas Weiner

är riksdagsledamot Landtag Rheinland-Pfalz

CDU

skrevs senast till den 2020-01-28
Obesvarat


Johannes Zehfuß

är riksdagsledamot Landtag Rheinland-Pfalz

Valdistrikt : Mutterstadt

CDU

skrevs senast till den 2020-01-28
Obesvarat


Bild av Christian Baldauf

Christian Baldauf

är riksdagsledamot Landtag Rheinland-Pfalz

CDU

skrevs senast till den 2020-01-28
Obesvarat


Bild av Anke Beilstein

Anke Beilstein

är riksdagsledamot Landtag Rheinland-Pfalz

Valdistrikt : Cochem-Zell

CDU

skrevs senast till den 2020-01-28
Obesvarat


Bild av Michael Billen

Michael Billen

är riksdagsledamot Landtag Rheinland-Pfalz

Valdistrikt : Bitburg-Prüm

CDU

skrevs senast till den 2020-01-28
Obesvarat


Bild av Jutta Blatzheim-Roegler

Jutta Blatzheim-Roegler

är riksdagsledamot Landtag Rheinland-Pfalz

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

skrevs senast till den 2020-01-28
Obesvarat


Bild av Martin Brandl

Martin Brandl

är riksdagsledamot Landtag Rheinland-Pfalz

Valdistrikt : Germersheim

CDU

skrevs senast till den 2020-01-28
Obesvarat


Dr. Bernhard Braun

är riksdagsledamot Landtag Rheinland-Pfalz

Valdistrikt : Ludwigshafen am Rhein I

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

skrevs senast till den 2020-01-28
Obesvarat


Bild av Ellen Demuth

Ellen Demuth

är riksdagsledamot Landtag Rheinland-Pfalz

Valdistrikt : Linz am Rhein/Rengsdorf

CDU

skrevs senast till den 2020-01-28
Obesvarat


Bild av Josef Dötsch

Josef Dötsch

är riksdagsledamot Landtag Rheinland-Pfalz

Valdistrikt : Bendorf/Weißenthurm

CDU

skrevs senast till den 2020-01-28
Obesvarat


Bild av Guido Ernst

Guido Ernst

är riksdagsledamot Landtag Rheinland-Pfalz

Valdistrikt : Remagen/Sinzig

CDU

skrevs senast till den 2020-01-28
Obesvarat


Bild av Matthias Lammert

Matthias Lammert

är riksdagsledamot Landtag Rheinland-Pfalz

Valdistrikt : Diez/Nassau

CDU

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