Gemäß Modell 1 der Bundesnetzagentur kann man auch Strom speichern und Eigenverbrauch generieren, aber man benötigt einen weiteren Vertrag und der PV-Anlagenbetreiber ist der schwächste Marktteilnehmer und wird unterschreiben müssen, was man ihm vorlegt. Da sind Gebühren für Eigenstrom, sehr geringe Beträge für eingespeisten Strom und weitere Gebühren angedacht. Einfaches Modell: Stromvertrag und Einspeisevertrag wie gehabt. Man bekommt für den eingespeisten Strom pro kWh den Durchschnittswert des Vorjahres an der Strombörse und bezahlt für bezogenen Strom ganz normal.
253 Handtekeninge
Die versoek is gedeeltelik toegestaan
Jy mag dalk ook belangstel in
8
Handtekeninge
80 dae
oorblywende
Gesondheid
Unterschriftensammlung für die Weiterführung eines Frauentages im Friedrichsbad Baden-Baden
19
Handtekeninge
104 dae
oorblywende