Gemäß Modell 1 der Bundesnetzagentur kann man auch Strom speichern und Eigenverbrauch generieren, aber man benötigt einen weiteren Vertrag und der PV-Anlagenbetreiber ist der schwächste Marktteilnehmer und wird unterschreiben müssen, was man ihm vorlegt. Da sind Gebühren für Eigenstrom, sehr geringe Beträge für eingespeisten Strom und weitere Gebühren angedacht. Einfaches Modell: Stromvertrag und Einspeisevertrag wie gehabt. Man bekommt für den eingespeisten Strom pro kWh den Durchschnittswert des Vorjahres an der Strombörse und bezahlt für bezogenen Strom ganz normal.
253 Firmas
Se aceptó parcialmente la petición.
Eso también te puede interesar.
Derechos civiles
For an Autonomous Rasta Rica – Peace, Sustainability, and Cultural Self-Determination
8
Firmas
60 días
Restante.
21
Firmas
85 días
Restante.