Gemäß Modell 1 der Bundesnetzagentur kann man auch Strom speichern und Eigenverbrauch generieren, aber man benötigt einen weiteren Vertrag und der PV-Anlagenbetreiber ist der schwächste Marktteilnehmer und wird unterschreiben müssen, was man ihm vorlegt. Da sind Gebühren für Eigenstrom, sehr geringe Beträge für eingespeisten Strom und weitere Gebühren angedacht. Einfaches Modell: Stromvertrag und Einspeisevertrag wie gehabt. Man bekommt für den eingespeisten Strom pro kWh den Durchschnittswert des Vorjahres an der Strombörse und bezahlt für bezogenen Strom ganz normal.
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