Zur Änderung der Normen und Vorschriften in Verordnung (EU) 2016/425 betreffend Feinstaub- und Pollenschutzmasken 

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Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments
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Der Petent vertritt die Ansicht, dass die geltenden Rechtsvorschriften für Feinstaub- und Pollenschutzmasken, die in vielen Ländern in der Heizperiode im Winter und während des Pollenflugs verwendet werden, überarbeitet werden sollten. Derzeit fielen sie unter Verordnung (EU) 2016/425 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 und würden als persönliche Schutzausrüstung der Kategorie III klassifiziert. Bevor eine Konformitätsbescheinigung ausgestellt werde, müssten viele kostenintensive und zeitaufwändige Tests durchgeführt werden und die geringsten Unregelmäßigkeiten führten dazu, dass die Kosten der Tests auf die Importeure abgewälzt werden. Der Petent ist der Auffassung, dass die derzeitige Klassifizierung für am Arbeitsplatz verwendete Schutzmasken angemessen sei, jedoch nicht für Masken, die für den kurzfristigen und persönlichen Gebrauch ausgelegt sind, wie Feinstaub- oder Pollenschutzmasken. Er ist deshalb der Meinung, dass die für diese Masken geltenden Normen geändert werden sollten. Dadurch würde der Markt wettbewerbsfähiger werden und die Produkte selbst würden für andere Nutzer, wie beispielsweise Schwangere und Kinder, besser verfügbar sein.

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