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Zu dem angeblichen Fall einer unzureichenden Führung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Italien durch die Kommission 

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Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments
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Der Petent behauptet, dass die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Italien (NIF 2014/4231) in Bezug auf befristete Arbeitsverträge in der öffentlichen Verwaltung unzureichend geführt habe. Er verweist auf zwei an die Europäische Ombudsfrau gerichtete Beschwerden, die die unzureichende Führung durch die Kommission betreffen. Der Petent kritisiert die Art und Weise, in der die Kommission die Situation überwacht hat, um sicherzustellen, dass Italien die europäischen Rechtsbestimmungen einhält. Der Petent verweist auf die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 31. Mai 2018 zu den „Antworten auf Petitionen betreffend prekäre Beschäftigungsverhältnisse und die missbräuchliche Verwendung befristeter Arbeitsverträge“. Der Petent fordert das Parlament auf, umgehend einen Untersuchungsausschuss gemäß Artikel 226 AEUV zur Arbeitsweise der Europäischen Kommission einzusetzen.

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