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Reform der EU-Pauschalreiserichtlinie

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EU Komission
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  1. Pradėta 2020
  2. Rinkimas baigtas
  3. Pateikta
  4. Dialogas
  5. Nepavyko

Die Tourismusindustrie befindet sich weltweit durch Covid 19 und die damit verbundenen Reiseeinschränkungen in einer existenzbedrohenden Lage. Diese wird durch die EU-Pauschalreiserichtlinie 2015/2302 (2011/83/EU) verstärkt.

Wir fordern, dass die Kunden im Fall eines Stornos auf Grund von höherer Gewalt einen Anteil der Stornogebühren übernehmen.

Priežastis

Laut der EU-Pauschalreiserichtlinie müssen Reiseveranstalter den gesamten Reisepreis innerhalb von 14 Tagen erstatten, wenn eine Reise aufgrund von unvermeidbaren außergewöhnlichen Umständen nicht stattfinden kann.

Der Reiseveranstalter hat bereits vor Antritt der Reisen Arbeit erbracht: Beratung, Angebotserstellung, Buchungen von Reiseleistungen (Flüge, Hotels, Ausflüge, Transfers). Darüber hinaus treten insbesondere kleine und mittelständische Spezialreiseveranstalter für ihre Kunden durch Vorauszahlungen von Flügen, Hotels, etc. in finanzielle Vorleistung.

Weder die erbrachte Dienstleistung, noch geleistete Vorauszahlungen darf der Veranstalter seinen Kunden im Fall eines pandemiebedingten Stornos in Rechnung stellen.

Seit dem 18.03. erfolgt die Rückabwicklung bereits gebuchter Reisen. Erneut erbringen Reiseveranstalter für die Stornierung der Leistungen Arbeit, für die sie nicht bezahlt werden. Sie erhalten keine oder verzögerte Rückerstattungen der Fluggesellschaften. Bereits ins Ausland gezahlte Gelder werden i.d.R. nicht rückerstattet, die Veranstalter erhalten selber nur Gutschriften. Bereits jetzt sind viele Spezialreiseveranstalter auf Grund der Pauschalreiserichtlinie zur Geschäftsaufgabe gezwungen worden.

Für den Verbraucher hat dies zur Folge, dass die Angebotsvielfalt der Reiseveranstalter in der EU verschwindet. Kleine und mittelständische Veranstalter, die individuelle Reisen zusammenstellen, können nicht überleben. Konzerne werden staatlich gestützt und werden in Zukunft Markt und Preise diktieren.

Wir fordern, dass die Kunden im Fall eines Stornos auf Grund von höherer Gewalt einen Anteil der Stornogebühren übernehmen.

Den rechtlich möglichen Rahmen für diese Änderung ist durch Prof. Dr. Führich in einem offenen Brief an Justizministerin Frau Lambrecht aufgezeigt worden.

https://reiserechtfuehrich.com/2020/08/19/offener-brief-an-justizministerin-experte-fordert-neue-storno-regelung-bei-pandemien/

Wenn auch Sie die Angebotsvielfalt in der europäischen Reiseindustrie erhalten möchten und der Meinung sind, dass geleistete Arbeit fair bezahlt werden soll, bitten wir um Ihre Stimme zu einer Änderung der europäischen Pauschalreiserechtlinie.

Dėkojame už palaikymą

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žinios

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 24 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass der Petitionsempfänger nicht reagiert hat.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

  • Liebe Unterzeichner,

    wir haben heute die Petition mit einigen Vertretern des Tourismusausschuss besprechen können.

    Sie werden das Thema bei einer ihrer nächsten Sitzung erörtern.

    Zwar ist klar, dass gesetzliche Änderungen auf EU-Ebene Jahre dauern, doch das Bewusstsein für die Dringlichkeit wurde geweckt.

    Wir haben die Petition außerdem bei der EU eingereicht (www.europarl.europa.eu/petitions/de/home).

    Weiterhin gutes Durchhalten!

    Daniela, Jasmin und Stefanie

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