Im Namen der „EU Rights Clinic“, zur Umsetzung von Richtlinie 2004/38/EG in Frankreich 

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Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments
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Der Petent beschwert sich, dass die unterbliebene Ausstellung von Aufenthaltsdokumenten durch französische Gemeindebehörden an EU-Bürger, die sich rechtmäßig in Frankreich aufhalten, einen Verstoß gegen Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, darstelle. Nach Auffassung des Petenten hindere diese Situation die betroffenen Bürger daran, gewisse Rechte, die mit der Unionsbürgerschaft einhergingen, in Anspruch zu nehmen, und führe zu einer willkürlichen Diskriminierung gegenüber französischen Staatsangehörigen. In der Petition wird des Weiteren unterstrichen, dass die Unzulänglichkeit der französischen Behörden insbesondere für britische Staatsbürger problematisch sei, da durch die fehlenden Aufenthaltsbelege in Zukunft ihre Möglichkeit gefährdet werde, ihr Aufenthaltsrecht nach dem Brexit zu belegen.Deshalb fordert der Petent den Petitionsausschuss auf, Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die französischen Behörden das angesprochene Problem umgehend beheben; unter anderem ersucht er den Petitionsausschuss, einen Initiativbericht zu dem Thema vorzulegen und einen kurzen Entschließungsantrag des Europäischen Parlaments vorzulegen.

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