Dyrevelfærd

Das Abfeuern von Knallkörpern ist im Kanton Glarus verboten

Petitionen behandles
Landrat Kanton Glarus
309 Støttende

Petitionmodtager svarede ikke.

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Petitionmodtager svarede ikke.

  1. Startede 2021
  2. Samlingen er afsluttet
  3. Indsendt den 17-11-2021
  4. Dialog
  5. Mislykket

Vermehrt wird von Hunde- und Katzenhaltern berichtet, dass das Abfeuern von Knallkörpern besonders am 1. August und Silvester zu massivem Angstverhalten ihrer Tiere führt.

Dies kann durch ein Verbot vom Abfeuern von Knallkörpern vermieden werden.

Im Kantonalen Gesetz über öffentliche Ruhetage werden unter anderem der 1. August und Neujahr erwähnt.

Unter „Verbotene Tätigkeiten“ wäre das Abfeuern von Knallkörpern klar verboten!

Begrundelse

Hundehalter bezahlen Steuern. Tiere sind Lebewesen, die wir Menschen von gesetzeswegen Respektieren sollen und müssen.

Weiter betrifft die „Knallerei“ auch Menschen in höherem Alter und ist somit auch ein gesellschaftliches Problem, das uns alle angeht!

Tak for din støtte , Ruedi Herrmann Fra Schwanden
Spørgsmål til initiativtageren

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Nyheder

  • Liebe Unterstützende,
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    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

  • Von Regierungsrat zurückgewiesen mit dem Rat, auf Gemeindeebene vorstossen.

  • Der Eingang der Petition wurde bestätigt und nun warten wir auf das Bearbeiten durch den Regierungsrat des Kanton Glarus.

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