Область : Гларус
Захист тварин

Das Abfeuern von Knallkörpern ist im Kanton Glarus verboten

Петиція адресована
Landrat Kanton Glarus
309

Одержувач петиції не відповів.

309

Одержувач петиції не відповів.

  1. Розпочато 2021
  2. Збір завершено
  3. надіслано в 17.11.21
  4. Діалог
  5. Невдалий

Vermehrt wird von Hunde- und Katzenhaltern berichtet, dass das Abfeuern von Knallkörpern besonders am 1. August und Silvester zu massivem Angstverhalten ihrer Tiere führt.

Dies kann durch ein Verbot vom Abfeuern von Knallkörpern vermieden werden.

Im Kantonalen Gesetz über öffentliche Ruhetage werden unter anderem der 1. August und Neujahr erwähnt.

Unter „Verbotene Tätigkeiten“ wäre das Abfeuern von Knallkörpern klar verboten!

мотиви

Hundehalter bezahlen Steuern. Tiere sind Lebewesen, die wir Menschen von gesetzeswegen Respektieren sollen und müssen.

Weiter betrifft die „Knallerei“ auch Menschen in höherem Alter und ist somit auch ein gesellschaftliches Problem, das uns alle angeht!

Дякуємо за вашу підтримку, Ruedi Herrmann з Schwanden
Питання до ініціатора

Посилання на петицію

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новини

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    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
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  • Von Regierungsrat zurückgewiesen mit dem Rat, auf Gemeindeebene vorstossen.

  • Der Eingang der Petition wurde bestätigt und nun warten wir auf das Bearbeiten durch den Regierungsrat des Kanton Glarus.

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