Область: Гларус
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Das Abfeuern von Knallkörpern ist im Kanton Glarus verboten

Петиция адресована к
Landrat Kanton Glarus
309 Поддерживающий

Получатель петиции не ответил.

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Получатель петиции не ответил.

  1. Начат 2021
  2. Сбор закончен
  3. Заполнено на 17.11.2021
  4. Диалог
  5. Неудача

Vermehrt wird von Hunde- und Katzenhaltern berichtet, dass das Abfeuern von Knallkörpern besonders am 1. August und Silvester zu massivem Angstverhalten ihrer Tiere führt.

Dies kann durch ein Verbot vom Abfeuern von Knallkörpern vermieden werden.

Im Kantonalen Gesetz über öffentliche Ruhetage werden unter anderem der 1. August und Neujahr erwähnt.

Unter „Verbotene Tätigkeiten“ wäre das Abfeuern von Knallkörpern klar verboten!

основания

Hundehalter bezahlen Steuern. Tiere sind Lebewesen, die wir Menschen von gesetzeswegen Respektieren sollen und müssen.

Weiter betrifft die „Knallerei“ auch Menschen in höherem Alter und ist somit auch ein gesellschaftliches Problem, das uns alle angeht!

Спасибо вам за поддержку, Ruedi Herrmann из Schwanden
Вопрос к инициатору

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Новости

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 24 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass der Petitionsempfänger nicht reagiert hat.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

  • Von Regierungsrat zurückgewiesen mit dem Rat, auf Gemeindeebene vorstossen.

  • Der Eingang der Petition wurde bestätigt und nun warten wir auf das Bearbeiten durch den Regierungsrat des Kanton Glarus.

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