Gyvūnų teisės

Das Abfeuern von Knallkörpern ist im Kanton Glarus verboten

Peticija adresuota
Landrat Kanton Glarus
309 Palaikantis

Peticijos gavėjas neatsakė.

309 Palaikantis

Peticijos gavėjas neatsakė.

  1. Pradėta 2021
  2. Rinkimas baigtas
  3. Pateikta 2021-11-17
  4. Dialogas
  5. Nepavyko

Vermehrt wird von Hunde- und Katzenhaltern berichtet, dass das Abfeuern von Knallkörpern besonders am 1. August und Silvester zu massivem Angstverhalten ihrer Tiere führt.

Dies kann durch ein Verbot vom Abfeuern von Knallkörpern vermieden werden.

Im Kantonalen Gesetz über öffentliche Ruhetage werden unter anderem der 1. August und Neujahr erwähnt.

Unter „Verbotene Tätigkeiten“ wäre das Abfeuern von Knallkörpern klar verboten!

Priežastis

Hundehalter bezahlen Steuern. Tiere sind Lebewesen, die wir Menschen von gesetzeswegen Respektieren sollen und müssen.

Weiter betrifft die „Knallerei“ auch Menschen in höherem Alter und ist somit auch ein gesellschaftliches Problem, das uns alle angeht!

Dėkojame už palaikymą, Ruedi Herrmann iš Schwanden
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  • Von Regierungsrat zurückgewiesen mit dem Rat, auf Gemeindeebene vorstossen.

  • Der Eingang der Petition wurde bestätigt und nun warten wir auf das Bearbeiten durch den Regierungsrat des Kanton Glarus.

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