Protection des animaux

Das Abfeuern von Knallkörpern ist im Kanton Glarus verboten

La pétition est adressée à
Landrat Kanton Glarus
309 Soutien

Le destinataire de la pétition n'a pas réagi

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Le destinataire de la pétition n'a pas réagi

  1. Lancé 2021
  2. Collecte terminée
  3. Soumis le 17/11/2021
  4. Dialogue
  5. Echoué

Vermehrt wird von Hunde- und Katzenhaltern berichtet, dass das Abfeuern von Knallkörpern besonders am 1. August und Silvester zu massivem Angstverhalten ihrer Tiere führt.

Dies kann durch ein Verbot vom Abfeuern von Knallkörpern vermieden werden.

Im Kantonalen Gesetz über öffentliche Ruhetage werden unter anderem der 1. August und Neujahr erwähnt.

Unter „Verbotene Tätigkeiten“ wäre das Abfeuern von Knallkörpern klar verboten!

Raison

Hundehalter bezahlen Steuern. Tiere sind Lebewesen, die wir Menschen von gesetzeswegen Respektieren sollen und müssen.

Weiter betrifft die „Knallerei“ auch Menschen in höherem Alter und ist somit auch ein gesellschaftliches Problem, das uns alle angeht!

Merci pour votre soutien, Ruedi Herrmann de Schwanden
Question à l'initiateur

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Actualités

  • Liebe Unterstützende,
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    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
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  • Von Regierungsrat zurückgewiesen mit dem Rat, auf Gemeindeebene vorstossen.

  • Der Eingang der Petition wurde bestätigt und nun warten wir auf das Bearbeiten durch den Regierungsrat des Kanton Glarus.

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