Region: Glarus
Ochrony zwierząt

Das Abfeuern von Knallkörpern ist im Kanton Glarus verboten

Petycja jest adresowana do
Landrat Kanton Glarus
309

Odbiorca petycji nie odpowiedział.

309

Odbiorca petycji nie odpowiedział.

  1. Rozpoczęty 2021
  2. Zbiórka zakończona
  3. Przesłano 17.11.2021
  4. Dialog
  5. Nie powiodło się

Vermehrt wird von Hunde- und Katzenhaltern berichtet, dass das Abfeuern von Knallkörpern besonders am 1. August und Silvester zu massivem Angstverhalten ihrer Tiere führt.

Dies kann durch ein Verbot vom Abfeuern von Knallkörpern vermieden werden.

Im Kantonalen Gesetz über öffentliche Ruhetage werden unter anderem der 1. August und Neujahr erwähnt.

Unter „Verbotene Tätigkeiten“ wäre das Abfeuern von Knallkörpern klar verboten!

Uzasadnienie

Hundehalter bezahlen Steuern. Tiere sind Lebewesen, die wir Menschen von gesetzeswegen Respektieren sollen und müssen.

Weiter betrifft die „Knallerei“ auch Menschen in höherem Alter und ist somit auch ein gesellschaftliches Problem, das uns alle angeht!

Dziękujemy za wsparcie!, Ruedi Herrmann od Schwanden
Pytanie do inicjatora

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Aktualności

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 24 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass der Petitionsempfänger nicht reagiert hat.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

  • Von Regierungsrat zurückgewiesen mit dem Rat, auf Gemeindeebene vorstossen.

  • Der Eingang der Petition wurde bestätigt und nun warten wir auf das Bearbeiten durch den Regierungsrat des Kanton Glarus.

Brak argumentu ZA.

Nie ma jeszcze argumentu PRZECIW

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