Dzīvnieku aizsardzība

Das Abfeuern von Knallkörpern ist im Kanton Glarus verboten

Petīcija ir adresēta
Landrat Kanton Glarus
309 Atbalstošs

Petīcijas saņēmējs nav noreaģējis

309 Atbalstošs

Petīcijas saņēmējs nav noreaģējis

  1. Sākās 2021
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts 17.11.2021
  4. Dialogs
  5. Neizdevās

Vermehrt wird von Hunde- und Katzenhaltern berichtet, dass das Abfeuern von Knallkörpern besonders am 1. August und Silvester zu massivem Angstverhalten ihrer Tiere führt.

Dies kann durch ein Verbot vom Abfeuern von Knallkörpern vermieden werden.

Im Kantonalen Gesetz über öffentliche Ruhetage werden unter anderem der 1. August und Neujahr erwähnt.

Unter „Verbotene Tätigkeiten“ wäre das Abfeuern von Knallkörpern klar verboten!

Pamatojums

Hundehalter bezahlen Steuern. Tiere sind Lebewesen, die wir Menschen von gesetzeswegen Respektieren sollen und müssen.

Weiter betrifft die „Knallerei“ auch Menschen in höherem Alter und ist somit auch ein gesellschaftliches Problem, das uns alle angeht!

Paldies par atbalstu , Ruedi Herrmann no Schwanden
Jautājums iniciatoram

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Jaunumi

  • Liebe Unterstützende,
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    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

  • Von Regierungsrat zurückgewiesen mit dem Rat, auf Gemeindeebene vorstossen.

  • Der Eingang der Petition wurde bestätigt und nun warten wir auf das Bearbeiten durch den Regierungsrat des Kanton Glarus.

Debates

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