Regija: Glarus
Dobrobiti životinja

Das Abfeuern von Knallkörpern ist im Kanton Glarus verboten

Peticija je upućena na
Landrat Kanton Glarus
309

Primatelj peticije nije odgovorio.

309

Primatelj peticije nije odgovorio.

  1. Pokrenut 2021
  2. Zbirka završena
  3. Predano na dan 17.11.2021
  4. Dijalog
  5. Neuspješno

Vermehrt wird von Hunde- und Katzenhaltern berichtet, dass das Abfeuern von Knallkörpern besonders am 1. August und Silvester zu massivem Angstverhalten ihrer Tiere führt.

Dies kann durch ein Verbot vom Abfeuern von Knallkörpern vermieden werden.

Im Kantonalen Gesetz über öffentliche Ruhetage werden unter anderem der 1. August und Neujahr erwähnt.

Unter „Verbotene Tätigkeiten“ wäre das Abfeuern von Knallkörpern klar verboten!

Obrazloženje

Hundehalter bezahlen Steuern. Tiere sind Lebewesen, die wir Menschen von gesetzeswegen Respektieren sollen und müssen.

Weiter betrifft die „Knallerei“ auch Menschen in höherem Alter und ist somit auch ein gesellschaftliches Problem, das uns alle angeht!

hvala na podršci, Ruedi Herrmann iz Schwanden
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  • Von Regierungsrat zurückgewiesen mit dem Rat, auf Gemeindeebene vorstossen.

  • Der Eingang der Petition wurde bestätigt und nun warten wir auf das Bearbeiten durch den Regierungsrat des Kanton Glarus.

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