Región: Glaris
Derechos de los animales

Das Abfeuern von Knallkörpern ist im Kanton Glarus verboten

Petición a.
Landrat Kanton Glarus
309 Apoyo

Los destinatarios de la petición no han respondido.

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Los destinatarios de la petición no han respondido.

  1. Iniciado 2021
  2. Colecta terminada.
  3. Enviado el 17/11/21.
  4. Diálogo
  5. Fracasado

Vermehrt wird von Hunde- und Katzenhaltern berichtet, dass das Abfeuern von Knallkörpern besonders am 1. August und Silvester zu massivem Angstverhalten ihrer Tiere führt.

Dies kann durch ein Verbot vom Abfeuern von Knallkörpern vermieden werden.

Im Kantonalen Gesetz über öffentliche Ruhetage werden unter anderem der 1. August und Neujahr erwähnt.

Unter „Verbotene Tätigkeiten“ wäre das Abfeuern von Knallkörpern klar verboten!

Razones.

Hundehalter bezahlen Steuern. Tiere sind Lebewesen, die wir Menschen von gesetzeswegen Respektieren sollen und müssen.

Weiter betrifft die „Knallerei“ auch Menschen in höherem Alter und ist somit auch ein gesellschaftliches Problem, das uns alle angeht!

Gracias por su ayuda, Ruedi Herrmann De. Schwanden
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