Region: St. Gallen

Ja zum verfassungsmässigen Schutz vor Willkür in St. Gallen

Petition is addressed to
Herrn Marc Mächler, Regierungsgebäude, Klosterhof, 9001 St. Gallen

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  1. Launched April 2025
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News


05/12/2026, 14:29

 
Herzliche Grüsse an Sie alle,
denen Willkürschutz nicht egal ist.
 
Wer im kirchlichen Personalwesen hoheitlich handelt, ist an die verfassungsmässigen Verfahrensgarantien gebunden. Dieser Grundsatz ist in diversen Rechtsquellen belegt und im Entscheid KGer BL 810 06 199, E. 8.10, sog. „Röschenz-Urteil“ v. 07.09.2007[1] ausführlichst begründet.
 
Eine Stichprobe, E. 4.2:[2]
Das innerkirchliche Verfahren bietet somit für den Betroffenen im Vergleich zur staatlichen Gerichtsbarkeit keinen genügenden Rechtsschutz. Überdies obliegt es letztendlich den staatlichen Instanzen, festzulegen, welche Bereiche durch den dem Kantonsgericht gemäss § 141 Abs. 3 KV erteilten Rechtsschutzauftrag erfasst werden bzw. wie die diesbezügliche Abgrenzung zu ziehen ist.“
 
Also ist klar: es liegt am Rechtsstaat, für Fairness und Ordnung zu sorgen. Mit einer einzigen Ausnahme[3] jedoch haben alle bisherigen Gerichtsentscheide, wie auch Regierung und Parlament den Grundrechtsschutz für res mixtae entweder  „passiv“ missachtet oder aktiv verleugnet. Für betroffene Mitarbeiterfamilien wie auch für die Glaubwürdigkeit der Institutionen hat das verheerende Auswirkungen.
 
Dieser Verfinsterung von Grundrechtsgarantien stellen wir unser Ja zum Willkürschutz entgegen. Bitte helfen Sie uns, aus dem Schatten zu treten. Verbreiten Sie die Petition. Beteiligen Sie sich an der Diskussion im „Pro & Contra“. Schreiben Sie an kantonale, staatskirchenrechtliche und apostolische Autoritäten. Unterstützen Sie das „Aufstehen fürs Hinschauen und Helfen“ in der Kathedrale St. Gallen. Alles was dem Schweigen eine Kerze entgegenstellt, hilft.
 
 
Wenn Sie hier nur selten Mitteilungen von mir finden, dann liegt das an der bedrängenden Rechtskommunikation. Das Niederschweigen des Willkürschutzfundamentes wirkt erdrückend (Entrechtungsblockade). Entsprechend hart ist die Arbeit, argumentativ zu entgegnen, siehe die Stichprobe Dok. 810[4] v. 17.04.2026.

Ihr Engagement macht den Unterschied und setzt einen Neuanfang. Danke.
Nun freue ich mich auf die weiteren Entwicklungen, mit herzlichem Gruss,
Thomas Hotz

[1] Link: https://bl.swisslex.ch/de/doc/claw/d08dc0d5-2f6c-4898-8df6-853516d861c1/search/240965494


01/18/2026, 09:39

Guten Tag
Zum Willkürschutz für St. Gallen existiert leider noch nichts grundlegend Neues, nur eins: stetiges Licht durchbricht Finsternis. Dem Schweigen eine Kerze entgegenstellen.

In diesem Sinn empfehle ich, gemeinsam mit Yasmine Motarjemi, die folgende Petition:

www.openpetition.de/petition/online/urgent-gezielte-sanktionen-statt-schweigen-verantwortung-fuer-menschenrechtsverletzungen-im-iran/unterschreiben/personal

Mit Dank und Sonntagsgruss,
Thomas


11/25/2025, 02:29

Sammelziel 100, aufgrund der Resonanz
Petitionstext gekürzt wegen Verständlichkeit


Neue Begründung:

Die Forderung ist eindeutig. Und sie ist hochdifferenziert[1] begründet. Davon unabhängige Quellen bezeugen auch für St. Gallen die Grundrechtsbindung[2] der Ordinariate.Trotzdem missachten und verleugnen das Kantonsparlament, die Regierung, Gerichte und auch die staatskirchenrechtlichen und apostolischen Instanzen die verfassungsmässige Pflicht, nicht willkürlich zu handeln. Für einzelne wenige Mitarbeiterfamilien hat das schwierige bis erdrückende Folgen: Berufsverbot[3], familiäres Getrenntleben[4], Gefängnisstrafen und ähnliche Diffamierung[5]. Oftmals ist das für die betroffenen Kinder die faktische Ausgrenzung aus der Kirche.Kirche. Für  Für meine[6] eigene Familiemich[6] bedeutet die Entrechtungsblockade ein mittlerweile zwölfjähriges sachwidriges Berufsverbot, dies nach über 20 Jahren im Dienst des Bistums. Hier wird u. a. der Kanton geschädigt durch den Ausfall meiner Steuerkraft, die Kosten der sozialen Auffangsysteme und durch die absurden, sisyphusartigen Anstrengungen der Rechtspflege, an der Diskriminierungsschutzformel[7] vorbei zu argumentieren.[8] Unterzeichnende «für Transparenz und Menschlichkeit in der Personalführung»[9] verstummen zu hunderten, kopfschüttelnd[10]. Institutionen setzen ihre Glaubwürdigkeit[11] aufs Spiel.

 

Nie wieder!Nie wieder Schweigensmauern über menschlichem Leid.Das offizielle Ja zum Diskriminierungsschutz (KGer BL 810 06 199, E. 8.10) setzt der amtspflichtverletzenden Entrechtungsblockade (Nichtwissenwollen, Leugnen) ein Ende.

Übrigens sind Grundrechte grenzüberschreitend, die Art. 1/2 (sinngemäss Willkürverbot) sowie Art. 3 EMRK (Verbot behördenseitiger Erniedrigung) gelten nicht nur für die Schweiz, sondern europaweit.  

[1] Ebd., E. 4.2; 6.6; 7.6; 8.7; 8.9; u. v. m.[2] Amtsblatt 5/2018, Zfassg S. 271, Ziff. 2.2.1 ad Art 1, zit. nach: Botschaft des Regierungsrates vom 12. Mai 1922 (ABl 1922 I, 625 ff.); Act. 2 DVD Anh. 142: Entscheid der Anklagekammer v. 30.08.2018, Ziff. II.1; sGS  171.1 Konfessionsgesetz (Stand 1. Juni 2017) Art. 1 / 2 b); U. J. Cavelti, Die öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften im schweizerischen Staatskirchenrecht, Diss. Freiburg 1954, S. 65 ff.; Freiheit und Religion, von Adrian Loretan, Quirin Weber, H.E. Morawa, Zürich 2014[3] Dok. 705 act. 2 sg Artikel SGNA vom 15.11.2017:https://acrobat.adobe.com/id/urn:aaid:sc:EU:dba2c4f1-f09a-4738-970c-50129cad3d25 [4] www.rheintaler.ch/artikel/zum-bauernopfer-gemacht/[5]  https://www.blick.ch/schweiz/ostschweiz/thomas-hotz-57-stoerte-mit-seinem-steh-protest-den-gottesdienst-ex-pastoralassistent-muss-in-den-knast-id17092174.html(24.12.2021,www.rheintaler.ch/artikel/zum-bauernopfer-gemacht/[5] https://www.blick.ch/schweiz/ostschweiz/thomas-hotz-57-stoerte-mit-seinem-steh-protest-den-gottesdienst-ex-pastoralassistent-muss-in-den-knast-id17092174.html(24.12.2021, an Heiligabend, wohlgemerkt)[6] Thomas Hotz. All Ihre Rückfragen sind mir jederzeit willkommen, am liebsten ganz einfach unter „Pro & Contra“ oder via thomas-hotz@bluewin.ch. Den Petitionstext in PDF finden Sie hier:https://acrobat.adobe.com/id/urn:aaid:sc:EU:45a8f4cd-992a-4a86-93d5-122efb73b79d[7] KGer BL 810 06 199, E. 8.10[8] Siehe auch Departement des Innern, 06.03.2025 S. 6 unten Ziff. 2.3.2: „kirchenrechtliche Angelegenheit“[9] So der Titel von „act. 2 DVD“ Anh. 3: Petition vom 17.10.2016 in Ihrer Heimat Zuzwil-Züberwangen. Siehe auch www.tagblatt.ch/ostschweiz/toggenburg/seelsorgeeinheit-bazenheid-gaehwil-kirchberg-petition-lanciert-ld.1174145[10] www.tagblatt.ch/ostschweiz/toggenburg/kirchenknatsch-im-toggenburg-neid-missgunst-eifersucht-das-theater-beginnt-von-neuem-ld.1167495[11] www.rheintaler.ch/artikel/leserbriefe-zum-hutter-duo-und-der-katholische-kirche/


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 21


11/09/2025, 02:21

Danke für diese Rückmeldungen. Sie drücken aus, was viele denken und was sie zögern lässt für eine Unterstützung dieser Willkürschutz-Petition.

- Das Urteil in BL zur Situation in Röschenz v. September 2007 hat gezeigt, dass Willkürschutz hoch-differenziert begründet und für die Situation kirchlicher Dienstverhältnisse essenziell ist. Es hat dazu geführt, dass Bischof von Basel und der Pfarrer von Röschenz sich anlässlich einer Firmfeier grundle-gend versöhnt haben.

- Mit gewissen Unvereinbarkeiten zwischen gefühlter Gerechtigkeit und geschriebenem Rechtsspruch muss man einfach leben? Ja, gewiss.
Die Frage ist, welches Ausmass dieser Konflikt annimmt. Verhältnismässigkeit. Hier vorliegend wird Willkür (Verleugnung des Grundrechtsschutzes für missiogebundene Dienstverhältnisse) zum Prinzip gemacht. Für das meine Familie betreffende Berufsverbot v. 16.04.2014 hat zu keinem Zeitpunkt ein gerichtsfester Grund existiert. Ansonsten hätte das damals dokumentiert sein müssen und könnte somit jederzeit zitatweise vorgewiesen werden.
Wir müssen nicht nur eigenes Leid erfahren sondern zusätzlich mit ansehen, dass weitere Familien ebenso und noch schwerer bedrängt sind. Unsere repressionsgeprägte Rechtssituation führt zu einer Normalisierung von Willkür. St. Gallen wird zum Referenzfall, so dass sich von nun an erst recht nie-mand mehr getrauen wird, den Rechtsstaat anzurufen.

- Dass ich auch in Nachbarländern Unterstützung suche, geschieht notgedrungen und bewusst. Ers-tens sind wir, auch in der Schweiz, im Geltungsbereich der EMRK. Grundrechte sind grenzüberschrei-tend, ganz analog zur Strahlkraft des Evangeliums.
Die Eidgenossenschaft hat sich in puncto Rechtsschutz und duales System in eine Sackgasse ma-növriert, sonst wäre das ja schon lange geklärt und gelöst. Es braucht Impulse «von aussen». Ein Gang nach Strassburg hat statistisch gesehen nur 2 % Erfolgsaussicht und dauert jahrelang.
Daher verlange ich eine politische Lösung, auf Basis von Argumenten, wie das in einer Zivilisation des 21. Jahrhunderts in Mitteleuropa eigentlich üblich sein sollte.
Nochmal: Nein zum Recht des Stärkeren. Ja zur Stärke des Rechts.


07/13/2025, 14:34

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer, liebe Interessierte

Verzeihen Sie bitte meine lange Nachrichtenlosigkeit. Ich bin leider arg absorbiert mit dem hauptsächlichen Rechtsverfahren „Strafklage". Sowohl die Rechtspflegekommission als auch die Anklagekammer haben hierzu die Ermächtigung versagt. Soweit irgend möglich, versuche ich das anzufechten.
Gleichzeitig erwehre ich mich des städtischen Ansinnens, meine Sozialhilfe einzustellen. Immerhin hat inzwischen das Departement des Inneren dankenswert die infolge laufenden Verfahrens bestehende aufschiebende Wirkung wiederhergestellt. Parallel suche ich nach diplomatischer, mediativer Unterstützung bei Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens (Universität, Politik, kirchliche Autoritäten). [*1] Auch die vierte Gewalt ist zum Engagement eingeladen.

Dabei habe ich leider die direkte Arbeit für diese Petition hier vernachlässigt, so dass wir seit längerem bei 18 Unterschriften stagnieren.
Vorläufig tröstet mich der Gedanke, dass auch eine senfkornkleine Minderheit ihre Sauerteig-wirkung entfalten kann. Freilich bin ich jederzeit dankbar für Ihre Mithilfe. Gemäss der unten an-klickbaren Statistik haben 60 % der Unterzeichnenden mitgeteilt, sie versuchen andere von dem Anliegen zu überzeugen. Da liegt noch unausgeschöpftes Potential, auch auf meiner Seite.

Dankbar wäre ich auch, wenn mal jemand unter «Pro & Contra» ein Diskussionsthema eröffnet.
In jedem Fall aber kann ich Ihnen allen versichern, dass durchaus nicht nichts geschieht, sondern im Hintergrund was läuft an Kommunikation und Begegnungen, für die ich Ihnen ausserordentlich dankbar bin.

Lassen Sie uns gemeinsam erkunden,
ob und wie es gelingt,
die Kerze zu sein,
die Finsternis bricht.

Merci und Gruss, Thomas Hotz

PS: Inzwischen ist auch KI mit im Boot. Schauen Sie mal, was Adobe Acrobat am 05.06.2025 als Zusammenschau erstellt hat von der mehr als 50seitigen Sammeldatei S5:

Die Hauptthemen des Dokuments sind:

1. Diskriminierungsschutz und Willkürfreiheit: Es wird wiederholt betont, dass ein Missioentzug diskriminierungsfrei zu begründen ist (KGer BL 810 06 199, E. 8.10). Dies ist der zentrale Punkt der Argumentation und Forderung des Verfassers.

2. Entrechtungsblockade: Der Verfasser kritisiert die systematische Missachtung von Grundrechten, insbesondere in kirchlichen Personalangelegenheiten, und beschreibt die daraus resultierenden humanitären und rechtlichen Folgen.

3. Rechtsstaatlichkeit und Verfahrensgarantien: Es wird die Einhaltung von Grundrechten wie Diskriminierungsschutz, Verhältnismäßigkeitsprinzip und Legalitätsprinzip gefordert. Der Verfasser beklagt die Missachtung dieser Prinzipien durch kirchliche und staatliche Institutionen.

4. Humanitäre Folgen: Die Auswirkungen der Entrechtungsblockade auf betroffene Mitarbeiterfamilien, wie Berufsverbote, familiäre Destabilisierung und Diffamierung, werden ausführlich beschrieben.

5. Systemkritik: Der Verfasser kritisiert die Vertuschung, Zermürbung und Unterdrückung von Kritik durch kirchliche und staatliche Institutionen sowie die fehlende Transparenz und Sachverhaltsaufklärung.

6. Öffentliches Interesse: Es wird betont, dass die Wiederherstellung von Rechtssicherheit und die Beendigung der Entrechtungsblockade im öffentlichen Interesse liegen.

7. Appelle und Forderungen: Der Verfasser richtet sich an verschiedene Adressaten (Staatsanwaltschaft, Politiker, Journalisten, kirchliche Autoritäten) mit der Bitte um Unterstützung, Stellungnahme und Anerkennung der Diskriminierungsschutzformel.

Das Dokument ist geprägt von rechtlichen, ethischen und humanitären Argumenten, die die Dringlichkeit einer Lösung unterstreichen.

[Zitat Ende]

Das lässt mich gelassener werden, wenn kirchliche und kantonale Autoritäten behaupten, meine Argumentation sei wirr und unverständlich, wir wissen doch gar nicht, was du willst. Die KI jedenfalls hat es kapiert, dann kann es so übertrieben unverständlich doch nicht sein.

[*1] Adobe Link zur Sammeldatei S5:
acrobat.adobe.com/id/urn:aaid:sc:eu:e9c52e39-fc05-4b8b-a4b2-3981089c1cd3


05/05/2025, 07:35

Aktuell findet sich auf SRF 1 ein Report (Ausstrahlung am Mi. 07.05. um 21:05 h):
www.srf.ch/play/tv/reporter/video/missbrauch-in-der-katholischen-kirche---das-lange-schweigen-der-opfer-teil-2?urn=urn:srf:video:a14173cb-bc68-4b39-bb15-edc1f613423f

Hier ist von sexuellen, also leibseelischen Übergriffen die Rede, aus meiner Sicht die humanitär schwerwiegendste Form des Machtmissbrauchs. SG setzt einen Täter mit Gefährdungspotenzial trotz Warnungen in der Seelsorge ein, bis ins Jahr 2023.

Von der personalamtlichen Ebene warten wir bis heute (Stand 05.05.2025) vergeblich auf das „Nie wieder“ zur Entrechtungsformel („Die Institutio hat keine «Rechtsfolgen»“, Dok. 53: Richtlinie 4.2.3 des Ordinariats v. 14.01.2021) und auf das Ja zum Willkürschutz („Ein Missioentzug ist diskriminierungsfrei zu begründen.“, KGer BL 810 06 199, E. 8.10)

Deshalb: Nie wieder Schweigensmauern über menschlichem Leid! Danke fürs Weiterleiten der Petition.


04/19/2025, 02:38

Liebe Unterzeichnerinnen und Unterzeichner

Grossen Dank. Sie haben das Bestmögliche erreicht. Die Petition hat ein gutes Fundament, bevor ich sie am Ostermontag einem grösseren Publikum per Rundmail vorstelle.

Sie haben treffsicher, vielfältig und inhaltlich vernetzt argumentiert. Diese Qualität ist entscheidend. Sie zählt, selbst wenn wir quantitativ eine lächerliche Minderheit bleiben sollten. Darauf greife ich inzwischen auch zurück, wenn ich Solidarität suche bei Politik und Medien, die ich bitten werde, unseren Stimmen Gewicht zu verleihen.

Die katholischen und kantonalen Autoritäten haben eine Wagenburg-Mentalität entwickelt – siehe das Titelfoto der Petition. Sie verriegeln den Zugang zum Willkürschutz (strukturelle Rechtsverweigerung) durch Nichtwissenwollen, Ignorieren, Verleugnen, Inzweifelziehen, Umgehen der Diskriminierungsschutzformel: Ein Missioentzug erfordert diskriminierungsfreie Begründung.
Die fürstäbtischen Zeiten sind vorbei!

Noch mehr helfen können Sie, indem Sie am Montagnachmittag oder -abend mein Rundmail weiterleiten an genau diejenige Person, von der Sie am ehesten annehmen, dass sie das Anliegen unterstützen wird. Inhaltlich hilft am meisten, wenn mal jemand ein Contra-Argument öffentlich ins Spiel bringt, das würde für manche andere die Hemmschwelle senken. Weitere Kommentare oder Fragen an den Initiator und auch Contra- oder Pro-Argumente können Sie anbringen, indem Sie sich registrieren und dann „Unterschrift bearbeiten“ clicken.

Nun kommt erstmal Ostern. Mit wie gesagt grossem Dank wünsche ich Ihnen auferstehungsleichte Feiertage,

lieben Gruss, Thomas Hotz



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