Region: St. Gallen

Ja zum verfassungsmässigen Schutz vor Willkür in St. Gallen

Petition is addressed to
Herrn Marc Mächler, Regierungsgebäude, Klosterhof, 9001 St. Gallen

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News

05/12/2026, 14:29

 
Herzliche Grüsse an Sie alle,
denen Willkürschutz nicht egal ist.
 
Wer im kirchlichen Personalwesen hoheitlich handelt, ist an die verfassungsmässigen Verfahrensgarantien gebunden. Dieser Grundsatz ist in diversen Rechtsquellen belegt und im Entscheid KGer BL 810 06 199, E. 8.10, sog. „Röschenz-Urteil“ v. 07.09.2007[1] ausführlichst begründet.
 
Eine Stichprobe, E. 4.2:[2]
Das innerkirchliche Verfahren bietet somit für den Betroffenen im Vergleich zur staatlichen Gerichtsbarkeit keinen genügenden Rechtsschutz. Überdies obliegt es letztendlich den staatlichen Instanzen, festzulegen, welche Bereiche durch den dem Kantonsgericht gemäss § 141 Abs. 3 KV erteilten Rechtsschutzauftrag erfasst werden bzw. wie die diesbezügliche Abgrenzung zu ziehen ist.“
 
Also ist klar: es liegt am Rechtsstaat, für Fairness und Ordnung zu sorgen. Mit einer einzigen Ausnahme[3] jedoch haben alle bisherigen Gerichtsentscheide, wie auch Regierung und Parlament den Grundrechtsschutz für res mixtae entweder  „passiv“ missachtet oder aktiv verleugnet. Für betroffene Mitarbeiterfamilien wie auch für die Glaubwürdigkeit der Institutionen hat das verheerende Auswirkungen.
 
Dieser Verfinsterung von Grundrechtsgarantien stellen wir unser Ja zum Willkürschutz entgegen. Bitte helfen Sie uns, aus dem Schatten zu treten. Verbreiten Sie die Petition. Beteiligen Sie sich an der Diskussion im „Pro & Contra“. Schreiben Sie an kantonale, staatskirchenrechtliche und apostolische Autoritäten. Unterstützen Sie das „Aufstehen fürs Hinschauen und Helfen“ in der Kathedrale St. Gallen. Alles was dem Schweigen eine Kerze entgegenstellt, hilft.
 
 
Wenn Sie hier nur selten Mitteilungen von mir finden, dann liegt das an der bedrängenden Rechtskommunikation. Das Niederschweigen des Willkürschutzfundamentes wirkt erdrückend (Entrechtungsblockade). Entsprechend hart ist die Arbeit, argumentativ zu entgegnen, siehe die Stichprobe Dok. 810[4] v. 17.04.2026.

Ihr Engagement macht den Unterschied und setzt einen Neuanfang. Danke.
Nun freue ich mich auf die weiteren Entwicklungen, mit herzlichem Gruss,
Thomas Hotz

[1] Link: https://bl.swisslex.ch/de/doc/claw/d08dc0d5-2f6c-4898-8df6-853516d861c1/search/240965494


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