Region: St. Gallen

Ja zum verfassungsmässigen Schutz vor Willkür in St. Gallen

Petition is addressed to
Herrn Marc Mächler, Regierungsgebäude, Klosterhof, 9001 St. Gallen

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Petition addressed to: Herrn Marc Mächler, Regierungsgebäude, Klosterhof, 9001 St. Gallen

Sehr geehrter Herr Regierungsrat Mächler
 
Wir fordern Sie auf zur offiziellen Anerkennung der Grundrechte von Mitarbeiterfamilien, die in kirchlichem Dienstverhältnis (res mixtae!) einer ausserordentlichen Monopolstellung ausgesetzt sind:
 

„Ein Missioentzug ist diskriminierungsfrei zu begründen."[1]


 

[1] KGer BL 810 06 199, E. 8.10, sogenanntes Röschenz-Urteil v. 05.09.2007
https://entscheidsuche.ch/dok/BL_Gerichte/BL_KG_001_2007-6_2007-09-05.html

Reason

Die Forderung ist eindeutig. Und sie ist hochdifferenziert[1] begründet. Davon unabhängige Quellen bezeugen auch für St. Gallen die Grundrechtsbindung[2] der Ordinariate.
Trotzdem missachten und verleugnen das Kantonsparlament, die Regierung, Gerichte und auch die staatskirchenrechtlichen und apostolischen Instanzen die verfassungsmässige Pflicht, nicht willkürlich zu handeln.
 
Für einzelne wenige Mitarbeiterfamilien hat das schwierige bis erdrückende Folgen: Berufsverbot[3], familiäres Getrenntleben[4], Gefängnisstrafen und ähnliche Diffamierung[5]. Oftmals ist das für die betroffenen Kinder die faktische Ausgrenzung aus der Kirche. Für mich[6] bedeutet die Entrechtungsblockade ein mittlerweile zwölfjähriges sachwidriges Berufsverbot, dies nach über 20 Jahren im Dienst des Bistums. Hier wird u. a. der Kanton geschädigt durch den Ausfall meiner Steuerkraft, die Kosten der sozialen Auffangsysteme und durch die absurden, sisyphusartigen Anstrengungen der Rechtspflege, an der Diskriminierungsschutzformel[7] vorbei zu argumentieren.[8]
 
Unterzeichnende «für Transparenz und Menschlichkeit in der Personalführung»[9] verstummen zu hunderten, kopfschüttelnd[10]. Institutionen setzen ihre Glaubwürdigkeit[11] aufs Spiel.

 

Nie wieder!
Nie wieder Schweigensmauern über menschlichem Leid.
Das offizielle Ja zum Diskriminierungsschutz (KGer BL 810 06 199, E. 8.10) setzt der amtspflichtverletzenden Entrechtungsblockade (Nichtwissenwollen, Leugnen) ein Ende.

Übrigens sind Grundrechte grenzüberschreitend, die Art. 1/2 (sinngemäss Willkürverbot) sowie Art. 3 EMRK (Verbot behördenseitiger Erniedrigung) gelten nicht nur für die Schweiz, sondern europaweit.
 
 

[1] Ebd., E. 4.2; 6.6; 7.6; 8.7; 8.9; u. v. m.
[2] Amtsblatt 5/2018, Zfassg S. 271, Ziff. 2.2.1 ad Art 1, zit. nach: Botschaft des Regierungsrates vom 12. Mai 1922 (ABl 1922 I, 625 ff.); Act. 2 DVD Anh. 142: Entscheid der Anklagekammer v. 30.08.2018, Ziff. II.1; sGS  171.1 Konfessionsgesetz (Stand 1. Juni 2017) Art. 1 / 2 b); U. J. Cavelti, Die öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften im schweizerischen Staatskirchenrecht, Diss. Freiburg 1954, S. 65 ff.; Freiheit und Religion, von Adrian Loretan, Quirin Weber, H.E. Morawa, Zürich 2014
[3] Dok. 705 act. 2 sg Artikel SGNA vom 15.11.2017:
https://acrobat.adobe.com/id/urn:aaid:sc:EU:dba2c4f1-f09a-4738-970c-50129cad3d25 
[4] https://www.rheintaler.ch/artikel/zum-bauernopfer-gemacht/
[5] https://www.blick.ch/schweiz/ostschweiz/thomas-hotz-57-stoerte-mit-seinem-steh-protest-den-gottesdienst-ex-pastoralassistent-muss-in-den-knast-id17092174.html
(24.12.2021, an Heiligabend, wohlgemerkt)
[6] Thomas Hotz. All Ihre Rückfragen sind mir jederzeit willkommen, am liebsten ganz einfach unter „Pro & Contra“ oder via thomas-hotz@bluewin.ch. Den Petitionstext in PDF finden Sie hier:
https://acrobat.adobe.com/id/urn:aaid:sc:EU:45a8f4cd-992a-4a86-93d5-122efb73b79d
[7] KGer BL 810 06 199, E. 8.10
[8] Siehe auch Departement des Innern, 06.03.2025 S. 6 unten Ziff. 2.3.2: „kirchenrechtliche Angelegenheit
[9] So der Titel von „act. 2 DVD“ Anh. 3: Petition vom 17.10.2016 in Ihrer Heimat Zuzwil-Züberwangen. Siehe auch https://www.tagblatt.ch/ostschweiz/toggenburg/seelsorgeeinheit-bazenheid-gaehwil-kirchberg-petition-lanciert-ld.1174145
[10] https://www.tagblatt.ch/ostschweiz/toggenburg/kirchenknatsch-im-toggenburg-neid-missgunst-eifersucht-das-theater-beginnt-von-neuem-ld.1167495
[11] https://www.rheintaler.ch/artikel/leserbriefe-zum-hutter-duo-und-der-katholische-kirche/

Thank you so much for your support, Katholische Kirche im Bistum St. Gallen, St. Gallen
Question to the initiator

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Petition details

Petition started: 04/15/2025
Collection ends: 04/30/2026
Region: St. Gallen
Topic: Civil rights

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News

  • Guten Tag
    Zum Willkürschutz für St. Gallen existiert leider noch nichts grundlegend Neues, nur eins: stetiges Licht durchbricht Finsternis. Dem Schweigen eine Kerze entgegenstellen.

    In diesem Sinn empfehle ich, gemeinsam mit Yasmine Motarjemi, die folgende Petition:

    https://www.openpetition.de/petition/online/urgent-gezielte-sanktionen-statt-schweigen-verantwortung-fuer-menschenrechtsverletzungen-im-iran/unterschreiben/personal

    Mit Dank und Sonntagsgruss,
    Thomas
  • Danke für diese Rückmeldungen. Sie drücken aus, was viele denken und was sie zögern lässt für eine Unterstützung dieser Willkürschutz-Petition.

    - Das Urteil in BL zur Situation in Röschenz v. September 2007 hat gezeigt, dass Willkürschutz hoch-differenziert begründet und für die Situation kirchlicher Dienstverhältnisse essenziell ist. Es hat dazu geführt, dass Bischof von Basel und der Pfarrer von Röschenz sich anlässlich einer Firmfeier grundle-gend versöhnt haben.

    - Mit gewissen Unvereinbarkeiten zwischen gefühlter Gerechtigkeit und geschriebenem Rechtsspruch muss man einfach leben? Ja, gewiss.
    Die Frage ist, welches Ausmass dieser Konflikt annimmt. Verhältnismässigkeit. Hier vorliegend wird Willkür (Verleugnung des Grundrechtsschutzes für missiogebundene Dienstverhältnisse) zum Prinzip gemacht. Für das meine Familie betreffende Berufsverbot v. 16.04.2014 hat zu keinem Zeitpunkt ein gerichtsfester Grund existiert. Ansonsten hätte das damals dokumentiert sein müssen und könnte somit jederzeit zitatweise vorgewiesen werden.
    Wir müssen nicht nur eigenes Leid erfahren sondern zusätzlich mit ansehen, dass weitere Familien ebenso und noch schwerer bedrängt sind. Unsere repressionsgeprägte Rechtssituation führt zu einer Normalisierung von Willkür. St. Gallen wird zum Referenzfall, so dass sich von nun an erst recht nie-mand mehr getrauen wird, den Rechtsstaat anzurufen.

    - Dass ich auch in Nachbarländern Unterstützung suche, geschieht notgedrungen und bewusst. Ers-tens sind wir, auch in der Schweiz, im Geltungsbereich der EMRK. Grundrechte sind grenzüberschrei-tend, ganz analog zur Strahlkraft des Evangeliums.
    Die Eidgenossenschaft hat sich in puncto Rechtsschutz und duales System in eine Sackgasse ma-növriert, sonst wäre das ja schon lange geklärt und gelöst. Es braucht Impulse «von aussen». Ein Gang nach Strassburg hat statistisch gesehen nur 2 % Erfolgsaussicht und dauert jahrelang.
    Daher verlange ich eine politische Lösung, auf Basis von Argumenten, wie das in einer Zivilisation des 21. Jahrhunderts in Mitteleuropa eigentlich üblich sein sollte.
    Nochmal: Nein zum Recht des Stärkeren. Ja zur Stärke des Rechts.

Why people sign

Weil es nicht mehr sein kann, dass eine der grössten Organisationen in der Schweiz im Widerspruch zu ihrer Kernbotschaft steht und sich nicht an unveräusserliche Grundrechte gebunden sieht.

Für die Kirche sollte das staatliche Arbeitsrecht ohne Einschränkung gelten.

Mir leuchtet nicht ein, dass nach 20 Jahren guter Arbeit ohne Begründung dem Betroffenen die missio canonica entzogen wurde.

Weil die Kirche nicht nur von Männer geprägt werden sollte ^!

Die Würde des Menschen ist unantastbar - eine wundervolle Einsicht, gelebtes Evangelium!
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