Область : Санкт-Галлен

Ja zum verfassungsmässigen Schutz vor Willkür in St. Gallen

Петиція адресована
Herrn Marc Mächler, Regierungsgebäude, Klosterhof, 9001 St. Gallen

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  1. Розпочато квітня 2025
  2. Досі збір > 4 місяців
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Петицію адресовано: Herrn Marc Mächler, Regierungsgebäude, Klosterhof, 9001 St. Gallen

Sehr geehrter Herr Regierungsrat Mächler
 
Wir fordern Sie auf zur offiziellen Anerkennung der Grundrechte von Mitarbeiterfamilien, die in kirchlichem Dienstverhältnis (res mixtae!) einer ausserordentlichen Monopolstellung ausgesetzt sind:
 

„Ein Missioentzug ist diskriminierungsfrei zu begründen."[1]


 

[1] KGer BL 810 06 199, E. 8.10, sogenanntes Röschenz-Urteil v. 05.09.2007
https://entscheidsuche.ch/dok/BL_Gerichte/BL_KG_001_2007-6_2007-09-05.html

мотиви

Die Forderung ist eindeutig. Und sie ist hochdifferenziert[1] begründet. Davon unabhängige Quellen bezeugen auch für St. Gallen die Grundrechtsbindung[2] der Ordinariate.
Trotzdem missachten und verleugnen das Kantonsparlament, die Regierung, Gerichte und auch die staatskirchenrechtlichen und apostolischen Instanzen die verfassungsmässige Pflicht, nicht willkürlich zu handeln.
 
Für einzelne wenige Mitarbeiterfamilien hat das schwierige bis erdrückende Folgen: Berufsverbot[3], familiäres Getrenntleben[4], Gefängnisstrafen und ähnliche Diffamierung[5]. Oftmals ist das für die betroffenen Kinder die faktische Ausgrenzung aus der Kirche. Für mich[6] bedeutet die Entrechtungsblockade ein mittlerweile zwölfjähriges sachwidriges Berufsverbot, dies nach über 20 Jahren im Dienst des Bistums. Hier wird u. a. der Kanton geschädigt durch den Ausfall meiner Steuerkraft, die Kosten der sozialen Auffangsysteme und durch die absurden, sisyphusartigen Anstrengungen der Rechtspflege, an der Diskriminierungsschutzformel[7] vorbei zu argumentieren.[8]
 
Unterzeichnende «für Transparenz und Menschlichkeit in der Personalführung»[9] verstummen zu hunderten, kopfschüttelnd[10]. Institutionen setzen ihre Glaubwürdigkeit[11] aufs Spiel.

 

Nie wieder!
Nie wieder Schweigensmauern über menschlichem Leid.
Das offizielle Ja zum Diskriminierungsschutz (KGer BL 810 06 199, E. 8.10) setzt der amtspflichtverletzenden Entrechtungsblockade (Nichtwissenwollen, Leugnen) ein Ende.

Übrigens sind Grundrechte grenzüberschreitend, die Art. 1/2 (sinngemäss Willkürverbot) sowie Art. 3 EMRK (Verbot behördenseitiger Erniedrigung) gelten nicht nur für die Schweiz, sondern europaweit.
 
 

[1] Ebd., E. 4.2; 6.6; 7.6; 8.7; 8.9; u. v. m.
[2] Amtsblatt 5/2018, Zfassg S. 271, Ziff. 2.2.1 ad Art 1, zit. nach: Botschaft des Regierungsrates vom 12. Mai 1922 (ABl 1922 I, 625 ff.); Act. 2 DVD Anh. 142: Entscheid der Anklagekammer v. 30.08.2018, Ziff. II.1; sGS  171.1 Konfessionsgesetz (Stand 1. Juni 2017) Art. 1 / 2 b); U. J. Cavelti, Die öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften im schweizerischen Staatskirchenrecht, Diss. Freiburg 1954, S. 65 ff.; Freiheit und Religion, von Adrian Loretan, Quirin Weber, H.E. Morawa, Zürich 2014
[3] Dok. 705 act. 2 sg Artikel SGNA vom 15.11.2017:
https://acrobat.adobe.com/id/urn:aaid:sc:EU:dba2c4f1-f09a-4738-970c-50129cad3d25 
[4] https://www.rheintaler.ch/artikel/zum-bauernopfer-gemacht/
[5] https://www.blick.ch/schweiz/ostschweiz/thomas-hotz-57-stoerte-mit-seinem-steh-protest-den-gottesdienst-ex-pastoralassistent-muss-in-den-knast-id17092174.html
(24.12.2021, an Heiligabend, wohlgemerkt)
[6] Thomas Hotz. All Ihre Rückfragen sind mir jederzeit willkommen, am liebsten ganz einfach unter „Pro & Contra“ oder via thomas-hotz@bluewin.ch. Den Petitionstext in PDF finden Sie hier:
https://acrobat.adobe.com/id/urn:aaid:sc:EU:45a8f4cd-992a-4a86-93d5-122efb73b79d
[7] KGer BL 810 06 199, E. 8.10
[8] Siehe auch Departement des Innern, 06.03.2025 S. 6 unten Ziff. 2.3.2: „kirchenrechtliche Angelegenheit
[9] So der Titel von „act. 2 DVD“ Anh. 3: Petition vom 17.10.2016 in Ihrer Heimat Zuzwil-Züberwangen. Siehe auch https://www.tagblatt.ch/ostschweiz/toggenburg/seelsorgeeinheit-bazenheid-gaehwil-kirchberg-petition-lanciert-ld.1174145
[10] https://www.tagblatt.ch/ostschweiz/toggenburg/kirchenknatsch-im-toggenburg-neid-missgunst-eifersucht-das-theater-beginnt-von-neuem-ld.1167495
[11] https://www.rheintaler.ch/artikel/leserbriefe-zum-hutter-duo-und-der-katholische-kirche/

Дякуємо за вашу підтримку, Katholische Kirche im Bistum St. Gallen, St. Gallen
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деталі петиції

Розпочато розгляд петиції: 15.04.2025
Колекція закінчується: 30.04.2026
Область : Санкт-Галлен
категорія : Громадянські права

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новини

  • Danke für diese Rückmeldungen. Sie drücken aus, was viele denken und was sie zögern lässt für eine Unterstützung dieser Willkürschutz-Petition.

    - Das Urteil in BL zur Situation in Röschenz v. September 2007 hat gezeigt, dass Willkürschutz hoch-differenziert begründet und für die Situation kirchlicher Dienstverhältnisse essenziell ist. Es hat dazu geführt, dass Bischof von Basel und der Pfarrer von Röschenz sich anlässlich einer Firmfeier grundle-gend versöhnt haben.

    - Mit gewissen Unvereinbarkeiten zwischen gefühlter Gerechtigkeit und geschriebenem Rechtsspruch muss man einfach leben? Ja, gewiss.
    Die Frage ist, welches Ausmass dieser Konflikt annimmt. Verhältnismässigkeit. Hier vorliegend wird Willkür (Verleugnung des Grundrechtsschutzes für missiogebundene Dienstverhältnisse) zum Prinzip gemacht. Für das meine Familie betreffende Berufsverbot v. 16.04.2014 hat zu keinem Zeitpunkt ein gerichtsfester Grund existiert. Ansonsten hätte das damals dokumentiert sein müssen und könnte somit jederzeit zitatweise vorgewiesen werden.
    Wir müssen nicht nur eigenes Leid erfahren sondern zusätzlich mit ansehen, dass weitere Familien ebenso und noch schwerer bedrängt sind. Unsere repressionsgeprägte Rechtssituation führt zu einer Normalisierung von Willkür. St. Gallen wird zum Referenzfall, so dass sich von nun an erst recht nie-mand mehr getrauen wird, den Rechtsstaat anzurufen.

    - Dass ich auch in Nachbarländern Unterstützung suche, geschieht notgedrungen und bewusst. Ers-tens sind wir, auch in der Schweiz, im Geltungsbereich der EMRK. Grundrechte sind grenzüberschrei-tend, ganz analog zur Strahlkraft des Evangeliums.
    Die Eidgenossenschaft hat sich in puncto Rechtsschutz und duales System in eine Sackgasse ma-növriert, sonst wäre das ja schon lange geklärt und gelöst. Es braucht Impulse «von aussen». Ein Gang nach Strassburg hat statistisch gesehen nur 2 % Erfolgsaussicht und dauert jahrelang.
    Daher verlange ich eine politische Lösung, auf Basis von Argumenten, wie das in einer Zivilisation des 21. Jahrhunderts in Mitteleuropa eigentlich üblich sein sollte.
    Nochmal: Nein zum Recht des Stärkeren. Ja zur Stärke des Rechts.
  • KI mit im Boot

    у 13.07.25
    Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer, liebe Interessierte

    Verzeihen Sie bitte meine lange Nachrichtenlosigkeit. Ich bin leider arg absorbiert mit dem hauptsächlichen Rechtsverfahren „Strafklage". Sowohl die Rechtspflegekommission als auch die Anklagekammer haben hierzu die Ermächtigung versagt. Soweit irgend möglich, versuche ich das anzufechten.
    Gleichzeitig erwehre ich mich des städtischen Ansinnens, meine Sozialhilfe einzustellen. Immerhin hat inzwischen das Departement des Inneren dankenswert die infolge laufenden Verfahrens bestehende aufschiebende Wirkung wiederhergestellt. Parallel suche ich nach diplomatischer, mediativer Unterstützung bei Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens (Universität, Politik, kirchliche Autoritäten). [*1] Auch die vierte Gewalt ist zum Engagement eingeladen.

    Dabei habe ich leider die direkte Arbeit für diese Petition hier vernachlässigt, so dass wir seit längerem bei 18 Unterschriften stagnieren.
    Vorläufig tröstet mich der Gedanke, dass auch eine senfkornkleine Minderheit ihre Sauerteig-wirkung entfalten kann. Freilich bin ich jederzeit dankbar für Ihre Mithilfe. Gemäss der unten an-klickbaren Statistik haben 60 % der Unterzeichnenden mitgeteilt, sie versuchen andere von dem Anliegen zu überzeugen. Da liegt noch unausgeschöpftes Potential, auch auf meiner Seite.

    Dankbar wäre ich auch, wenn mal jemand unter «Pro & Contra» ein Diskussionsthema eröffnet.
    In jedem Fall aber kann ich Ihnen allen versichern, dass durchaus nicht nichts geschieht, sondern im Hintergrund was läuft an Kommunikation und Begegnungen, für die ich Ihnen ausserordentlich dankbar bin.

    Lassen Sie uns gemeinsam erkunden,
    ob und wie es gelingt,
    die Kerze zu sein,
    die Finsternis bricht.

    Merci und Gruss, Thomas Hotz

    PS: Inzwischen ist auch KI mit im Boot. Schauen Sie mal, was Adobe Acrobat am 05.06.2025 als Zusammenschau erstellt hat von der mehr als 50seitigen Sammeldatei S5:

    Die Hauptthemen des Dokuments sind:

    1. Diskriminierungsschutz und Willkürfreiheit: Es wird wiederholt betont, dass ein Missioentzug diskriminierungsfrei zu begründen ist (KGer BL 810 06 199, E. 8.10). Dies ist der zentrale Punkt der Argumentation und Forderung des Verfassers.

    2. Entrechtungsblockade: Der Verfasser kritisiert die systematische Missachtung von Grundrechten, insbesondere in kirchlichen Personalangelegenheiten, und beschreibt die daraus resultierenden humanitären und rechtlichen Folgen.

    3. Rechtsstaatlichkeit und Verfahrensgarantien: Es wird die Einhaltung von Grundrechten wie Diskriminierungsschutz, Verhältnismäßigkeitsprinzip und Legalitätsprinzip gefordert. Der Verfasser beklagt die Missachtung dieser Prinzipien durch kirchliche und staatliche Institutionen.

    4. Humanitäre Folgen: Die Auswirkungen der Entrechtungsblockade auf betroffene Mitarbeiterfamilien, wie Berufsverbote, familiäre Destabilisierung und Diffamierung, werden ausführlich beschrieben.

    5. Systemkritik: Der Verfasser kritisiert die Vertuschung, Zermürbung und Unterdrückung von Kritik durch kirchliche und staatliche Institutionen sowie die fehlende Transparenz und Sachverhaltsaufklärung.

    6. Öffentliches Interesse: Es wird betont, dass die Wiederherstellung von Rechtssicherheit und die Beendigung der Entrechtungsblockade im öffentlichen Interesse liegen.

    7. Appelle und Forderungen: Der Verfasser richtet sich an verschiedene Adressaten (Staatsanwaltschaft, Politiker, Journalisten, kirchliche Autoritäten) mit der Bitte um Unterstützung, Stellungnahme und Anerkennung der Diskriminierungsschutzformel.

    Das Dokument ist geprägt von rechtlichen, ethischen und humanitären Argumenten, die die Dringlichkeit einer Lösung unterstreichen.

    [Zitat Ende]

    Das lässt mich gelassener werden, wenn kirchliche und kantonale Autoritäten behaupten, meine Argumentation sei wirr und unverständlich, wir wissen doch gar nicht, was du willst. Die KI jedenfalls hat es kapiert, dann kann es so übertrieben unverständlich doch nicht sein.

    [*1] Adobe Link zur Sammeldatei S5:
    https://acrobat.adobe.com/id/urn:aaid:sc:eu:e9c52e39-fc05-4b8b-a4b2-3981089c1cd3

Чому люди підписуються

Weil es nicht mehr sein kann, dass eine der grössten Organisationen in der Schweiz im Widerspruch zu ihrer Kernbotschaft steht und sich nicht an unveräusserliche Grundrechte gebunden sieht.

Für die Kirche sollte das staatliche Arbeitsrecht ohne Einschränkung gelten.

Mir leuchtet nicht ein, dass nach 20 Jahren guter Arbeit ohne Begründung dem Betroffenen die missio canonica entzogen wurde.

Weil die Kirche nicht nur von Männer geprägt werden sollte ^!

Die Würde des Menschen ist unantastbar - eine wundervolle Einsicht, gelebtes Evangelium!
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