Region: St. Gallen
Civil rights

Ja zum verfassungsmässigen Schutz vor Willkür in St. Gallen

Petition is addressed to
Herrn Marc Mächler, Regierungsgebäude, Klosterhof, 9001 St. Gallen

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Petition is addressed to: Herrn Marc Mächler, Regierungsgebäude, Klosterhof, 9001 St. Gallen

Sehr geehrter Herr Regierungsrat Mächler
 
Wir fordern Sie auf zur offiziellen Anerkennung der Grundrechte von Mitarbeiterfamilien, die in kirchlichem Dienstverhältnis (res mixtae!) einer ausserordentlichen Monopolstellung ausgesetzt sind:
 

„Ein Missioentzug ist diskriminierungsfrei zu begründen."[1]


 

[1] KGer BL 810 06 199, E. 8.10, sogenanntes Röschenz-Urteil v. 05.09.2007
https://entscheidsuche.ch/dok/BL_Gerichte/BL_KG_001_2007-6_2007-09-05.html

Reason

Die Forderung ist eindeutig. Und sie ist hochdifferenziert[1] begründet. Davon unabhängige Quellen bezeugen auch für St. Gallen die Grundrechtsbindung[2] der Ordinariate.
Trotzdem missachten und verleugnen das Kantonsparlament, die Regierung, Gerichte und auch die staatskirchenrechtlichen und apostolischen Instanzen die verfassungsmässige Pflicht, nicht willkürlich zu handeln.
 
Für einzelne wenige Mitarbeiterfamilien hat das schwierige bis erdrückende Folgen: Berufsverbot[3], familiäres Getrenntleben[4], Gefängnisstrafen und ähnliche Diffamierung[5]. Oftmals ist das für die betroffenen Kinder die faktische Ausgrenzung aus der Kirche.  Für meine[6] eigene Familie bedeutet die Entrechtungsblockade ein mittlerweile zwölfjähriges sachwidriges Berufsverbot, dies nach über 20 Jahren im Dienst des Bistums. Hier wird u. a. der Kanton geschädigt durch den Ausfall meiner Steuerkraft, die Kosten der sozialen Auffangsysteme und durch die absurden, sisyphusartigen Anstrengungen der Rechtspflege, an der Diskriminierungsschutzformel[7] vorbei zu argumentieren.[8]
 
Unterzeichnende «für Transparenz und Menschlichkeit in der Personalführung»[9] verstummen zu hunderten, kopfschüttelnd[10]. Institutionen setzen ihre Glaubwürdigkeit[11] aufs Spiel.

 

Nie wieder!
Nie wieder Schweigensmauern über menschlichem Leid.
Das offizielle Ja zum Diskriminierungsschutz (KGer BL 810 06 199, E. 8.10) setzt der amtspflichtverletzenden Entrechtungsblockade (Nichtwissenwollen, Leugnen) ein Ende.

Übrigens sind Grundrechte grenzüberschreitend, die Art. 1/2 (sinngemäss Willkürverbot) sowie Art. 3 EMRK (Verbot behördenseitiger Erniedrigung) gelten nicht nur für die Schweiz, sondern europaweit.
 
 

[1] Ebd., E. 4.2; 6.6; 7.6; 8.7; 8.9; u. v. m.
[2] Amtsblatt 5/2018, Zfassg S. 271, Ziff. 2.2.1 ad Art 1, zit. nach: Botschaft des Regierungsrates vom 12. Mai 1922 (ABl 1922 I, 625 ff.); Act. 2 DVD Anh. 142: Entscheid der Anklagekammer v. 30.08.2018, Ziff. II.1; sGS  171.1 Konfessionsgesetz (Stand 1. Juni 2017) Art. 1 / 2 b); U. J. Cavelti, Die öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften im schweizerischen Staatskirchenrecht, Diss. Freiburg 1954, S. 65 ff.; Freiheit und Religion, von Adrian Loretan, Quirin Weber, H.E. Morawa, Zürich 2014
[3] Dok. 705 act. 2 sg Artikel SGNA vom 15.11.2017:
https://acrobat.adobe.com/id/urn:aaid:sc:EU:dba2c4f1-f09a-4738-970c-50129cad3d25 
[4] https://www.rheintaler.ch/artikel/zum-bauernopfer-gemacht/
[5]  https://www.blick.ch/schweiz/ostschweiz/thomas-hotz-57-stoerte-mit-seinem-steh-protest-den-gottesdienst-ex-pastoralassistent-muss-in-den-knast-id17092174.html
(24.12.2021, an Heiligabend, wohlgemerkt)
[6] Thomas Hotz. All Ihre Rückfragen sind mir jederzeit willkommen, am liebsten ganz einfach unter „Pro & Contra“ oder via thomas-hotz@bluewin.ch. Den Petitionstext in PDF finden Sie hier:
https://acrobat.adobe.com/id/urn:aaid:sc:EU:45a8f4cd-992a-4a86-93d5-122efb73b79d
[7] KGer BL 810 06 199, E. 8.10
[8] Siehe auch Departement des Innern, 06.03.2025 S. 6 unten Ziff. 2.3.2: „kirchenrechtliche Angelegenheit
[9] So der Titel von „act. 2 DVD“ Anh. 3: Petition vom 17.10.2016 in Ihrer Heimat Zuzwil-Züberwangen. Siehe auch https://www.tagblatt.ch/ostschweiz/toggenburg/seelsorgeeinheit-bazenheid-gaehwil-kirchberg-petition-lanciert-ld.1174145
[10] https://www.tagblatt.ch/ostschweiz/toggenburg/kirchenknatsch-im-toggenburg-neid-missgunst-eifersucht-das-theater-beginnt-von-neuem-ld.1167495
[11] https://www.rheintaler.ch/artikel/leserbriefe-zum-hutter-duo-und-der-katholische-kirche/

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Petition details

Petition started: 04/15/2025
Petition ends: 10/14/2025
Region: St. Gallen
Topic: Civil rights

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News

  • Aktuell findet sich auf SRF 1 ein Report (Ausstrahlung am Mi. 07.05. um 21:05 h):
    https://www.srf.ch/play/tv/reporter/video/missbrauch-in-der-katholischen-kirche---das-lange-schweigen-der-opfer-teil-2?urn=urn:srf:video:a14173cb-bc68-4b39-bb15-edc1f613423f

    Hier ist von sexuellen, also leibseelischen Übergriffen die Rede, aus meiner Sicht die humanitär schwerwiegendste Form des Machtmissbrauchs. SG setzt einen Täter mit Gefährdungspotenzial trotz Warnungen in der Seelsorge ein, bis ins Jahr 2023.

    Von der personalamtlichen Ebene warten wir bis heute (Stand 05.05.2025) vergeblich auf das „Nie wieder“ zur Entrechtungsformel („Die Institutio hat keine «Rechtsfolgen»“, Dok. 53: Richtlinie 4.2.3 des Ordinariats v. 14.01.2021) und auf das Ja zum Willkürschutz („Ein Missioentzug ist diskriminierungsfrei zu begründen.“, KGer BL 810 06 199, E. 8.10)

    Deshalb: Nie wieder Schweigensmauern über menschlichem Leid! Danke fürs Weiterleiten der Petition.
  • Liebe Unterzeichnerinnen und Unterzeichner

    Grossen Dank. Sie haben das Bestmögliche erreicht. Die Petition hat ein gutes Fundament, bevor ich sie am Ostermontag einem grösseren Publikum per Rundmail vorstelle.

    Sie haben treffsicher, vielfältig und inhaltlich vernetzt argumentiert. Diese Qualität ist entscheidend. Sie zählt, selbst wenn wir quantitativ eine lächerliche Minderheit bleiben sollten. Darauf greife ich inzwischen auch zurück, wenn ich Solidarität suche bei Politik und Medien, die ich bitten werde, unseren Stimmen Gewicht zu verleihen.

    Die katholischen und kantonalen Autoritäten haben eine Wagenburg-Mentalität entwickelt – siehe das Titelfoto der Petition. Sie verriegeln den Zugang zum Willkürschutz (strukturelle Rechtsverweigerung) durch Nichtwissenwollen, Ignorieren, Verleugnen, Inzweifelziehen, Umgehen der Diskriminierungsschutzformel: Ein Missioentzug erfordert diskriminierungsfreie Begründung.
    Die fürstäbtischen Zeiten sind vorbei!

    Noch mehr helfen können Sie, indem Sie am Montagnachmittag oder -abend mein Rundmail weiterleiten an genau diejenige Person, von der Sie am ehesten annehmen, dass sie das Anliegen unterstützen wird. Inhaltlich hilft am meisten, wenn mal jemand ein Contra-Argument öffentlich ins Spiel bringt, das würde für manche andere die Hemmschwelle senken. Weitere Kommentare oder Fragen an den Initiator und auch Contra- oder Pro-Argumente können Sie anbringen, indem Sie sich registrieren und dann „Unterschrift bearbeiten“ clicken.

    Nun kommt erstmal Ostern. Mit wie gesagt grossem Dank wünsche ich Ihnen auferstehungsleichte Feiertage,

    lieben Gruss, Thomas Hotz
  • «Wenn eine® alleine träumt…» Noch nie hat dieses Lied für mich eine so vitale Bedeutung bekommen.

Not yet a PRO argument.

No CONTRA argument yet.

Why people sign

Diese Petition macht deutlich, dass willkürliche, nicht nachvollziehbare Kündigungen von Mitarbeitern der Kirche
bereits seit Jahren stattfinden. Zuletzt sorgten in Deutschland jeweils im Bistum Freiburg die Abberufung von Pfarrer Matthias Koffler in Baden Baden und die Kündigung von Domkapellmeister Böhmann in Freiburg für großes Unverständnis. Beide waren überaus beliebt.
Bei diesen und vielen weiteren Kündigungen ist die Begründung dieser entweder gar nicht gegeben - die Kirche schweigt sich darüber aus, sowohl gegenüber den betreffenden Personen als auch gegenüber der Öffentlichkeit- oder die Gründe wirken hergeholt, nichtig oder aus der Zeit gefallen.
Dass sich die Gekündigten ihren Aufgaben mit großem Engagement gewidmet und mit ihrer Arbeit wichtige Beiträge für das soziale Miteinander geleistet haben und von hunderten Menschen hoch geschätzt wurden, scheint keine Rolle zu spielen. Das Schicksal der Gekündigten, denen das Missiorecht vollends entzogen wird, interessiert nicht.
Den Zusammenhang zu sehen zwischen Kündigungen dieser Art und den zahlreichen Kirchenaustritten, scheint die Kirche
ebenfalls zu verweigern.

Kirchliche Selbstbestimmung darf nicht über dem Grundgesetz stehen. Die Sonderstellung der Kirche als Arbeitgeber ist nicht zeitgemäß und hat tatsächlich keine Berechtigung mehr.
Der Europäische Gerichtshof hat bei Klageverfahren längst entschieden, dass die im Grundgesetz garantierten Grundrechte über dem Selbstbestimmungsrecht der Kirche stehen. Die Urteile des EuGh sind auch für den Rechtsalltag
in der Schweiz wegweisend.
In diesem Sinne kann ich diese Petition nur unterstützen.

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