Rettet unser einzigartiges Ortsbild - erhaltet unsere historischen Gebäude in Kritzendorf

Petitie is gericht aan
Stadtgemeinde Klosterneuburg

1.782 handtekeningen

100 %
953 van 540 voor quorum in Klosterneuburg Klosterneuburg

1.782 handtekeningen

100 %
953 van 540 voor quorum in Klosterneuburg Klosterneuburg
  1. Begonnen juli 2025
  2. Handtekeningenactie nog steeds > 7 maanden
  3. Overdracht
  4. Gesprek met ontvanger
  5. Beslissing
Persoonsgegevens
 

Ik geef toestemming voor de opslag van mijn gegevens. Ik kan deze toestemming op elk moment intrekken.

Nieuws


18-10-2025 10:15

Bekijk document

Grüße Euch!

Von der Abteilung RU1, an die mein Auskunftsersuchen betreffen Screening Umweltprüfung weitergeleitet wurde, habe ich gestern Nachmittag eine Antwort erhalten, leider war der Link auf das Dokument (oder die Seite, auf der dieses zu finden ist) schadhaft (Buchstabendreher in der URL), aber auch bei richtigem Eintippen der URL (www.raumordnung-noe.at) konnte ich das Dokument nicht finden.

Meine Antwort könnt Ihr in der Beilage lesen.

Alles Liebe
Eure Margit


17-10-2025 05:47

Bekijk document

Bei nochmaligem Studium der Stellungnahme des Ortsbildgutachters von Klosterneuburg, habe ich festgestellt, dass
sich die Beurteilung des Erhaltungszustands des Gebäudes fast ausschließlich auf Unterlagen und Gutachten der mit dem Projekt beauftragten Architekten formfolgt ZT GmbH stützt.
Eine eigenständige, unabhängige bau- oder ortsbildfachliche Begutachtung ist dem Text nicht zu entnehmen.
Darüber hinaus bezieht die Stellungnahme verkehrstechnische Aspekte (u. a. Verbreiterung der Straße, zweispurige Führung, städtebauliche Entwicklung) in die Begründung des Abbruchs mit ein – Gesichtspunkte, die nach meiner Kenntnis nicht Gegenstand einer Beurteilung nach § 56 NÖ Bauordnung (Schutz des Ortsbildes) sind.

Diese neuen Erkenntnisse habe ich an die Abt RU2 Land NÖ geschickt.

Alles Liebe
Margit


13-10-2025 08:34

Kurz zur Information!

Herr Mag. Neuwirth vom Rechnungshof hat bereits geantwortet. Das Anliegen wird an die zuständigen Prüfabteilungen weitergeleitet, ob es dann tatsächlich zur Prüfung kommt, kann zum heutigen Zeitpunkt naturgemäß nicht gesagt werden.

Herzlichen Dank für die schnelle Reaktion!

GlG aus Kritzendorf
Margit



10-10-2025 09:34

Antrag gemäß § 4 Abs. 1 NÖ IFG auf Zugang zum Protokoll des nicht öffentlichen Teils der Gemeinderatssitzung vom 27. Juni 2025 , einschließlich aller Beschlüsse, Anlagen und Wortmeldungen, insbesondere zu den Tagesordnungspunkten 25 und 26 (Raumordnungsverträge
Kritzendorf – Hauptstraße 48–54 / Hirschengasse 2 sowie weitere Beschlüsse im Zusammenhang mit der Änderung 01/2025).

Begründung:
Die Beschlüsse betreffen ein Bauvorhaben mit erheblicher Auswirkung auf das Ortsbild und die
Siedlungsentwicklung von Kritzendorf. Nachweislich wurde im öffentlichen Protokoll vermerkt, dass
mindestens einer der Raumordnungsverträge zum Zeitpunkt des Beschlusses noch nicht unterfertigt war.
Es bestehen daher erhebliche Unklarheiten über die Rechtmäßigkeit der Beschlüsse (insbesondere im Hinblick auf § 17 Abs. 3 NÖ ROG 2014).
Der Vorgang ist von überwiegendem öffentlichem Interesse, da er Transparenz über die
Entscheidungsprozesse der Gemeinde betrifft.



10-10-2025 04:49

Bekijk document

Liebe @alle!

Eine weitere Unklarheit hat sich nach Einsicht in das Protokoll der GR-Sitzung vom 27.6. aufgetan.
"Laut Protokoll (Seiten 226 f.) war zum Zeitpunkt der Beschlussfassung mindestens einer
der beiden Raumordnungsverträge – der Vertrag mit der WOGEM – noch nicht
unterfertigt.
Wörtlich heißt es:
„Der Raumordnungsvertrag liegt jedoch noch nicht unterfertigt durch die
Projektwerberin vor.“
Trotz dieses Umstands wurde die gesamte Änderung 01/2025 einschließlich der beiden
Raumordnungsverträge – WOGEM und Mitras Living – en bloc beschlossen, nachdem
ein Antrag auf getrennte Abstimmung abgelehnt wurde.
Damit stellt sich die Frage, ob der Gemeinderat eine Flächenwidmungsänderung auf
Grundlage eines noch nicht rechtsgültig abgeschlossenen Raumordnungsvertrages
beschlossen hat.
Dies wäre nach § 17 Abs. 3 NÖ ROG 2014 unzulässig, da der Vertragsabschluss
Voraussetzung für eine gültige Beschlussfassung ist.
Ich ersuche daher, diesen Umstand in die laufende aufsichtsbehördliche Prüfung
einzubeziehen."

Dies habe ich am 8.10. spätabends als Nachtrag zur ergänzenden Eingabe an die Abt RU2 Land NÖ geschickt.

Und da das schon wieder 2 Tage her ist, habe ich heute eine Nachfrage an die RU2 geschickt, wie der Bearbeitungsstand ist.

GlG Margit



07-10-2025 10:34

Bekijk document

Grüß Euch!

Ich habe heute an die BH Tulln eine Sachverhaltsdarstellung geschickt, da es auffällig ist, dass v,a, seit 2015 (Kauf des Theresienhofes) nichts gegen den Verfall des Gebäudes unternommen wurde, ja sogar die Tür offen gelassen wurde, und so z.B. auch Unbefugte ohne Hindernis ins Gebäude kommen konnten (Vandalismusschäden).

Weiters habe ich auch eine Antwort vom LRH bekommen, die besagt, dass kein Prüfrecht für die Stadt Klosterneuburg besteht, aber - ich zitiere: "Unabhängig davon wird der Landesrechnungshof ihre Nachricht jedoch in seine risiko- und wirkungsorientierte Prüfungsplanung mit einbeziehen."

Liebe Grüße aus Kritzendorf vom Berg!
Eure Margit

PS: bitte die Petition weiter verteilen! Danke!


Help mee om burgerparticipatie te vergroten. We willen je kwesties kenbaar maken en daarbij onafhankelijk blijven.

Nu ondersteunen