Eine weitere Unklarheit hat sich nach Einsicht in das Protokoll der GR-Sitzung vom 27.6. aufgetan.
"Laut Protokoll (Seiten 226 f.) war zum Zeitpunkt der Beschlussfassung mindestens einer
der beiden Raumordnungsverträge – der Vertrag mit der WOGEM – noch nicht
unterfertigt.
Wörtlich heißt es:
„Der Raumordnungsvertrag liegt jedoch noch nicht unterfertigt durch die
Projektwerberin vor.“
Trotz dieses Umstands wurde die gesamte Änderung 01/2025 einschließlich der beiden
Raumordnungsverträge – WOGEM und Mitras Living – en bloc beschlossen, nachdem
ein Antrag auf getrennte Abstimmung abgelehnt wurde.
Damit stellt sich die Frage, ob der Gemeinderat eine Flächenwidmungsänderung auf
Grundlage eines noch nicht rechtsgültig abgeschlossenen Raumordnungsvertrages
beschlossen hat.
Dies wäre nach § 17 Abs. 3 NÖ ROG 2014 unzulässig, da der Vertragsabschluss
Voraussetzung für eine gültige Beschlussfassung ist.
Ich ersuche daher, diesen Umstand in die laufende aufsichtsbehördliche Prüfung
einzubeziehen."
Dies habe ich am 8.10. spätabends als Nachtrag zur ergänzenden Eingabe an die Abt RU2 Land NÖ geschickt.
Und da das schon wieder 2 Tage her ist, habe ich heute eine Nachfrage an die RU2 geschickt, wie der Bearbeitungsstand ist.
Nach eingehendem Studium der Raumordnungsverträge und der Grundbuchauszüge habe ich beiliegende Eingabe als Ergänzung zu meiner Aufsichtsbeschwerde vom 26.9. an das Land NÖ Abt. RU2 geschickt.
Ich habe heute an die BH Tulln eine Sachverhaltsdarstellung geschickt, da es auffällig ist, dass v,a, seit 2015 (Kauf des Theresienhofes) nichts gegen den Verfall des Gebäudes unternommen wurde, ja sogar die Tür offen gelassen wurde, und so z.B. auch Unbefugte ohne Hindernis ins Gebäude kommen konnten (Vandalismusschäden).
Weiters habe ich auch eine Antwort vom LRH bekommen, die besagt, dass kein Prüfrecht für die Stadt Klosterneuburg besteht, aber - ich zitiere: "Unabhängig davon wird der Landesrechnungshof ihre Nachricht jedoch in seine risiko- und wirkungsorientierte Prüfungsplanung mit einbeziehen."
Am 29.9. habe ich eine Anregung zur Prüfung – Verkehrsmaßnahmen Hauptstraße Kritzendorf (L118, ONr. 48–54, Gemeinde Klosterneuburg) an den Landesrechnungshof NÖ gestellt -siehe hier hochgeladenes Dokument.
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