Rettet unser einzigartiges Ortsbild - erhaltet unsere historischen Gebäude in Kritzendorf

Петицията е адресирана до
Stadtgemeinde Klosterneuburg

1 866 Подписи

Петицията е оттеглена от жалбоподателя

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Петицията е оттеглена от жалбоподателя

  1. Започнато юли 2025
  2. Колекцията е завършена
  3. Изпратено
  4. Диалог
  5. Провалени

новини

13.10.2025 г., 08:34 ч.

Kurz zur Information!

Herr Mag. Neuwirth vom Rechnungshof hat bereits geantwortet. Das Anliegen wird an die zuständigen Prüfabteilungen weitergeleitet, ob es dann tatsächlich zur Prüfung kommt, kann zum heutigen Zeitpunkt naturgemäß nicht gesagt werden.

Herzlichen Dank für die schnelle Reaktion!

GlG aus Kritzendorf
Margit



10.10.2025 г., 09:34 ч.

Antrag gemäß § 4 Abs. 1 NÖ IFG auf Zugang zum Protokoll des nicht öffentlichen Teils der Gemeinderatssitzung vom 27. Juni 2025 , einschließlich aller Beschlüsse, Anlagen und Wortmeldungen, insbesondere zu den Tagesordnungspunkten 25 und 26 (Raumordnungsverträge
Kritzendorf – Hauptstraße 48–54 / Hirschengasse 2 sowie weitere Beschlüsse im Zusammenhang mit der Änderung 01/2025).

Begründung:
Die Beschlüsse betreffen ein Bauvorhaben mit erheblicher Auswirkung auf das Ortsbild und die
Siedlungsentwicklung von Kritzendorf. Nachweislich wurde im öffentlichen Protokoll vermerkt, dass
mindestens einer der Raumordnungsverträge zum Zeitpunkt des Beschlusses noch nicht unterfertigt war.
Es bestehen daher erhebliche Unklarheiten über die Rechtmäßigkeit der Beschlüsse (insbesondere im Hinblick auf § 17 Abs. 3 NÖ ROG 2014).
Der Vorgang ist von überwiegendem öffentlichem Interesse, da er Transparenz über die
Entscheidungsprozesse der Gemeinde betrifft.



10.10.2025 г., 04:49 ч.

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Liebe @alle!

Eine weitere Unklarheit hat sich nach Einsicht in das Protokoll der GR-Sitzung vom 27.6. aufgetan.
"Laut Protokoll (Seiten 226 f.) war zum Zeitpunkt der Beschlussfassung mindestens einer
der beiden Raumordnungsverträge – der Vertrag mit der WOGEM – noch nicht
unterfertigt.
Wörtlich heißt es:
„Der Raumordnungsvertrag liegt jedoch noch nicht unterfertigt durch die
Projektwerberin vor.“
Trotz dieses Umstands wurde die gesamte Änderung 01/2025 einschließlich der beiden
Raumordnungsverträge – WOGEM und Mitras Living – en bloc beschlossen, nachdem
ein Antrag auf getrennte Abstimmung abgelehnt wurde.
Damit stellt sich die Frage, ob der Gemeinderat eine Flächenwidmungsänderung auf
Grundlage eines noch nicht rechtsgültig abgeschlossenen Raumordnungsvertrages
beschlossen hat.
Dies wäre nach § 17 Abs. 3 NÖ ROG 2014 unzulässig, da der Vertragsabschluss
Voraussetzung für eine gültige Beschlussfassung ist.
Ich ersuche daher, diesen Umstand in die laufende aufsichtsbehördliche Prüfung
einzubeziehen."

Dies habe ich am 8.10. spätabends als Nachtrag zur ergänzenden Eingabe an die Abt RU2 Land NÖ geschickt.

Und da das schon wieder 2 Tage her ist, habe ich heute eine Nachfrage an die RU2 geschickt, wie der Bearbeitungsstand ist.

GlG Margit



07.10.2025 г., 10:34 ч.

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Grüß Euch!

Ich habe heute an die BH Tulln eine Sachverhaltsdarstellung geschickt, da es auffällig ist, dass v,a, seit 2015 (Kauf des Theresienhofes) nichts gegen den Verfall des Gebäudes unternommen wurde, ja sogar die Tür offen gelassen wurde, und so z.B. auch Unbefugte ohne Hindernis ins Gebäude kommen konnten (Vandalismusschäden).

Weiters habe ich auch eine Antwort vom LRH bekommen, die besagt, dass kein Prüfrecht für die Stadt Klosterneuburg besteht, aber - ich zitiere: "Unabhängig davon wird der Landesrechnungshof ihre Nachricht jedoch in seine risiko- und wirkungsorientierte Prüfungsplanung mit einbeziehen."

Liebe Grüße aus Kritzendorf vom Berg!
Eure Margit

PS: bitte die Petition weiter verteilen! Danke!



05.10.2025 г., 07:39 ч.

Grüß Euch!

Das Interview mit Markus Landerer (Initative Denkmalschutz) und mir wird am 6.10.2025 im Ö1-Mittagsjournal gesendet.

Ich verschicke danach den Link zum Nachhören.

Alles Liebe und einen schönen Sonntag!
Margit



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