Punkt 5 Infrastrukturkonzept näher definiert und die dazugehörige Begründung detailliert.
Neuer Petitionstext:
Wir unterstützen mit unserer Unterschrift folgende Forderungen an die Stadtgemeinde Klosterneuburg zum Schutz und Erhalt der Kritzendorf prägenden historischen Bausubstanz (gilt für alle Katastralgemeinden Klosterneuburgs)
Beibehaltung der Schutzzone Kritzendorf, Hauptstraße 50, und Erweiterung der Schutzzone um das ehemalige Gasthaus Tabery, Hirschengasse 2. -> Sofortiger Stopp des Flächenwidmungsverfahrens und der Schutzzonen-Aufhebung!
Erhalt und Sanierung des für die Geschichte Kritzendorfs erhaltenswerten Theresienhofes (erste Erwähnung 1686), Hauptstraße 50, Zu- und Anbauten müssen dem historischen Vorbild folgen.
Beibehaltung der Straßenenge Kritzendorf, Hauptstraße 50–54 (Dies ist gegeben, wenn Punkt 1 und 2 ausgeführt werden).
Bürgerbeteiligung: Einbindung der Kritzendorferinnen und Kritzendorfer in die Planung dieses und künftiger Bauprojekte, die in das Leben und Befinden aller hier Lebenden eingreifen.
Forderung eines Infrastrukturkonzepts für den Zuzug von >400 Personen VOR Genehmigung aller geplanten Neubauprojekte. Wir fordern von der Stadtgemeinde Klosterneuburg die Erstellung und öffentliche Veröffentlichung eines Infrastruktur- und Verkehrskonzepts für Kritzendorf, das den bereits beschlossenen und geplanten Zuzug von mehr als 400 Personen (über 200–250 neue Wohneinheiten in Bau bzw. Widmung) berücksichtigt.
Schutz und Erhaltung der Kritzendorf prägenden historischen Bausubstanz.
Neue Begründung:
Wer kennt ihn nicht, den Sommerfrische-Sehnsuchtsort der kulturellen Haute-Volée und zig-tausender Strombadbesucher des späten 19. und frühen 20. Jhds – unser Kritz-le-Bains – unser Kritzendorf?
Nun sollen dort mit der Geschichte des Ortes untrennbar verbundene Häuser (eines davon wurde erstmals anno 1686 erwähnt) ges(ch)ichtslosen Schlafbunkern mit (vermutlich) überteuerten Wohneinheiten weichen.
Wir wehren uns dagegen, dass historische Bausubstanz nur aus Profitgründen zerstört wird. Wir verstehen einen Abriss, wenn ein Haus absolut nicht mehr zu retten ist, aber selbst in diesem Fall gibt es Möglichkeiten.
Da es kein Infrastrukturkonzept für den Zuzug von mehr als 400 Personen gibt, fordern wir ein solches bevor weitere Großbauprojekte geplant werden.werden.Gemäß § 4 Abs. 2 NÖ Raumordnungsgesetz 2014 (NÖ ROG) sind bei Änderungen in der Raumordnung die Auswirkungen auf die Siedlungsentwicklung, Verkehrsinfrastruktur und soziale Einrichtungen umfassend zu prüfen.Das Stadtentwicklungskonzept STEK 2030+ der Stadtgemeinde Klosterneuburg nennt die „Anpassung technischer und sozialer Infrastruktur“ als zentrales Handlungsfeld.Ein ortsbezogenes Infrastruktur- und Verkehrskonzept für Kritzendorf ist jedoch nicht öffentlich zugänglich und wurde im Zuge der letzten Flächenwidmungsverfahren nicht veröffentlicht.Angesichts der geplanten Bauprojekte (u. a. Hauptstraße 48–54 / Hirschengasse 2 sowie weitere Areale mit über 200 Wohneinheiten) ist ein derartiges Konzept dringend erforderlich, um die Belastungsgrenzen der örtlichen Infrastruktur – insbesondere im Bereich
nachvollziehbar zu bewerten und entsprechende Ausgleichs- bzw. Erweiterungsmaßnahmen einzuplanen.
Solange ein solches Konzept fehlt, können raumordnungsrechtliche Entscheidungen keine ausreichende Grundlage für nachhaltige Ortsentwicklung bilden.
Das Bundesdenkmalamt und die Initiative für Denkmalschutz wurden bereits informiert und um Unterstützung ersucht, eine Unterschriftensammlung auf Papier ist auch im Gange.
Helft uns bitte, unser Kritzendorf vor dem Verschwinden aus der Geschichte zu retten!
Margit und Martin Schwed, Mittergasse 55, 3420 Kritzendorf, Tel 06602164728
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 1.731 (918 in Klosterneuburg)
Gestern früh hat (nachdem vorgestern nachts noch Feuerwehrübungen im Theresienhof stattfinden "durften") die Abdeckung der Gebäude Theresienhof (Hauptstraße 50) + Hauptstraße 52 begonnen. Es handelt sich um Asbestdachschindeln. Dies ohne Baustellenabsicherung (es sind auch Teile auf den Gehsteig gefallen - Kinder sind auf ihrem Nachhauseweg dort gegangen), Polizei wurde informiert (ob es hier ein Einschreiten gab, kann ich Euch nicht sagen).
Es fand gestern auch ein Vor-Ort-Termin mit dem ORF statt.
Ich wende mich jetzt den weiteren Punkten unserer Petition zu: Infrastrukturkonzept etc.
Ich habe außerdem gestern beim Land NÖ (Landeshauptfrau und LH-Stv. für Raumordnung) eine Fachaufsichtliche Prüfung der RU1-Stellungnahme beantragt, da ich bis jetzt nur Links (zum Screening Umweltprüfung) bekommen habe, die ins Nichts gehen bzw. ich bis dato noch nicht verifizieren konnte, ob es öffentlich zugänglich war (bzw noch ist).
Noch ist nicht alles verloren! Teilt weiter - je mehr Unterstützer wir haben, desto stärker werden wir!
Ich habe gestern auch eine Antwort von RU1 (auch meine Eingabe an RU2 wurde an RU1 weitergeleitet) , die jedoch nur Teilaspekte der Eingaben behandelt hat.
Ich habe weiterführende Stellungnahme erbeten. Siehe Dokument im Anhang.
Von der Abteilung RU1, an die mein Auskunftsersuchen betreffen Screening Umweltprüfung weitergeleitet wurde, habe ich gestern Nachmittag eine Antwort erhalten, leider war der Link auf das Dokument (oder die Seite, auf der dieses zu finden ist) schadhaft (Buchstabendreher in der URL), aber auch bei richtigem Eintippen der URL (www.raumordnung-noe.at) konnte ich das Dokument nicht finden.
Bei nochmaligem Studium der Stellungnahme des Ortsbildgutachters von Klosterneuburg, habe ich festgestellt, dass
sich die Beurteilung des Erhaltungszustands des Gebäudes fast ausschließlich auf Unterlagen und Gutachten der mit dem Projekt beauftragten Architekten formfolgt ZT GmbH stützt.
Eine eigenständige, unabhängige bau- oder ortsbildfachliche Begutachtung ist dem Text nicht zu entnehmen.
Darüber hinaus bezieht die Stellungnahme verkehrstechnische Aspekte (u. a. Verbreiterung der Straße, zweispurige Führung, städtebauliche Entwicklung) in die Begründung des Abbruchs mit ein – Gesichtspunkte, die nach meiner Kenntnis nicht Gegenstand einer Beurteilung nach § 56 NÖ Bauordnung (Schutz des Ortsbildes) sind.
Diese neuen Erkenntnisse habe ich an die Abt RU2 Land NÖ geschickt.
Herr Mag. Neuwirth vom Rechnungshof hat bereits geantwortet. Das Anliegen wird an die zuständigen Prüfabteilungen weitergeleitet, ob es dann tatsächlich zur Prüfung kommt, kann zum heutigen Zeitpunkt naturgemäß nicht gesagt werden.
Antrag gemäß § 4 Abs. 1 NÖ IFG auf Zugang zum Protokoll des nicht öffentlichen Teils der Gemeinderatssitzung vom 27. Juni 2025 , einschließlich aller Beschlüsse, Anlagen und Wortmeldungen, insbesondere zu den Tagesordnungspunkten 25 und 26 (Raumordnungsverträge
Kritzendorf – Hauptstraße 48–54 / Hirschengasse 2 sowie weitere Beschlüsse im Zusammenhang mit der Änderung 01/2025).
Begründung:
Die Beschlüsse betreffen ein Bauvorhaben mit erheblicher Auswirkung auf das Ortsbild und die
Siedlungsentwicklung von Kritzendorf. Nachweislich wurde im öffentlichen Protokoll vermerkt, dass
mindestens einer der Raumordnungsverträge zum Zeitpunkt des Beschlusses noch nicht unterfertigt war.
Es bestehen daher erhebliche Unklarheiten über die Rechtmäßigkeit der Beschlüsse (insbesondere im Hinblick auf § 17 Abs. 3 NÖ ROG 2014).
Der Vorgang ist von überwiegendem öffentlichem Interesse, da er Transparenz über die
Entscheidungsprozesse der Gemeinde betrifft.