Rettet unser einzigartiges Ortsbild - erhaltet unsere historischen Gebäude in Kritzendorf

Petition richtet sich an
Stadtgemeinde Klosterneuburg

1.845 Unterschriften

100 %
975 von 540 für Quorum in Klosterneuburg Klosterneuburg

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  1. Gestartet Juli 2025
  2. Sammlung noch > 7 Wochen
  3. Einreichung
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung
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Neuigkeiten

13.05.2026, 06:21

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

noch bis 15. Mai besteht die Möglichkeit, zur geplanten Änderung 01/2026 des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes der Stadtgemeinde Klosterneuburg (Stadtgemeinde Klosterneuburg - Home - Stadtgemeinde) Stellung zu nehmen.
Diese Änderung betrifft unter anderem mehrere Bereiche entlang der Kritzendorfer Hauptstraße – insbesondere Hauptstraße 48–54, Hauptstraße 129 und Hauptstraße 131.

Aus unserer Sicht geht es dabei nicht nur um technische Anpassungen, sondern um die weitere Entwicklung und Verdichtung des Kritzendorfer Ortskerns. Genau deshalb ist es wichtig, dass möglichst viele Bürgerinnen und Bürger jetzt ihre Stimme erheben.

Eine Stellungnahme muss nicht lang sein. Auch wenige Sätze reichen, um deutlich zu machen, dass Ortsbild, Lebensqualität, Verkehr, Infrastruktur und echte Bürgerbeteiligung berücksichtigt werden müssen.

Bitte sendet eure Stellungnahme bis spätestens 15. Mai an:
stadtamt@klosterneuburg.at

Betreff-Vorschlag:
Stellungnahme zur Änderung 01/2026 Flächenwidmungs- und Bebauungsplan

Jede Stellungnahme wird aktenkundig.
Bitte macht mit und leitet diese Information weiter.

Vielen Dank für eure Unterstützung!
Margit Schwed


27.04.2026, 06:26

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Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

ich habe heute eine Stellungnahme zur aktuellen Änderung 01/2026 des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes bei der Stadtgemeinde Klosterneuburg eingebracht.
Dabei geht es nicht um eine bloß technische Anpassung, sondern um die weitere Verdichtung entlang der Kritzendorfer Hauptstraße – unter anderem in den Bereichen Hauptstraße 48–54, 129 und 131.

Nach dem Abriss des Theresienhofes und des ehemaligen Gasthofes Tabery zeigt sich nun immer deutlicher, dass es sich nicht um Einzelfälle handelt, sondern um eine Entwicklung, die den gesamten Ortskern betrifft.

In meiner Stellungnahme spreche ich insbesondere an:

– die zunehmende Bebauungsdichte im Ortskern
– fehlende nachvollziehbare Darstellungen der Auswirkungen auf Ortsbild, Verkehr und Lebensqualität
– sowie die bislang nicht sichtbare Umsetzung der angekündigten Bürgerbeteiligung

Mir ist wichtig, dass diese Entwicklung nicht widerspruchslos passiert.

Unsere Petition läuft noch bis 7. Juli 2026 – jede Unterstützung zählt!

👉 Bitte teilt die Petition weiter und motiviert auch andere, sich einzubringen.

Vielen Dank für eure Unterstützung!
Margit Schwed


19.02.2026, 06:52

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Grüß Euch!
Am 21.11.2025 wurde in der GR-Sitzung beschlossen, mich zur Sitzung des Verwaltungs-Ausschusses einzuladen.

Ich konnte also am 16.2. den Ausschussmitgliedern unser Konzept für Bürgerbeteiligung sowie den Vorschlag für die Verfahrensleitlinie vortragen.
Es entwickelte sich eine recht gutes Gespräch und es wurde mir vom Ausschuss-Vorsitzenden zugesagt, dass sich der Ausschuss mit den, dem Protokoll beigelegten, Unterlagen auseinandersetzen und mich vom Ergebnis informieren wird.

Hier unser Vorschlag für die Leitlinie (das Konzept findet Ihr im Anhang):

Vorschlag Verfahrensleitlinie „Bürgerbeteiligung bei großvolumigen Bauvorhaben“

Dieser Vorschlag betrifft die Ausgestaltung von Beteiligungsverfahren im Rahmen der
Geschäftsordnung und greift nicht in Bau- oder Widmungsentscheidungen ein.

1. Zielsetzung
Zur Sicherstellung transparenter und nachvollziehbarer Entscheidungsprozesse bei Bauvorhaben mit wesentlicher örtlicher Auswirkung wird eine strukturierte Bürgerbeteiligung vorgesehen.

Ziel ist die Verbesserung der Entscheidungsgrundlagen sowie die Stärkung der Akzeptanz politischer Beschlüsse.

2. Anwendungsbereich
Die Leitlinie findet Anwendung bei Bauvorhaben,
 - die mehr als 10 Wohneinheiten umfassen bzw. Siedlungscharakter haben und/oder
 - die aufgrund ihrer Größe, Lage oder Nutzung erhebliche Auswirkungen auf Verkehr, soziale
oder technische Infrastruktur oder das Ortsbild erwarten lassen.

3. Ablauf
Vor politischer Beschlussfassung sind folgende Schritte vorgesehen:
1. Veröffentlichung einer strukturierten Informationsunterlage
2. Dreiwöchige Möglichkeit zur schriftlichen Stellungnahme
3. Durchführung eines moderierten Informations- und Diskussionsforums
4. Erstellung eines Abwägungsberichts

4. Zuständigkeit
Die Entscheidungszuständigkeit der zuständigen politischen Organe bleibt unberührt.

5. Mehrwert
 - Erhöhung der Transparenz
 - Verbesserung der Planungsqualität
 - Reduktion späterer Konflikte
 - Stärkung der Legitimation politischer Entscheidungen

---

Verfahrensleitlinie
Bürgerbeteiligung bei großvolumigen Bauvorhaben – Beschlussentwurf

§1 Zweck
Diese Leitlinie dient der strukturierten, frühzeitigen Information und Einbindung der Bevölkerung bei
Bauvorhaben, die aufgrund ihres Umfangs oder ihrer Auswirkungen geeignet sind, einen Ortsteil
wesentlich zu beeinflussen.
Ziel ist die Erhöhung der Transparenz und Nachvollziehbarkeit politischer Entscheidungen.

§2 Anwendungsbereich
Die Leitlinie kommt zur Anwendung bei Bauvorhaben,
1. die mehr als 10 Wohneinheiten umfassen bzw. Siedlungscharakter haben und/oder
2. die aufgrund ihrer Größe, Lage oder Nutzung erhebliche Auswirkungen auf Verkehr, soziale
oder technische Infrastruktur oder das Ortsbild erwarten lassen.
Die Beurteilung erfolgt durch den zuständigen Ausschuss.

§3 Informationsunterlage
Vor einer politischen Beschlussfassung ist eine Informationsunterlage zu erstellen und öƯentlich
zugänglich zu machen. Diese enthält insbesondere:
1. Projektbeschreibung (Lage, Umfang, Nutzung, Baukörper)
2. Darstellung der verkehrlichen Auswirkungen
3. Darstellung der Auswirkungen auf technische und soziale Infrastruktur
4. Einschätzung der ortsbildlichen Wirkung
5. Darstellung offener Fragen bzw. Prüfaufträge

§4 Beteiligungsverfahren
1. Veröffentlichung der Informationsunterlage
2. Dreiwöchige Möglichkeit zur schriftlichen Stellungnahme
3. Durchführung eines moderierten Informations- und Diskussionsforums
4. Protokollierung der Ergebnisse

§5 Abwägungsbericht
Vor der politischen Beschlussfassung ist ein Abwägungsbericht zu erstellen.
Dieser enthält:
 Zusammenfassung der eingelangten Stellungnahmen
 fachliche Bewertung
 nachvollziehbare Begründung, welche Anregungen berücksichtigt wurden

§6 Entscheidungszuständigkeit
Die Entscheidungszuständigkeit der zuständigen Organe bleibt unberührt.

§7 Evaluierung
Die Leitlinie wird nach zwei Anwendungsfällen, spätestens jedoch nach 24 Monaten, evaluiert.
Dabei sind insbesondere Verfahrensdauer, Verwaltungsaufwand, Qualität der
Entscheidungsgrundlagen sowie Auswirkungen auf Konfliktverläufe zu berücksichtigen.
Das Ergebnis ist dem Gemeinderat vorzulegen.

Über den weiteren Verlauf werde ich wieder berichten!

Herzlichen Gruß
Margit & Martin


24.12.2025, 04:42

Mit diesem wunderschönen KI-generierten Bild des - mittlerweile abgerissenen - Theresienhofes. das uns Andi Pernt zur Verfügung gestellt hat, möchten wir uns bei Euch für die Unterstützung bedanken, die uns Kraft gibt weiterzumachen.

Ich wurde ja in der Gemeinderatssitzung vom 21.11. eingeladen, im Verwaltungsausschuss unser Konzept der Bürgerbeteiligung (betreffend Ortsbild, Infrastrukturkonzept) vorzustellen und dieses in der GO zu verankern.
Leider ist die nächste Sitzung des Ausschusses aber erst im Februar. Bis dahin rinnt noch viel Wasser die Donau hinunter.

Wir bleiben dran!
Unser Konzept ist bereits seit 3 Wochen fertig und wartet nur noch darauf, im Ausschuss abgenickt und vom Gemeinderat beschlossen zu werden.

Wer es vorab schon lesen möchte und vielleicht auch Ergänzungsvorschläge dazu hat, möge mir bitte eine private Nachricht schicken, dann schicke ich den Entwurf gerne per Mail.

Wir wünschen Euch allen ein friedliches Weihnachtsfest und die besten Wünsche für ein gutes / besseres 2026!

Eure Schweds
(Margit & Martin)

PS: hier noch Andi Pernts Worte zu seinem Bild:
"Weihnachten erinnert uns daran, was bleibt, selbst wenn Orte verschwinden.
Dank an alle, die unsere Initiative begleiten und möglich machen und ganz besonders Margit für ihr Engagement, ihre Wärme und ihre Treue.
Dieses Haus mag abgerissen sein, doch seine Spuren sind lebendig, in uns, in unseren Gesprächen und in der Kraft gemeinsamer Erinnerung.
Gesegnete Weihnachten!"



22.11.2025, 08:35

Ich darf Euch die gute Nachricht bringen, dass ich in den Ausschuss für Verwaltung und Organisation eingeladen werde, um das Thema Bürgerbeteiligung in diesem Ausschuss weiter zu erörtern um hier mögliche Procedere zu finden, wie die von mir dargebrachten Punkte in ein "Korsett gebracht werden können, das der Gemeindeordnung des Landes NÖ entspricht (Zitat Bürgermeister).

Danke für Eure Unterstützung und es wäre wichtig weitere Unterschriften zu sammeln - Bürgerbeteiligung, Infrastrukturkonzept, Schutz historischer Bauten betrifft nicht nur uns Kritzendorfer!

Ich habe gleich zu Beginn gesprochen - die ersten 50 Minuten der Aufzeichnung sind unseren Anliegen gewidmet.

Alles Liebe
Eure Margit


17.11.2025, 03:33

Grüß Euch!

Am 21.11. darf ich unser Bürgeranliegen bei der Gemeinderatssitzung vortragen.
Der erste Teil der Sitzung ist öffentlich und es ist Publikum erlaubt: 21.11.2025, 15: Uhr, Rathaus Klosterneuburg, großer Sitzungssaal
Wir würden uns freuen, denn viele von Euch kommen und uns unterstützen.

Da der Theresienhof ja nun leider in einer Nacht- und Nebelaktion abgerissen wurde, konzentriere ich bei meinem Vortrag auf das Infrastrukturkonzept und die Bürgerbeteiligung - und natürlich werde ich auf dafür plädieren, dass künftige Neubauten im Stil unseres historischen Kritzendorf (so wie etwa das Amtshaus, das in den 1980er Jahren gebaut wurde) ausgeführt werden.

Ich werde danach wieder berichten - bzw. kann man die GR-Sitzung auf youtube "nach"schauen. Ich werde den Link dann veröffentlichen.

Alles Liebe
Eure Margit


13.11.2025, 04:24

Auch Herr Prof-Dr-Hermann Knoflacher macht sich Gedanken um Kritzendorf - er sieht vor allen den Rückbau der Straße von einspurig (2019 Kosten 383000 EUR - aus Gründen der Verkehrssicherheit) auf zweispurig sehr kritisch.

Danke für die Veröffentlichung dieses Artikels in der Ganzen Woche Nr. 46/2025 am 12.11.2025


13.11.2025, 04:18

Zu Euer aller Information:
Gestern hat einer unserer Kritzendorfer Mitstreiter folgendes Schreiben an die Abteilung Stadtplanung der Stadtgemeinde Klosterneuburg gerichtet:

"...ergänzend zu meiner Email vom 10.11.2025, möchte ich mir erlauben zusätzlich eine Frage betreffend Ihrer Aussage "Im Jahr 2019 wurde das Stadtentwicklungskonzept STEK 2030+, das als örtliches Entwicklungskonzept vom Gemeinderat beschlossen wurde, verordnet. Dies war das Ergebnis langer und detaillierter Erhebungen, Planungen und Datenauswertungen, sowie eines Beteiligungsprozess der auch Workshops für und in Kritzendorf beinhaltet hat" stellen:

Inwieweit kann hier die Stadtplanung rechtfertigen, dass damals bereits eine Planung der nun möglichen Wohneinheiten unter Einbezug der ortsansässigen Bevölkerung stattgefunden hätte, wenn 2015 erst der Verkauf, kurz danach die Errichtung der Schutzzone, 2019 wiederum die Umsetzung der Engstelle mit Ampelanlage zur Verkehrsberuhigung vollzogen wurde?

Persönlich kann ich nicht nachvollziehen, auf welchen Grundlagen nun die Realisierung des geplanten Bauvorhabens seitens der Bauträger nun basiert und in keinster Weise unter Einbezug der ortsansässigen Bevölkerung erfolgt?

Ein STEK sieht Bürgerbeteiligung und Scoping Verfahren vor, ich vermisse hier den transparenten Zugang hinsichtlich der Ausführung. Die Änderungen der Bebauungsplanung/Flächenwidmungsplanungen war ersichtlich und für uns auch möglich Einspruch zu erheben. Jedoch reicht ein Informationstag nicht aus, um hier die Bürgerinnen und Bürger zu „besänftigen“. In keinster Weise werden die Leitbilder und vorgegebenen „Strukturen“ erfüllt, angesprochen auf den Absatz- „Für das Zentrum von Kritzendorf wurde entsprechend dem funktionalen Stadtmodell festgelegt, dass dieser Bereich als „Ortszentrum mit Versorgungsfunktion“ zu entwickeln ist. Basierend auf unseren Leitsätzen ist eine Verdichtung prinzipiell möglich. Das STEK 2030+-Leitbild „Bauen & Wohnen“ legt für diesen Bereich den Grundsatz 2 fest womit Wohnen, Nutzungsdurchmischung und eine Grundversorgung für die lokale Bevölkerung angestrebt wird“

Die im Internet zu findenden Planungen sehen nicht so aus, als ob hier die von Ihnen angesprochene Infastruktur dadurch für das Ortszentrum gegeben ist, schon gar nicht auch einem adäquaten „Ortsbild“ entspricht und diesen "belebt".

Ich bitte hier um Information, inwieweit der Bürger die Bürgerin hier überhaupt noch eine Chance hat, mittels Beteilung an der Projektierung aller neuen Bauvorhaben noch Bedürfnisse und Wünsche zu äußern, oder ob schlichtweg nur noch den angrenzende Nachbarn die Möglichkeit des rechtlichen Einspruchs eingeräumt wird?

Ein STEK sollte meines Erachtens nicht rein politische und wirtschaftliche Interessen widerspiegeln.
Transparenz und Offenlegung wäre hier zu wünschen, dies gilt auch für die angesprochene fachliche Stellungnahme bezüglich Aufhebung der Schutzzone betreffend Bausubstanz des alten Theresienhofs (Bestandsobjekt Hauptstraße 50) der ja nun Geschichte ist.

Mit besten Grüßen"


28.10.2025, 10:25

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Anzeige und Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft / Bezirksanwaltschaft Korneuburg gestern bzw. heute eingebracht: Aktenzahl 57baz809125f

Es wurde auch ein Antrag auf Abriss-Stopp zur Beweissicherung gestellt.

Aus der Stellungnahme des Stadtbildkonsulenten (beiliegend - Download von der Webseite der Gemeinde Klosterneuburg) ist zu vermuten, dass dieser nicht im Haus war, um sein Gutachten zu schreiben, sondern seine Beurteilung nur aufgrund der Zustandsbeschreibung der Architekten des Bauwerbers entstanden ist. In einem Telefonat mit der IDMS hat er dies auch gesagt.
Auf dieser Stellungnahme beruht aber u.a. die Aufhebung der Schutzzone und die Abrissgenehmigung.

Das Abbruchunternehmen hat im Übrigen erst am 24.10. erfahren, dass der Abbruch ab 27.10. zu erfolgen hat.
Der Hinweis auf die Sperre der Straßenenge vom 27.10.-31.20., jeweils 20 Uhr bis 5 Uhr, wurde am 24.10. gegen Mittag auf der Webseite der Gemeinde Klbg bekanntgegeben.


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