Auch Herr Prof-Dr-Hermann Knoflacher macht sich Gedanken um Kritzendorf - er sieht vor allen den Rückbau der Straße von einspurig (2019 Kosten 383000 EUR - aus Gründen der Verkehrssicherheit) auf zweispurig sehr kritisch.
Danke für die Veröffentlichung dieses Artikels in der Ganzen Woche Nr. 46/2025 am 12.11.2025
Zu Euer aller Information:
Gestern hat einer unserer Kritzendorfer Mitstreiter folgendes Schreiben an die Abteilung Stadtplanung der Stadtgemeinde Klosterneuburg gerichtet:
"...ergänzend zu meiner Email vom 10.11.2025, möchte ich mir erlauben zusätzlich eine Frage betreffend Ihrer Aussage "Im Jahr 2019 wurde das Stadtentwicklungskonzept STEK 2030+, das als örtliches Entwicklungskonzept vom Gemeinderat beschlossen wurde, verordnet. Dies war das Ergebnis langer und detaillierter Erhebungen, Planungen und Datenauswertungen, sowie eines Beteiligungsprozess der auch Workshops für und in Kritzendorf beinhaltet hat" stellen:
Inwieweit kann hier die Stadtplanung rechtfertigen, dass damals bereits eine Planung der nun möglichen Wohneinheiten unter Einbezug der ortsansässigen Bevölkerung stattgefunden hätte, wenn 2015 erst der Verkauf, kurz danach die Errichtung der Schutzzone, 2019 wiederum die Umsetzung der Engstelle mit Ampelanlage zur Verkehrsberuhigung vollzogen wurde?
Persönlich kann ich nicht nachvollziehen, auf welchen Grundlagen nun die Realisierung des geplanten Bauvorhabens seitens der Bauträger nun basiert und in keinster Weise unter Einbezug der ortsansässigen Bevölkerung erfolgt?
Ein STEK sieht Bürgerbeteiligung und Scoping Verfahren vor, ich vermisse hier den transparenten Zugang hinsichtlich der Ausführung. Die Änderungen der Bebauungsplanung/Flächenwidmungsplanungen war ersichtlich und für uns auch möglich Einspruch zu erheben. Jedoch reicht ein Informationstag nicht aus, um hier die Bürgerinnen und Bürger zu „besänftigen“. In keinster Weise werden die Leitbilder und vorgegebenen „Strukturen“ erfüllt, angesprochen auf den Absatz- „Für das Zentrum von Kritzendorf wurde entsprechend dem funktionalen Stadtmodell festgelegt, dass dieser Bereich als „Ortszentrum mit Versorgungsfunktion“ zu entwickeln ist. Basierend auf unseren Leitsätzen ist eine Verdichtung prinzipiell möglich. Das STEK 2030+-Leitbild „Bauen & Wohnen“ legt für diesen Bereich den Grundsatz 2 fest womit Wohnen, Nutzungsdurchmischung und eine Grundversorgung für die lokale Bevölkerung angestrebt wird“
Die im Internet zu findenden Planungen sehen nicht so aus, als ob hier die von Ihnen angesprochene Infastruktur dadurch für das Ortszentrum gegeben ist, schon gar nicht auch einem adäquaten „Ortsbild“ entspricht und diesen "belebt".
Ich bitte hier um Information, inwieweit der Bürger die Bürgerin hier überhaupt noch eine Chance hat, mittels Beteilung an der Projektierung aller neuen Bauvorhaben noch Bedürfnisse und Wünsche zu äußern, oder ob schlichtweg nur noch den angrenzende Nachbarn die Möglichkeit des rechtlichen Einspruchs eingeräumt wird?
Ein STEK sollte meines Erachtens nicht rein politische und wirtschaftliche Interessen widerspiegeln.
Transparenz und Offenlegung wäre hier zu wünschen, dies gilt auch für die angesprochene fachliche Stellungnahme bezüglich Aufhebung der Schutzzone betreffend Bausubstanz des alten Theresienhofs (Bestandsobjekt Hauptstraße 50) der ja nun Geschichte ist.
Anzeige und Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft / Bezirksanwaltschaft Korneuburg gestern bzw. heute eingebracht: Aktenzahl 57baz809125f
Es wurde auch ein Antrag auf Abriss-Stopp zur Beweissicherung gestellt.
Aus der Stellungnahme des Stadtbildkonsulenten (beiliegend - Download von der Webseite der Gemeinde Klosterneuburg) ist zu vermuten, dass dieser nicht im Haus war, um sein Gutachten zu schreiben, sondern seine Beurteilung nur aufgrund der Zustandsbeschreibung der Architekten des Bauwerbers entstanden ist. In einem Telefonat mit der IDMS hat er dies auch gesagt.
Auf dieser Stellungnahme beruht aber u.a. die Aufhebung der Schutzzone und die Abrissgenehmigung.
Das Abbruchunternehmen hat im Übrigen erst am 24.10. erfahren, dass der Abbruch ab 27.10. zu erfolgen hat.
Der Hinweis auf die Sperre der Straßenenge vom 27.10.-31.20., jeweils 20 Uhr bis 5 Uhr, wurde am 24.10. gegen Mittag auf der Webseite der Gemeinde Klbg bekanntgegeben.
Anbei die Stellungnahme auf meine Eingaben vom 26.9., 8.10.
Die Beilage enthalten Links, die auf ein internes passwortgeschütztes typo3-CMS verlinken:
01.04.2025 14:49 sys_file_reference:3772 (Stadtgemeinde_Klosterneuburg.pdf) einfügen
(so sieht die Zeile im pdf aus).