Ich habe heute, am 26.9.2025 eine offizielle Eingabe gem. § 88 NÖ Gemeindeordnung sowie ein Auskunftsbegehren gem. § 4 Abs. 3 NÖ ROG zur Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes 01/2025 (TOP 25, Gemeinderatssitzung 27. Juni 2025) bei der NÖ Landesregierung eingebracht.
Die vollständigen Dokumente stelle ich hier öffentlich zur Verfügung, um größtmögliche Transparenz sicherzustellen.
Alle Angaben (Name, Adresse, Kontakt) stammen aus meinen öffentlich zugänglichen Firmendaten.
Ich wurde heute vom Bürgermeisteramt informiert, dass am 17.9. in der Stadtrat-Sitzung beschlossen wurde, dass ich unser Anliegen in der GR-Sitzung vortragen darf, aber leider sind die Tagesordnungspunkte am 26.9. so umfangreich, dass unser Anliegen erst in der darauffolgenden Sitzung am 21.11. behandelt werden kann. Ich werde zu diesem Termin eingeladen.
Ich bin sehr traurig darüber, weil es mir signalisiert, dass Bürgerbeteiligung augenscheinlich nicht diesen Stellenwert hat, wie er in einer Demokratie haben sollte - oder bin ich zu kleinlich?
Heute wird offenbar darüber entschieden, ob ich mit unserem Bürgeranliegen ins Speakers Corner in die GR-Sitzung am 26.9. eingeladen werde (den Antrag habe ich am 8.9. gestellt).
Ich hoffe, Euch bald über das Ergebnis berichten zu können.
Zu folgendem Absatz möchte ich hier meine Gedanken erläutern:
„Die Entscheidung zur Aufhebung der Schutzzone für das Bestandsobjekt Hauptstraße 50 erfolgte aufgrund der Tatsache, dass das Objekt seit Jahrzehnten ungenutzt und derart dem baulichen Verfall ausgesetzt war, dass nach fachlicher Begutachtung feststellt wurde, dass wesentliche, schützenswerte Gebäudemerkmale bereits zerstört sind bzw. nur mit einem unverhältnismäßig hohen technischen und finanziellen Aufwand wieder hergestellt werden könnten. Für das seit Jahren leerstehende Gebäude seien über einen längeren Zeitraum bis heute keine Erhaltungsmaßnahmen vorgenommen worden. Der allgemeine Zustand des Gebäudes zeige massive Schäden und Rissbildungen an der Bausubstanz. Zum Schutz vor herabfallenden Teilen seien die morschen Fensterflügel ausgehängt und provisorisch mit Platten verschlossen worden, beschädigte Putzteile und Zierelemente der Straßenseite mussten abgeschlagen werden. Auf Grund der statischen Schäden an den tragenden Bauteilen – Außenwände und Innenwände – darf das Gebäude auch nicht betreten werden.“
Meine Anmerkungen dazu
Der Bauträger WOGEM hat das Grundstück Hauptstraße 50 im Jahr 2015 erworben – und hatte offenbar auch den Plan, das Bestandsobjekt zu erhalten und (zumindest im Fassadenbereich) zu sanieren (siehe www.zeitreisen-life.net/Kritzendorf/Zu-undUmbauTheresienhof_formfolgt_20250717.pdf : Ausdruck der Webseite vom 17.7.2025 – diese wurde spätestens am 20.7.2025 aus dem Netz genommen, laut Recherchen wurde die Seite im Jahr 2023 ins Netz gestellt). Exakt 10 Jahre später wird die Anfrage gestellt, ob man denn das Gdst nicht aus der Schutzzone entlassen könne 🙄
Die Haustüre des Theresienhofes stand von 2015 bis zum Anfang August 2025 offen, dann erst wurden schmale Holzlatten vor die Türe geschraubt, um den Eintritt zu verwehren. (dies möglicherweise als Reaktion auf meine Nachricht an das BDA und die Stadtgemeinde, siehe Beilage)
Hier (www.zeitreisen-life.net/Kritzendorf/KritzendorferKellertour2013_Theresienhof_Optimized.pdf)
meine Bilder vom Theresienhof - recht kurz vor dem Verkauf haben wir für das Buch Kritzendorf ober und unter der Erd` alle Kritzendorfer Keller photographiert. Wir waren jedenfalls auch 2015 mit der Vorbesitzerin noch im Haus, weil sie das Inventar flohmarktmäßig veräußerte, da sah es noch aus wie 2013)
Und hier (www.zeitreisen-life.net/Kritzendorf/Theresienhof_Optimized.pdf) Bilder, die wir vor nicht allzu langer Zeit gemacht haben. In unseren Augen ist das Haus ist nicht so baufällig, wie das Gutachten bzw. die Stellungnahme sagt (wir haben ein Haus in sehr viel schlimmerem Zustand renoviert).
Solltet Ihr Fragen haben, könnt Ihr mich jederzeit unter 0660-2164728 anrufen!
Ein gutes neues Gesetz, das "NÖ Sanierungsvereinfachungsgesetz". Danke Christoph Kaufmann für den Antrag im NÖ Landtag.
Jetzt könnte sich Klosterneuburg ein Krönchen verdienen. Und vielleicht auch eine "Goldene Kelle".
Der ORF-Termin, der für 10.9. geplant war, muss leider wegen Erkrankung des Redakteurs verschoben werden - ich sollte heute noch den neuen Termin bekommen (ich hoffe, es wird Do oder Fr werden).
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