23/08/2026 07:26
Innerhalb kürzester Zeit wurden die Gebühren geradezu dreist erhöht!!!
Neuer Petitionstext:
Es entbehrt jeglicher Logik, dass in Zeiten des elektronischen Schriftverkehrs vom Finanzministerium eine Steuer in Höhe von € 21 00 für die Zusendung der für den Antrag auf Wohnbeihilfe benötigten Meldebestätigung per Mail erhoben wird.
Der zu zahlende Betrag verteuert sich dadurch von € 2,10 (Bundesverwaltungsabgabe) bei persönlicher Abholung auf insgesamt € 23,,10!!!23,10!!! Durch welchen "administrativen Mehraufwand" ist diese unverschämtedritte Erhöhung iminnerhalb kurzer Zeit m Miindesten gerechtfertigt?gerechtfertigt??
Bei den erwähnten € 21,00 handelt es sich um eine sogenannte ",Eingabegebühr". Diese wird auch dann eingehoben,, wenn auf dem Antragsformular für die Wohnbeihilfe lediglich ein Stempel und eine Unterschrift vom zuständigen Sachbearbeiter geleistet werden muss!! Das ist im modernen Zeitalter des digitalen Schriftverkehrs ausgesprochen lächerlich!
Dazu kommt noch, dass mir auf dem Höhepunkt der Corona-Pandemie die erwähnte Bestätigung anstandslos gemailt wurde, ohne eine zusätzliche Gebühr einzuheben. Ja, es wurden mir sogar die gesamten Kosten erlassen (inklusive der € 2,10)!! Also kann mir niemand weismachen, dass dieses in höchstem Grade unsoziale Gesetz in Stein gemeißelt ist!
Ein positives Gegenbeispiel ist außerdem die problemlose Online-Beantragung des Heizkostenzuschusses - ohne zusätzliche Unterlagen und .vor allem ohne zusätzliche Gebühren.
Ein überzeugender Beweis dafür, dass eine bürgerfreundliche Vorgehensweise
ohne ausufernde Bürokratie bei gutem Willen durchaus möglich ist.
Die Unterzeichneten ersuchen mit höflichem Nachdruck darum, dieses anachronistische, alles.andere als bürgerfreundliche und unsoziale, in seiner ursprünglichen Form aus dem Jahre 1957 (!!) stammende Gesetz umgehend abzuschaffen
Im 21. Jahrhundert hat diese absurde Verordnung, welche in einer Zeit formuliert wurde, in der es weder E-Mails noch den Euro als Währung gab, unserer Meinung nach absolut nichts verloren.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 54 (30 in Linz)
23/08/2026 06:44
Anstatt diese unsägliche Bestimmung endlich dem Reißwolf anzuvertrauen, wurde die Gebühr schon wieder erhöht!!
Das schlägt dem Fass endgültig den Boden aus!!
Unser Finanzminister soll das Budgetdefizit ausgleichen, wie er will!! Aber nicht auf unsere Kosten!!
Neuer Petitionstext:
Es entbehrt jeglicher Logik, dass in Zeiten des elektronischen Schriftverkehrs vom Finanzministerium eine Steuer in Höhe von € 18,9021 00 für die Zusendung der für den Antrag auf Wohnbeihilfe benötigten Meldebestätigung per Mail erhoben wird.
Der zu zahlende Betrag verteuert sich dadurch von € 2,10 (Bundesverwaltungsabgabe) bei persönlicher Abholung auf insgesamt € 21,-- !!23,,10!!! Durch welchen "administrativen Mehraufwand" ist dasdiese unverschämte Erhöhung im Miindesten gerechtfertigt?
Bei den erwähnten € 18,9021,00 handelt es sich um eine sogenannte ",Eingabegebühr". Diese wird auch dann eingehoben,, wenn auf dem Antragsformular für die Wohnbeihilfe lediglich ein Stempel und eine Unterschrift vom zuständigen Sachbearbeiter geleistet werden muss!! Das ist im modernen Zeitalter des digitalen Schriftverkehrs ausgesprochen lächerlich!
Dazu kommt noch, dass mir auf dem Höhepunkt der Corona-Pandemie die erwähnte Bestätigung anstandslos gemailt wurde, ohne eine zusätzliche Gebühr einzuheben. Ja, es wurden mir sogar die gesamten Kosten erlassen (inklusive der € 2,10)!! Also kann mir niemand weismachen, dass dieses in höchstem Grade unsoziale Gesetz in Stein gemeißelt ist!
Die Unterzeichneten ersuchen mit höflichem Nachdruck darum, dieses anachronistische, alles.andere als bürgerfreundliche und unsoziale, in seiner ursprünglichen Form aus dem Jahre 1957 (!!) stammende Gesetz umgehend abzuschaffen
Im 21. Jahrhundert hat diese absurde Verordnung, welche in einer Zeit formuliert wurde, in der es weder E-Mails noch den Euro als Währung gab, unserer Meinung nach absolut nichts verloren.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 54 (30 in Linz)
15/08/2026 09:15
Die Ergänzung schien mir zur weiteren Klarstellung notwendig .
Neue Begründung:
Es kann doch wohl nicht sein, dass sozial bedürftige Personen angesichts der inflationsbedingten, ständig steigenden Lebenshaltungskosten noch mehr belastet werden.
Als Mindestpensionistin bin ich selbst von dieser absurden und ungerechten Regelung betroffen. .
Und ich spreche für viele andere.
Es ist eine ausgesprochene Zumutung, dass Anspruchsberechtigte für die Wohnbeihilfe kilometerweite Wege durch die halbe Stadt zurücklegen müssen, um sich diese ungerechtfertigte Zusatzgebühr zu ersparen.
Es geht mir in erster Linie ums Prinzip, nicht primär um den Betrag. Ich finde es absolut nicht in Ordnung, dass der österreichische Fiskus sich durch diese zusätzliche Steuer ohne jede erkennbare Gegenleistung auf Kosten der Ärmsten der Armen ein nettes Körberlgeld verschafft.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 52 (30 in Linz)
10/08/2026 09:58
Anstatt diese unselige Bestimmung endlich abzuschaffen, wurde der Betrag vom FA im aktuellen Gebührengesetz nochmals erhöht!!
Diese Unverschämtheit schlägt dem Fass den Boden aus!!
10/08/2026 09:53
Der Betrag wurde vom Finanzamt mit dem neuen Gebührengesetz erhöht!! Das machte eine Anpassung notwendig.
Neuer Petitionstext:
Es entbehrt jeglicher Logik, dass in Zeiten des elektronischen Schriftverkehrs vom Finanzministerium eine Steuer in Höhe von € 14,3018,90 für die Zusendung der für den Antrag auf Wohnbeihilfe benötigten Meldebestätigung per Mail erhoben wird.
Der zu zahlende Betrag verteuert sich dadurch von € 2,10 (Bundesverwaltungsabgabe) bei persönlicher Abholung auf insgesamt € 16,40!!21,-- !! Durch welchen "administrativen Mehraufwand" ist das gerechtfertigt?
Bei den erwähnten € 14,3018,90 handelt es sich um eine sogenannte ",Eingabegebühr". Diese wird auch dann eingehoben,, wenn auf dem Antragsformular für die Wohnbeihilfe lediglich ein Stempel und eine Unterschrift vom zuständigen Sachbearbeiter geleistet werden muss!!
Die Unterzeichneten ersuchen mit höflichem Nachdruck darum, dieses anachronistische, alles.andere als bürgerfreundliche und unsoziale, in seiner ursprünglichen Form aus dem Jahre 1957 (!!) stammende Gesetz umgehend abzuschaffen
Im 21. Jahrhundert hat diese absurde Verordnung, welche in einer Zeit formuliert wurde, in der es weder E-Mails noch den Euro als Währung gab, unserer Meinung nach absolut nichts verloren.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 52 (30 in Linz)
01/08/2026 12:43
Ich wollte ein paar Punkte, die offenbar nicht so klar waren, verdeutlichen.
Neuer Petitionstext:
Es entbehrt jeglicher Logik, dass in Zeiten des elektronischen Schriftverkehrs vom Finanzministerium eine Steuer in Höhe von € 14,30 für die Zusendung der Privathaushaltsbestätigungfür den Antrag auf Wohnbeihilfe benötigten Meldebestätigung per Mail erhoben wird.
Der zu zahlende Betrag verteuert sich dadurch von € 2,10 (Bundesverwaltungsabgabe) bei persönlicher Abholung auf insgesamt € 16,40!! Durch welchen "administrativen Mehraufwand" ist das gerechtfertigt?
Bei den erwähnten € 14,30 handelt es sich um eine sogenannte ",Eingabegebühr". Diese wird auch dann eingehoben,, wenn auf dem Antragsformular für die Wohnbeihilfe lediglich ein Stempel und eine Unterschrift vom zuständigen Sachbearbeiter geleistet werden muss!!
Die Unterzeichneten ersuchen mit höflichem Nachdruck darum, dieses anachronistische, alles.andere als bürgerfreundliche und unsoziale, in seiner ursprünglichen Form aus dem Jahre 1957 (!!) stammende Gesetz umgehend abzuschaffen
Im 21. Jahrhundert hat diese absurde Verordnung, welche in einer Zeit formuliert wurde, in der es weder E-Mails noch den Euro als Währung gab, unserer Meinung nach absolut nichts verloren.
Neue Begründung: Es kann doch wohl nicht sein, dass sozial bedürftige Personen angesichts der inflationsbedingten, ständig steigenden LebenskostenLebenshaltungskosten noch mehr belastet werden.
Es ist eine ausgesprochene Zumutung, dass Anspruchsberechtigte für die Wohnbeihilfe kilometerweite Wege durch die halbe Stadt zurücklegen müssen, um sich diese ungerechtfertigte Zusatzgebühr zu ersparen.
Es geht mir darum,in erster Linie ums Prinzip, nicht primär um den Betrag. Ich finde es absolut nicht in Ordnung, dass der österreichische Fiskus sich durch diese zusätzliche Steuer ohne jede erkennbare Gegenleistung auf Kosten der Ärmsten der Armen ein nettes Körberlgeld verschafft.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 51 (29 in Linz)
30/07/2026 04:30
Offenbar habe ich für manche Leser mein Anliegen nicht klar und eindeutig genug formuliert.
Elisabeth Kuchta
Neue Begründung:
Es kann doch wohl nicht sein, dass sozial bedürftige Personen angesichts der inflationsbedingten, ständig steigenden Lebenskosten noch mehr belastet werden. Es ist eine ausgesprochene Zumutung, dass Anspruchsberechtigte für die Wohnbeihilfe kilometerweite Wege durch die halbe Stadt zurücklegen müssen, um sich diese ungerechtfertigte Zusatzgebühr zu ersparen.
Es geht mir darum, dass der österreichische Fiskus sich durch diese zusätzliche Steuer ohne jede erkennbare Gegenleistung auf Kosten der Ärmsten der Armen ein nettes Körberlgeld verschafft.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 51 (29 in Linz)
22/07/2026
Revue de presse
21/07/2026 05:41
Danke an Hedwig für ihre Unterschrift. 🙂
20/07/2026 13:24
Der etwas aggressive, emotionale Wortlaut wurde ein wenig abgemildert.
Neuer Petitionstext:
Es entbehrt jeglicher Logik, dass in Zeiten des elektronischen Schriftverkehrs vom Finanzministerium eine Steuer in Höhe von € 14,30 für die Zusendung der Privathaushaltsbestätigung per Mail erhoben wird. Der zu zahlende Betrag verteuert sich dadurch von € 2,10 bei persönlicher Abholung auf insgesamt € 16,40!! Durch welchen "administrativen Mehraufwand" ist das gerechtfertigt?
Die Unterzeichneten ersuchen mit höflichem Nachdruck darum, dieses extremanachronistische, bürgerfeindlichealles.andere als bürgerfreundliche und unsoziale, in seiner ursprünglichen Form aus dem Jahre 1957 (!!) stammende Gesetz ehestensumgehend abzuschaffen.abzuschaffen
Im 21. Jahrhundert hat diese absurde Verordnung, welche in einer Zeit formuliert wurde, in der es weder E-Mails noch den Euro als Währung gab, unserer Meinung nach absolut nichts verloren.
Neue Begründung: Es kann doch wohl nicht sein, dass sozial bedürftige Personen angesichts der inflationsbedingten, ständig steigenden Lebenskosten noch mehr belastet werden. Es ist eine ausgesprochene Zumutung, dass Anspruchsberechtigte für die Wohnbeihilfe kilometerweite Wege durch die halbe Stadt zurücklegen müssen, um sich diese unverschämteungerechtfertigte Zusatzgebühr zu ersparen.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 31 (19 in Linz)