23.08.2026, 06:44
Anstatt diese unsägliche Bestimmung endlich dem Reißwolf anzuvertrauen, wurde die Gebühr schon wieder erhöht!!
Das schlägt dem Fass endgültig den Boden aus!!
Unser Finanzminister soll das Budgetdefizit ausgleichen, wie er will!! Aber nicht auf unsere Kosten!!
Neuer Petitionstext:
Es entbehrt jeglicher Logik, dass in Zeiten des elektronischen Schriftverkehrs vom Finanzministerium eine Steuer in Höhe von € 18,9021 00 für die Zusendung der für den Antrag auf Wohnbeihilfe benötigten Meldebestätigung per Mail erhoben wird.
Der zu zahlende Betrag verteuert sich dadurch von € 2,10 (Bundesverwaltungsabgabe) bei persönlicher Abholung auf insgesamt € 21,-- !!23,,10!!! Durch welchen "administrativen Mehraufwand" ist dasdiese unverschämte Erhöhung im Miindesten gerechtfertigt?
Bei den erwähnten € 18,9021,00 handelt es sich um eine sogenannte ",Eingabegebühr". Diese wird auch dann eingehoben,, wenn auf dem Antragsformular für die Wohnbeihilfe lediglich ein Stempel und eine Unterschrift vom zuständigen Sachbearbeiter geleistet werden muss!! Das ist im modernen Zeitalter des digitalen Schriftverkehrs ausgesprochen lächerlich!
Dazu kommt noch, dass mir auf dem Höhepunkt der Corona-Pandemie die erwähnte Bestätigung anstandslos gemailt wurde, ohne eine zusätzliche Gebühr einzuheben. Ja, es wurden mir sogar die gesamten Kosten erlassen (inklusive der € 2,10)!! Also kann mir niemand weismachen, dass dieses in höchstem Grade unsoziale Gesetz in Stein gemeißelt ist!
Die Unterzeichneten ersuchen mit höflichem Nachdruck darum, dieses anachronistische, alles.andere als bürgerfreundliche und unsoziale, in seiner ursprünglichen Form aus dem Jahre 1957 (!!) stammende Gesetz umgehend abzuschaffen
Im 21. Jahrhundert hat diese absurde Verordnung, welche in einer Zeit formuliert wurde, in der es weder E-Mails noch den Euro als Währung gab, unserer Meinung nach absolut nichts verloren.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 54 (30 in Linz)