01.08.2026, 12:43
Ich wollte ein paar Punkte, die offenbar nicht so klar waren, verdeutlichen.
Neuer Petitionstext:
Es entbehrt jeglicher Logik, dass in Zeiten des elektronischen Schriftverkehrs vom Finanzministerium eine Steuer in Höhe von € 14,30 für die Zusendung der Privathaushaltsbestätigungfür den Antrag auf Wohnbeihilfe benötigten Meldebestätigung per Mail erhoben wird.
Der zu zahlende Betrag verteuert sich dadurch von € 2,10 (Bundesverwaltungsabgabe) bei persönlicher Abholung auf insgesamt € 16,40!! Durch welchen "administrativen Mehraufwand" ist das gerechtfertigt?
Bei den erwähnten € 14,30 handelt es sich um eine sogenannte ",Eingabegebühr". Diese wird auch dann eingehoben,, wenn auf dem Antragsformular für die Wohnbeihilfe lediglich ein Stempel und eine Unterschrift vom zuständigen Sachbearbeiter geleistet werden muss!!
Die Unterzeichneten ersuchen mit höflichem Nachdruck darum, dieses anachronistische, alles.andere als bürgerfreundliche und unsoziale, in seiner ursprünglichen Form aus dem Jahre 1957 (!!) stammende Gesetz umgehend abzuschaffen
Im 21. Jahrhundert hat diese absurde Verordnung, welche in einer Zeit formuliert wurde, in der es weder E-Mails noch den Euro als Währung gab, unserer Meinung nach absolut nichts verloren.
Neue Begründung:
Es kann doch wohl nicht sein, dass sozial bedürftige Personen angesichts der inflationsbedingten, ständig steigenden LebenskostenLebenshaltungskosten noch mehr belastet werden.
Es ist eine ausgesprochene Zumutung, dass Anspruchsberechtigte für die Wohnbeihilfe kilometerweite Wege durch die halbe Stadt zurücklegen müssen, um sich diese ungerechtfertigte Zusatzgebühr zu ersparen.
Es geht mir darum,in erster Linie ums Prinzip, nicht primär um den Betrag. Ich finde es absolut nicht in Ordnung, dass der österreichische Fiskus sich durch diese zusätzliche Steuer ohne jede erkennbare Gegenleistung auf Kosten der Ärmsten der Armen ein nettes Körberlgeld verschafft.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 51 (29 in Linz)