08/10/2026, 09:53
Der Betrag wurde vom Finanzamt mit dem neuen Gebührengesetz erhöht!! Das machte eine Anpassung notwendig.
Neuer Petitionstext:
Es entbehrt jeglicher Logik, dass in Zeiten des elektronischen Schriftverkehrs vom Finanzministerium eine Steuer in Höhe von € 14,3018,90 für die Zusendung der für den Antrag auf Wohnbeihilfe benötigten Meldebestätigung per Mail erhoben wird.
Der zu zahlende Betrag verteuert sich dadurch von € 2,10 (Bundesverwaltungsabgabe) bei persönlicher Abholung auf insgesamt € 16,40!!21,-- !! Durch welchen "administrativen Mehraufwand" ist das gerechtfertigt?
Bei den erwähnten € 14,3018,90 handelt es sich um eine sogenannte ",Eingabegebühr". Diese wird auch dann eingehoben,, wenn auf dem Antragsformular für die Wohnbeihilfe lediglich ein Stempel und eine Unterschrift vom zuständigen Sachbearbeiter geleistet werden muss!!
Die Unterzeichneten ersuchen mit höflichem Nachdruck darum, dieses anachronistische, alles.andere als bürgerfreundliche und unsoziale, in seiner ursprünglichen Form aus dem Jahre 1957 (!!) stammende Gesetz umgehend abzuschaffen
Im 21. Jahrhundert hat diese absurde Verordnung, welche in einer Zeit formuliert wurde, in der es weder E-Mails noch den Euro als Währung gab, unserer Meinung nach absolut nichts verloren.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 52 (30 in Linz)