Zur Übertragung der öffentlichen Dienstleistung „Bereitstellung eines Breitband-Glasfasernetzes“ an ein Privatunternehmen (Frankreich, Departement Tarn)  

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Der Petent ist der Ansicht, dass der Rat des Departements Tarn (Frankreich) gegen EU-Rechtsvorschriften verstoßen habe und EU-Beihilfen missbraucht habe. Mit dem betreffenden Beschluss wird die öffentliche Dienstleistung „Bereitstellung eines Breitband-Glasfasernetzes“ im Department Tarn an ein Privatunternehmen übertragen. Dieser Beschluss wurde am 18. Mai 2018 ohne vorläufige Stellungnahme des beratenden Ausschusses der örtlichen öffentlichen Dienste (CCSPL – Commission Consultative des Services Publics Locaux) gefasst. Gemäß der Recherche des Petenten sei der CCSPL möglicherweise gar nicht erst eingerichtet worden. Der Beschluss zur Übertragung der öffentlichen Dienstleistung wurde langfristig gefasst (+ 25 Jahre) und erfordert eine Summe von 400 Mio. EUR. Solche Projekte und Beschlüsse sollten laut dem Petenten regelmäßig vom CCSPL überwacht werden, wie durch die EU-Rechtsvorschriften vorgeschrieben.In Bezug auf die EU-Beihilfen erklärt der Petent, dass das Departement Tarn als Leiter des öffentlichen Initiativnetzwerks (Réseau Initiative Public) erwähnt wird. Er bestätigt, dass dies eine Voraussetzung dafür ist, finanzielle Beiträge der beteiligten Partner (darunter die EU) zu erhalten. Die Nutzung nachträglich einer privaten Einrichtung zuzusprechen, verstößt gegen den geltenden Rechtsrahmen. Dadurch wird schlussendlich die private Einrichtung von den Beihilfen profitieren, und nicht die Gemeinschaft als Ganzes.

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