Zum mutmaßlichen Verstoß der bulgarischen Rechtsvorschriften, insbesondere im Zusammenhang mit Mahn- und Vollstreckungsverfahren, gegen das EU-Recht 

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Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments
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Der Petent beschreibt die Probleme, die er hatte, als er insolvent wurde und seinen Verbraucherkredit nicht an die Bank zurückzahlen konnte, was unlautere Handlungen der privaten Gerichtsvollzieher nach sich zog. Er gibt an, dass bulgarische Gerichte weder die Verordnung (EG) Nr. 805/2004 zur Einführung eines europäischen Vollstreckungstitels für unbestrittene Forderungen noch die Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens und die Richtlinie 93/13/EWG über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen anwendeten. Daher fordert der Petent, dass das Europäische Parlament im Zusammenhang mit möglichen Verstößen infolge von Mahn- und Vollstreckungsverfahren gemäß Teil 5 der bulgarischen Zivilprozessordnung tätig wird. Er fordert außerdem, dass ein Mechanismus eingerichtet wird, mit dem Kreditnehmer und die hunderttausenden kleinen und mittleren Unternehmen, die von den mutmaßlichen illegal durchgeführten Verfahren betroffen sind, entschädigt werden.

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