Zu einem Verstoß Italiens gegen die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit 

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Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments
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Die Petentin beschwert sich über Diskriminierung und einen Verstoß Italiens gegen die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit. Die Petentin, eine ungarische Staatsbürgerin mit Wohnsitz in Italien, verurteilt insbesondere die Ablehnung ihres Antrags auf Zahlung von Familienbeihilfen durch die Staatliche Sozialversicherungsanstalt (INPS). Die Petentin hatte bei den italienischen Behörden eine Genehmigung für die Aufnahme ihrer zwei Töchter in ihren Haushalt beantragt. Die lokale INPS-Behörde lehnte den Antrag aus folgenden Gründen ab: „Das Familienmitglied hat seinen Wohnsitz nicht in einem Staat, mit dem ein Gegenseitigkeitsabkommen besteht (Artikel 2 Absatz 6 Buchstabe a des Gesetzes Nr. 153 vom 13. Mai 1988).“ Der Petentin zufolge stellt diese Entscheidung der italienischen Behörden einen Verstoß gegen die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 und das genannte Gesetz Nr. 153 von 1988 dar, da es sich bei der Petentin um eine Unionsbürgerin handelt. Unionsbürger genießen die gleichen Rechte wie die Bürger der Mitgliedstaaten und es darf zu keiner Diskriminierung kommen. Die Petentin ersucht daher das Europäische Parlament, tätig zu werden und Italien aufzufordern, den EU-Rechtsvorschriften nachzukommen.

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