Trafikk

Wir fordern die Reaktivierung des Bahnsteigs Embsen/OT Heinsen als Bedarfshaltestelle!

Kampanje tas opp
Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen (LNVG), Schieneninfrastruktur Ost-Niedersachsen (SInON)
475 Støttende

Begjæringen ble ikke tatt til følge

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Begjæringen ble ikke tatt til følge

  1. Startet mars 2023
  2. Innsamling ferdig
  3. Sendt inn
  4. Dialog
  5. Fullført

24.07.2023, 12:45

Von: "Weckend, Steffen (LNVG)" Datum: 22.06.23 13:56 (GMT+01:00) An: v.geldmacher@posteo.de Cc: "Schwabl, Carmen (LNVG)" , "Herten, Matthias" Betreff: AW: Schreiben an die jeweilige Geschäftsführung LNVG mbH und SInON GmbH

Sehr geehrte Frau Geldmacher,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 10. Juni 2023, in der Sie Ihr Interesse an der Weiterentwicklung des SPNV in Niedersachsen zum Ausdruck bringen und sich für die Einrichtung eines Haltepunkts in Heinsen an der Strecke Lüneburg – Soltau einsetzen.

Aktuell erarbeiten meine Kolleginnen und Kollegen zusammen mit dem Infrastrukturbetreiber SInON ein Betriebskonzept für eine mögliche Reaktivierung der betreffenden Strecke. Dabei bewegen wir uns im Spannungsfeld zwischen der Erschließung der Fläche durch eine größere Anzahl von Bahnhalten auf der einen Seite und kurzen, attraktiven Reisezeiten zwischen den größeren Orten auf der anderen Seite. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass die Strecke Soltau – Lüneburg nur eingleisig ist und
sich die Züge daher nur an entsprechend ausgebauten Kreuzungsbahnhöfen begegnen können, mit entsprechenden Fahrzeiten zwischen diesen Bahnhöfen.

Die Einrichtung von Bedarfshalten schein zunächst eine einfache Lösung zu sein, weitere Halte auf weniger nachgefragten Strecken einzurichten. Lassen Sie mich jedoch kurz erläutern, warum wir uns in Niedersachsen gegen eine solche Möglichkeit entschieden haben:

Auch Stationen, die nur von wenigen Zügen und nach Bedarf bedient werden, erfordern eine ansprechende technische Ausrüstung einschließlich der Herstellung der Barrierefreiheit. Neben einem entsprechend ausgebauten Bahnsteig, der ein sicheres und barrierefreies Einsteigen ermöglicht, gehören dazu unter anderem die Beleuchtung und ein Fahrkartenautomat. Zugleich sind auch auf Bedarfshalten ein Winterdienst und Ähnliches erforderlich. Diese Investitionskosten erreichen leicht Kosten in niedrigen siebenstelligen Bereich zuzüglich laufender Kosten für dessen Unterhaltung. Wir vertreten dabei die Auffassung, dass solche Investitionen nur bei einer systematischen Bedienung von Haltepunkten bei entsprechender Nachfrage gerechtfertigt sind.

Neben den finanziellen Aspekten sind darüber hinaus fahrplantechnische Randbedingungen zu beachten. Auch ein Bedarfshalt muss bei der Fahrplanerstellung berücksichtigt werden, da zunächst davon auszugehen ist, dass dort gehalten wird, damit Fahrgäste ein- und aussteigen können. Wie zuvor ausgeführt, müssen eine entsprechende Fahrzeit zwischen den Kreuzungsbahnhöfen und Anschlüsse in den Knotenbahnhöfen erreicht werden. Daher unterscheidet sich ein Bedarfshalt nicht grundlegend von einem regulären
Halt und ist wie ein solcher zu betrachten.

Nicht unerwähnt bleiben sollte auch, dass das derzeitige Angebot im straßengebundenen ÖPNV für Heinsen (und die umliegenden Ortschaften) nur montags bis freitags ausgewählte Fahrten im Linienverkehr während der Schulzeiten sowie eine zweistündliche Bedienung mittels Rufbus bei gänzlicher Betriebsruhe an Sams- und Sonntagen vorsieht. Der Nahverkehrsplan des Landkreises Lüneburg in der Fassung der Fortschreibung vom April d.J. sieht ebenfalls keine nennenswerte Verdichtung dieses Angebotes vor. Da der Personennahverkehr auf der Schiene das Rückgrat des gesamten Nahverkehrs bilden und insbesondere die nachfragestärkeren Relationen bedienen soll, während die Feinverteilung Aufgabe des straßengebundene ÖPNV ist, sind unter verkehrlichen und wirtschaftlichen Überlegungen keine belastbaren Ansätze für einen Bahnhalt in Heinsen erkennbar.

Auch wenn die Erarbeitung des Fahrplankonzepts noch nicht abgeschlossen ist, ist davon auszugehen, dass ein Halten in Heinsen auf Grund der geringen zu erwartenden Nachfrage nicht eingerichtet werden kann. Ich hoffe, dass meine Ausführungen dazu beitragen können, unsere Entscheidung nachzuvollziehen.


Mit freundlichen Grüßen


i.A. Steffen Weckend
___
Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG)
Kurt-Schumacher-Straße 5
30159 Hannover


Durchwahl 0511 / 533 33-117
Mobil 0152 / 3464-8558
Zentrale 0511 / 5 33 33-0
Fax 0511 / 5 33 33-299
E-Mail weckend@lnvg.de

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Beachten Sie bitte auch unsere Stellenausschreibungen:
www.lnvg.de/stellenausschreibungen

Geschäftsführer:

Carmen Schwabl (Sprecherin)
Christian Berndt

Amtsgericht Hannover HRB 55167
USt-IdNr. DE811920801


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