Регион: Бремен

S20-302 Tempo 30 Stauffenbergstraße-Hinter dem Rennplatz

Вносителят на петицията не е публичен
Петицията е адресирана до
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
4 Поддържащ 4 в / след Бремен

Петицията е затворена

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Това е онлайн петиция der Bremischen Bürgerschaft .

29.12.2022 г., 2:36

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Stadt) Nr. 34 vom 2. Dezember 2022

Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die Bürgerschaft
(Stadtbürgerschaft) keine Möglichkeit sieht, der Eingabe zu entsprechen:

Eingabe Nr.: S20-302

Gegenstand: Tempo 30 Stauffenbergstraße – Hinter dem Rennplatz

Begründung:
Der Petent fordert die Einrichtung eines neuen 30-km/h-Abschnittes von 6 bis 22 Uhr in der
Stauffenbergstraße und der Straße Hinter dem Rennplatz.
Diese Straßen seien eine sehr stark befahrene Verbindungsstrecke zwischen der Ludwig-Roselius-
Allee und der Anschlussstelle A27 Richard-Boljahn-Allee. Gerade zum typischen
Feierabendverkehr einer nahegelegenen Autofabrik um 13-14 Uhr werde dort in beide Richtungen
überdurchschnittlich schnell gefahren. Die Grundschule an der Stauffenbergstraße lasse sich nur
über eine Bedarfsampel erreichen. Hier müsse unbedingt eine Temporegelung eingeführt werden,
um für mehr Sicherheit zu sorgen.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten Stellungnahmen der Senatorin für
Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau sowie des Senators für Inneres
eingeholt. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen Beratung
zusammengefasst folgendermaßen dar:

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist am 14. Dezember 2016 dahingehend novelliert worden,
dass die Anordnung von geschwindigkeitsbeschränkenden Maßnahmen auf Straßen vor
sogenannten sensiblen Einrichtungen wie Kindergärten, Kindertagesstätten, Schulen, Alten- und
Pflegeheimen und Krankenhäusern nicht mehr an die Feststellung einer besonderen Gefahrenlage
in der Örtlichkeit gebunden ist. Dadurch soll die Verkehrssicherheit für schwächere
Verkehrsteilnehmer:innen, zu denen insbesondere Kinder zählen, verbessert werden.

Innerhalb geschlossener Ortschaften ist die Geschwindigkeit im unmittelbaren Bereich von an
Straßen gelegenen Kindergärten, -tagesstätten, -krippen, -horten, allgemeinbildenden Schulen,
Förderschulen für Menschen mit geistiger oder körperlicher Behinderung, Alten- und Pflegeheimen
oder Krankenhäusern in der Regel auf Tempo 30 km/h zu beschränken, soweit die Einrichtungen
über einen direkten Zugang zur Straße verfügen oder im Nahbereich der Einrichtungen starker Ziel-
und Quellverkehr mit all seinen kritischen Begleiterscheinungen (z. B. Bring- und Abholverkehr mit
vielfachem Ein- und Aussteigen, erhöhter Parkraumsuchverkehr, häufige Fahrbahnquerungen durch
Fußgänger:innen, Pulkbildung von Radfahrer:innen und Fußgänger:innen) vorhanden ist.

Im fraglichen Abschnitt der Stauffenbergstraße befindet sich keine sensible Einrichtung mit ihrem
Eingangsbereich, so dass es an der Rechtsgrundlage für die Anordnung von Tempo 30 fehlt. Die
nächstgelegene Einrichtung, die Schule an der Witzlebenstraße, hat ihren Zugang in der
Witzlebenstraße selbst. Diese Straße ist seit vielen Jahren in eine Tempo-30-Zone eingebunden.
Der Eingangsbereich der Schule ist somit durch Tempo 30 gesichert. Zudem ist der Schulweg in der
Stauffenbergstraße in Höhe der Witzlebenstraße, wie vom Petenten erwähnt, durch eine
Bedarfsampel gesichert, über die die Schüler:innen die Schule erreichen können.

Vor diesem Hintergrund sieht der Ausschuss keine Möglichkeit, dem Anliegen der Petition zu
entsprechen.

Begründung (PDF)


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