08/15/2017, 22:04
Nachdem BLICK vorgängig berichtete, dass grundsätzlich jeder, also auch Metzger für die Pferde mitbieten könne, relativiert die Zeitung heute, wohl aufgrund einer von "Schönredner" Schönholzer korrigierten Fassung: «Jeder Käufer muss einen Vertrag unterzeichnen, wonach er das erworbene Tier NICHT UNMITTELBAR nach dem Kauf der Schlachtbank zuführt. Bleibt die Frage, wie dieses "nicht unmittelbar" im Vertrag genau definiert wird.
Auch die Aussage von BLICK, dass der Kanton Thurgau mit dem Erlös des Pferdeverkaufs die eigenen Kosten decken werde, wurde heute relativiert: Nach Abzug aller kosten, welche durch die Evakuierung, den Transport sowie die Unterbringung sämtlicher Tiere geht der restliche Erlös zu Gunsten des mutmasslichen Tierpeinigers Ulrich K. (!).
Noch Fragen?