Dauerbeschallung ist Körperverletzung
Dauerbeschallung ist Körperverletzung. Art. 2 des Grundgesetzes ist fortlaufend verletzt: (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
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