Ansökan riktar sig till:
Österreichisches Parlament
Einleitung
Wir, die Unterzeichner:innen dieser Petition, fordern die österreichische Bundesregierung und den Nationalrat auf, den Schutz der Tiere in Österreich auf eine neue gesetzliche Grundlage zu stellen.
Tiere sind fühlende Wesen und haben ein Recht auf Leben, Unversehrtheit und Schutz vor Leiden.
Wir fordern, dass religiöse, kulturelle und wirtschaftliche Interessen nicht länger über dem Wohl der Tiere stehen.
Unsere Forderungen
1. Verankerung von Grundrechten für Tiere
- Aufnahme eines neuen Artikels ins B-VG:
„Tiere sind fühlende Wesen. Sie haben das Recht auf Leben, körperliche Unversehrtheit und artgerechte Haltung. Niemand darf Tieren ohne zwingenden Grund Leid zufügen oder sie töten.“
2. Neudefinition „vernünftiger Grund“
- Keine Tötung von Tieren für:
- religiöse oder kulturelle Bräuche
- Überproduktion und Lebensmittelverschwendung
- Luxusgüter wie Pelz oder Stopfleber
3. Abschaffung religiöser Schlacht-Ausnahmen
- Anpassung von §32 TSchG:
- → verpflichtende Betäubung vor jeder Schlachtung ohne religiöse Ausnahmen.
4. Verbindliche Reduktion der Massentierhaltung
- Einführung von nationalen Reduktionszielen:
- Halbierung der Tierbestände bis 2035
- Förderung pflanzlicher Alternativen
5. Verbot unnötiger Tierversuche
- Umsetzung eines Ausstiegsplans bis 2035.
- Finanzierung alternativer Forschungsmethoden.
6. Transparenz und Kennzeichnungspflicht
- Klare Herkunfts- und Produktionskennzeichnung:
- Schlachtmethode
- Herkunftsland
- Tierhaltungsform
Begründung
- Jährlich sterben in Österreich über 80 Mio. Tiere in der industriellen Landwirtschaft.
- Rund 40 % der produzierten Fleischmenge werden nicht konsumiert, sondern entsorgt.
- Österreich erlaubt religiöse Schlachtungen ohne Betäubung (§32 TSchG).
- Rund 220.000 Tiere pro Jahr werden für Tierversuche verwendet (BMSGPK, 2022).
Fazit: Das geltende Tierschutzgesetz schützt Tiere nicht wirksam. Wir fordern eine grundlegende Reform.
Adressaten
- Nationalrat
- Bundesrat
- Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK)
- Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (BMLRT)
Orsak
1. Tiere sind fühlende Wesen, aber rechtlich unzureichend geschützt
- Seit 2013 steht in der österreichischen Bundesverfassung:
- „Der Bund bekennt sich zum Schutz der Tiere als Mitgeschöpfe.“
- In der Praxis sind Tiere jedoch Sachen im Rechtssinn und haben keine eigenen Grundrechte.
- Das führt dazu, dass wirtschaftliche Interessen, Traditionen oder religiöse Praktiken über das Wohl der Tiere gestellt werden.
2. Schlachtungen ohne Betäubung sind weiterhin erlaubt
- Laut §32 Tierschutzgesetz dürfen Tiere ohne Betäubung geschlachtet werden, wenn dies religiös vorgeschrieben ist.
- Betroffene Tiere erleben:
- volle Bewusstseinswahrnehmung beim Durchtrennen der Kehle
- längeres Ersticken und Verbluten (teilweise bis zu 60 Sekunden)
- Zahlreiche wissenschaftliche Studien, u. a. EFSA 2020, bestätigen:
- Schlachtungen ohne Betäubung verursachen extremes Leiden.
- Österreich erlaubt dieses Vorgehen weiterhin aus Rücksicht auf religiöse Traditionen – dies widerspricht dem Tierschutzgedanken.
3. Massentierhaltung & Überproduktion fördern systematisches Tierleid
- In Österreich werden jährlich rund 80 Millionen Tiere in der industriellen Landwirtschaft getötet.
- Laut AGES und BMSGPK werden bis zu 40 % des produzierten Fleisches weggeworfen.
- Das bedeutet:
- Millionen Tiere sterben, ohne jemals konsumiert zu werden → unnötiges Töten.
- Österreich liegt beim Fleischverbrauch pro Kopf in der EU im oberen Drittel, gleichzeitig gibt es keine verbindlichen Reduktionsziele.
4. Tieropfer & kulturelle Bräuche sind gesetzlich privilegiert
- Religiöse Schlachtungen, rituelle Tieropfer und Brauchtumstötungen (z. B. „Osterlamm“) sind ausgenommen vom Tierschutzgesetz.
- Das führt zu einem Widerspruch:
- §1 TSchG verbietet Leiden ohne vernünftigen Grund,
- Brauchtum und Religion gelten aber pauschal immer als vernünftiger Grund.
- Faktisch wird damit der gesetzliche Tierschutz ausgehebelt.
5. Tierversuche in Österreich: unnötiges Leid in der Forschung
- Laut BMSGPK Bericht 2022 wurden in Österreich 220.000 Tiere für Tierversuche eingesetzt.
- Die EU-Richtlinie 2010/63/EU erlaubt Tierversuche nur, wenn keine Alternativen existieren.
- In der Realität werden Tiere aber auch in Experimenten getötet, obwohl tierfreie Methoden verfügbar sind.
- Das Europäische Parlament forderte 2021 einen verbindlichen Ausstiegsplan aus Tierversuchen → Österreich hat diesen nicht umgesetzt.
6. Widerspruch zwischen Gesetz und Realität
- §1 TSchG: Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
- Dennoch gelten aktuell als „vernünftige Gründe“:
- Fleischüberproduktion, auch wenn bis zu 40 % entsorgt werden
- religiöse Schlachtungen ohne Betäubung
- Tierversuche trotz vorhandener Alternativen
- Tieropfer in kulturellen Ritualen
- Diese gesetzlichen Schlupflöcher verhindern echten Tierschutz.
7. Gesellschaftlicher Wandel & Verantwortung
- Studien zeigen, dass über 80 % der Österreicher:innen strengere Tierschutzgesetze wollen.
- Gleichzeitig steigen weltweit die Investitionen in pflanzenbasierte Alternativen und tierfreie Forschung.
- Österreich könnte hier eine Vorreiterrolle übernehmen und internationale Standards setzen.
8. Internationale Verpflichtungen
- Österreich hat die EU-Richtlinie 2010/63/EU und die Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 umgesetzt,
- doch der Schutz der Tiere bleibt schwach, weil Ausnahmen überwiegen.
- Andere EU-Länder (z. B. Belgien, Luxemburg, Schweden) haben Betäubungspflichten ohne religiöse Ausnahmen eingeführt.
- Österreich hinkt hinterher und verstößt damit gegen den Grundsatz der Vermeidung unnötigen Tierleids.
Kernaussage für die Petition
„Das derzeitige Tierschutzgesetz schützt Tiere nicht effektiv.
Schlupflöcher und Ausnahmen erlauben systematisches Leid in der Landwirtschaft, Forschung und Kultur.
Wir fordern eine grundlegende Reform des Tierschutzrechts, damit Tiere als fühlende Wesen verbindliche Grundrechte erhalten.“
Weil mir Tierschutz (das Wohl der Tiere) wichtig ist!