Grundrechte für Tiere in Österreich – Schluss mit Ausnahmen und systematischem Tierleid

Petition richtet sich an
Österreichisches Parlament

3.392 Unterschriften

Sammlung beendet

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Sammlung beendet

  1. Gestartet August 2025
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Petition richtet sich an: Österreichisches Parlament

Einleitung

Wir, die Unterzeichner:innen dieser Petition, fordern die österreichische Bundesregierung und den Nationalrat auf, den Schutz der Tiere in Österreich auf eine neue gesetzliche Grundlage zu stellen.

Tiere sind fühlende Wesen und haben ein Recht auf Leben, Unversehrtheit und Schutz vor Leiden.

Wir fordern, dass religiöse, kulturelle und wirtschaftliche Interessen nicht länger über dem Wohl der Tiere stehen.

Unsere Forderungen

1. Verankerung von Grundrechten für Tiere

  • Aufnahme eines neuen Artikels ins B-VG:

„Tiere sind fühlende Wesen. Sie haben das Recht auf Leben, körperliche Unversehrtheit und artgerechte Haltung. Niemand darf Tieren ohne zwingenden Grund Leid zufügen oder sie töten.“

2. Neudefinition „vernünftiger Grund“

  • Keine Tötung von Tieren für:
  • religiöse oder kulturelle Bräuche
  • Überproduktion und Lebensmittelverschwendung
  • Luxusgüter wie Pelz oder Stopfleber

3. Abschaffung religiöser Schlacht-Ausnahmen

  • Anpassung von §32 TSchG:
  • → verpflichtende Betäubung vor jeder Schlachtung ohne religiöse Ausnahmen.

4. Verbindliche Reduktion der Massentierhaltung

  • Einführung von nationalen Reduktionszielen:
  • Halbierung der Tierbestände bis 2035
  • Förderung pflanzlicher Alternativen

5. Verbot unnötiger Tierversuche

  • Umsetzung eines Ausstiegsplans bis 2035.
  • Finanzierung alternativer Forschungsmethoden.

6. Transparenz und Kennzeichnungspflicht

  • Klare Herkunfts- und Produktionskennzeichnung:
  • Schlachtmethode
  • Herkunftsland
  • Tierhaltungsform

Begründung

  • Jährlich sterben in Österreich über 80 Mio. Tiere in der industriellen Landwirtschaft.
  • Rund 40 % der produzierten Fleischmenge werden nicht konsumiert, sondern entsorgt.
  • Österreich erlaubt religiöse Schlachtungen ohne Betäubung (§32 TSchG).
  • Rund 220.000 Tiere pro Jahr werden für Tierversuche verwendet (BMSGPK, 2022).

Fazit: Das geltende Tierschutzgesetz schützt Tiere nicht wirksam. Wir fordern eine grundlegende Reform.

Adressaten

  • Nationalrat
  • Bundesrat
  • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK)
  • Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (BMLRT)

Begründung

1. Tiere sind fühlende Wesen, aber rechtlich unzureichend geschützt

  • Seit 2013 steht in der österreichischen Bundesverfassung:
  • „Der Bund bekennt sich zum Schutz der Tiere als Mitgeschöpfe.“
  • In der Praxis sind Tiere jedoch Sachen im Rechtssinn und haben keine eigenen Grundrechte.
  • Das führt dazu, dass wirtschaftliche Interessen, Traditionen oder religiöse Praktiken über das Wohl der Tiere gestellt werden.

2. Schlachtungen ohne Betäubung sind weiterhin erlaubt

  • Laut §32 Tierschutzgesetz dürfen Tiere ohne Betäubung geschlachtet werden, wenn dies religiös vorgeschrieben ist.
  • Betroffene Tiere erleben:
  • volle Bewusstseinswahrnehmung beim Durchtrennen der Kehle
  • längeres Ersticken und Verbluten (teilweise bis zu 60 Sekunden)
  • Zahlreiche wissenschaftliche Studien, u. a. EFSA 2020, bestätigen:
  • Schlachtungen ohne Betäubung verursachen extremes Leiden.
  • Österreich erlaubt dieses Vorgehen weiterhin aus Rücksicht auf religiöse Traditionen – dies widerspricht dem Tierschutzgedanken.

3. Massentierhaltung & Überproduktion fördern systematisches Tierleid

  • In Österreich werden jährlich rund 80 Millionen Tiere in der industriellen Landwirtschaft getötet.
  • Laut AGES und BMSGPK werden bis zu 40 % des produzierten Fleisches weggeworfen.
  • Das bedeutet:
  • Millionen Tiere sterben, ohne jemals konsumiert zu werden → unnötiges Töten.
  • Österreich liegt beim Fleischverbrauch pro Kopf in der EU im oberen Drittel, gleichzeitig gibt es keine verbindlichen Reduktionsziele.

4. Tieropfer & kulturelle Bräuche sind gesetzlich privilegiert

  • Religiöse Schlachtungen, rituelle Tieropfer und Brauchtumstötungen (z. B. „Osterlamm“) sind ausgenommen vom Tierschutzgesetz.
  • Das führt zu einem Widerspruch:
  • §1 TSchG verbietet Leiden ohne vernünftigen Grund,
  • Brauchtum und Religion gelten aber pauschal immer als vernünftiger Grund.
  • Faktisch wird damit der gesetzliche Tierschutz ausgehebelt.

5. Tierversuche in Österreich: unnötiges Leid in der Forschung

  • Laut BMSGPK Bericht 2022 wurden in Österreich 220.000 Tiere für Tierversuche eingesetzt.
  • Die EU-Richtlinie 2010/63/EU erlaubt Tierversuche nur, wenn keine Alternativen existieren.
  • In der Realität werden Tiere aber auch in Experimenten getötet, obwohl tierfreie Methoden verfügbar sind.
  • Das Europäische Parlament forderte 2021 einen verbindlichen Ausstiegsplan aus Tierversuchen → Österreich hat diesen nicht umgesetzt.

6. Widerspruch zwischen Gesetz und Realität

  • §1 TSchG: Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
  • Dennoch gelten aktuell als „vernünftige Gründe“:
  • Fleischüberproduktion, auch wenn bis zu 40 % entsorgt werden
  • religiöse Schlachtungen ohne Betäubung
  • Tierversuche trotz vorhandener Alternativen
  • Tieropfer in kulturellen Ritualen
  • Diese gesetzlichen Schlupflöcher verhindern echten Tierschutz.

7. Gesellschaftlicher Wandel & Verantwortung

  • Studien zeigen, dass über 80 % der Österreicher:innen strengere Tierschutzgesetze wollen.
  • Gleichzeitig steigen weltweit die Investitionen in pflanzenbasierte Alternativen und tierfreie Forschung.
  • Österreich könnte hier eine Vorreiterrolle übernehmen und internationale Standards setzen.

8. Internationale Verpflichtungen

  • Österreich hat die EU-Richtlinie 2010/63/EU und die Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 umgesetzt,
  • doch der Schutz der Tiere bleibt schwach, weil Ausnahmen überwiegen.
  • Andere EU-Länder (z. B. Belgien, Luxemburg, Schweden) haben Betäubungspflichten ohne religiöse Ausnahmen eingeführt.
  • Österreich hinkt hinterher und verstößt damit gegen den Grundsatz der Vermeidung unnötigen Tierleids.

Kernaussage für die Petition

„Das derzeitige Tierschutzgesetz schützt Tiere nicht effektiv.
Schlupflöcher und Ausnahmen erlauben systematisches Leid in der Landwirtschaft, Forschung und Kultur.
Wir fordern eine grundlegende Reform des Tierschutzrechts, damit Tiere als fühlende Wesen verbindliche Grundrechte erhalten.“

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 28.08.2025
Sammlung endet: 27.02.2026
Region: Österreich
Kategorie: Tierschutz

Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende!
    Unsere letzte Petition hat fast 3.500 Stimmen erreicht. 3.500 Menschen, die gegen die Ausbeutung und das Leid der Tiere sind! Ein Anfang. Die Politik berät noch über die Petition - jetzt gehen wir einen Schritt weiter! Bitte unterschreibt und leitet sie weiter, es ist kaum 1 Minute Zeit Eures Lebens, das Leben retten und Leid beenden kann!

    openpetition.org/rfdxw

  • Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
    vielen Dank für Ihre Unterstützung.
    Über 3.500 Menschen haben bereits unsere erste Petition „Grundrechte für Tiere in Österreich“ unterstützt. Trotz direkter Kontaktaufnahme mit Ministerien, Behörden und politischen Entscheidungsträgern blieben viele Schreiben unbeantwortet, konkrete Veränderungen bisher aus.
    Die erste Petition läuft selbstverständlich weiter – ebenso die nächsten Schritte gegenüber Politik, NGOs, Medien und zuständigen Stellen.
    Die neue Petition ist daher kein Ersatz, sondern eine notwendige Verstärkung.Wir haben einen Tierschutzverein gegründet.
    Pfoten-Allianz International – Österreich (PAI) startet offiziell:
    „Legalisiertes Tierleid beenden – Grundrechte für Tiere jetzt“
    Denn Tierleid ist oft kein Einzelfall, sondern systematisch und vielfach legalisiert.
    Niemand diskutiert über Brandschutz.
    Warum also wird Tierleid noch immer wirtschaftlich verhandelbar gemacht?
    Wir fordern:
    – strengere Kontrollen und echte Sanktionen
    – Verbot systematisch leidvoller Haltung
    – kostenlose medizinische Versorgung geretteter Tiere
    – Transparenz bei Haltung, Transport und Schlachtung
    – gesetzliche Grundrechte für Tiere
    Bitte unterschreiben Sie auch diese neue Petition – und noch wichtiger:
    Bitte leiten Sie sie weiter.
    Jede Stimme zählt.
    Jede Weiterleitung erhöht den Druck.
    Danke, dass Sie diesen Weg mitgehen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Tatjana Alexandra Aranitovic, Bakk.art, BEd.
    Pfoten-Allianz International – Österreich (PAI)

  • Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
    ich möchte Sie über den aktuellen Stand der Petition „Grundrechte für Tiere in Österreich“ informieren.
    Dank Ihrer Unterstützung konnte die Petition insgesamt 3.392 Unterschriften erreichen – dafür möchte ich mich herzlich bedanken.
    In den vergangenen Wochen habe ich die Petition an mehrere Mitglieder des österreichischen Nationalrats sowie an das zuständige Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz übermittelt.
    Erste Rückmeldungen sind bereits eingegangen:
    Eine Abgeordnete hat das Anliegen innerhalb ihrer Fraktion an die zuständige Tierschutzsprecherin weitergeleitet. Zusätzlich wurde mir aus einem weiteren Parlamentsbüro mitgeteilt, dass die Petition an das Sozialministerium zur fachlichen Prüfung übermittelt wurde.
    Das bedeutet, dass die Inhalte der Petition aktuell sowohl auf politischer als auch auf ministerieller Ebene geprüft werden.
    Parallel dazu habe ich auch konkrete Missstände gemeldet und stehe hierzu im Austausch mit den zuständigen Behörden.
    Ich halte Sie selbstverständlich über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden.
    Vielen Dank für Ihr Vertrauen und Ihr Engagement für den Schutz von Tieren.
    Mit freundlichen Grüßen
    Tatjana Alexandra Aranitovic

Noch kein PRO Argument.

Ich gebe Euch recht wenn es um Tötung für Religiöse oder Tötung ohne Betäubung geht das dies sofort verboten gehört. Auch für artgerechte Haltung muss verpflichtend sein wobei eine ausnahmslose Laufstall -Haltung keine Artgerechte Haltung darstellt. In Laufstellen kommen viel häufiger Rinder bzw. Tiere zu Schaden als in Tiergerechter Kombihaltung, außerdem sind sensible Tiere in Laufstellen gegenüber den dominanten Artgenossen schanzenlos und kommen ausnahmslos zu Fall !!!

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