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Ohne Umweltverträglichkeitsprüfung kein E-Auto-Zwischenlager in der Naturparkgemeinde Neuberg

Petition is addressed to
Landesregierung der Stmk, Bezirkshauptmannschaft Bruck/MZ, Gemeinde Neuberg

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  1. Launched November 2024
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News

04/28/2025, 17:34

Liebe Unterstützer, liebe Unterstützerin,
unser Bürgerkomitee konnte fast 700 Unterschriften sammeln, aber unser Begehren wurde dennoch am 11.3. 25 von der zuständigen Landesebene zurückgewiesen. Auch der Neuberger Gemeinderat, der ursprünglich mehrheitlich entschieden hat, im Fall einer Zurückweisung der UVP Einspruch einzulegen, hat seine Entscheidung am 19. 3. 25 widerrufen.
Wir sind daher sehr froh, dass die steirische Umweltanwältin Frau Mag. Pöllinger aufgrund rechtlicher Bedenken Beschwerde gegen die Zurückweisung einer UVP eingelegt hat. Auch unser Komitee hat zusammen mit den Österreichischen Naturfreunden eine Beschwerde ausgearbeitet. Um ihr mehr Gewicht zu geben, haben wir auch die Hilfe einer auf Umweltrecht spezialisierten Anwaltskanzlei in Anspruch genommen. Dafür musste unser Komitee allerdings eine finanzielle Verpflichtung in der Höhe von 2000,-€ eingehen. Wir haben diesen Schritt trotzdem gesetzt, weil wir mit dieser Beschwerde nun auch viele rechtliche Argumente für die Durchführung der Umweltprüfung erhalten haben. Wir sehen so die Chance, vor dem Bundesverwaltungsgericht die unserem Ort drohenden Belastungen durch Schwerverkehr und Umweltrisiken abzuwehren.
Um die auf uns zukommenden Kosten aufbringen zu können, wenden wir uns mit der Bitte um eine Spende an alle unsere Unterstützer*innen. Wir freuen uns über jede Einzahlung. Sollten die eingezahlten Spenden mehr ausmachen als wir benötigen, wird der Überschuss an eine Naturschutzorganisation überwiesen.

Für das Bürgerkomitee
Michaela Buchinger, Brigitte Frank, Friedrich Graf-Götz, Christian Wettengel

Raiffeisenbank Mürztal, IBAN: AT31 3818 6000 0002 7862,
Konto Name: Bürgerkomitee Neuberg E-Autolager



04/08/2025, 07:35

Liebe Unterstützerinnen, liebe Unterstützer
Nachdem die Steirische Umweltbehörde unsere Forderung nach einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) abgewiesen hat und auch die Neuberger Gemeinde ihre Bereitschaft zurückgezogen hat, ihr Beschwerderecht gegen einen negativen Bescheid bzgl. UVP zu nutzen, standen wir mit unserem Begehren vor einer schwierigen Situation. Nun hat jedoch bereits die steirische Umweltanwältin gegen den UVP-Feststellungsbescheid der Grazer Behörden Beschwerde eingelegt und am heutigen Tag haben auch die Österreichischen Naturfreunde eine Beschwerde eingebracht. Warum sind diese Beschwerden für unser Bürgerkomitee so wichtig? Wir mussten feststellen, dass es im bisherigen Verfahren keine umfassende und fachlich fundierte Prüfung der Umweltrisiken des geplanten E-Autoplatzes gegeben hat. Es fehlen Gutachten zu potentiellen Risiken von Bränden von E-Autoakkus, insbesondere auf Großparkplätzen und den dadurch zu befürchtenden Auswirkungen auf den Boden, die Gewässer und die Gesundheit der Bevölkerung. Auch die Auswirkungen des erhöhten Verkehrsaufkommens wurden nicht thematisiert. Damit sehen wir die erforderliche ganzheitliche Betrachtung gemäß § 1 Abs. 1 UVP-G 2000 nicht beachtet. Außerdem wurde unseres Erachtens auch das Vorsorgeprinzip nicht berücksichtigt, das Behörden dazu anhält, bei potentiellen Umweltrisiken präventive Maßnahmen zu ergreifen. Dazu gehören, die Eignung des Platzes für ein E-Autolager zu überprüfen bzw. Auflagen zu definieren, die die größtmögliche Sicherheit für die Bevölkerung und die umgebende Natur gewährleisten.
Die Beschwerde hat eine bekannte Anwaltskanzlei formuliert, die auf Umweltrecht spezialisiert ist. Die Kosten für diese Leistung tragen die Naturfreunde und wir als Bürger*innen-Komitee. Um die auf uns zukommende Belastung zu finanzieren, werden wir eine Spendenaktion einleiten. Falls Sie sich als Unterstützer*in mit einer Spende beteiligen wollen, würden wir uns sehr freuen. Wie bitten Sie, uns in diesem Fall eine Mail zuzusenden, damit wir Ihnen die Bankdaten übermitteln können. Vielen Dank im Voraus!!!


03/31/2025, 06:03

Ausgehend von der Ablehnung einer UVP durch die Landesbehörden mussten feststellen, dass es im bisherigen Verfahren keine umfassende und fachlich fundierte Prüfung der Umweltrisiken des geplanten E-Autoplatzes gegeben hat. Es fehlen Gutachten zu potentiellen Risiken von Bränden von E-Autoakkus, insbesondere auf dem geplanten Großparkplatz und den dadurch zu befürchtenden Auswirkungen auf die Gewässer und die Gesundheit der Bevölkerung. Auch die Auswirkungen des erhöhten Verkehrsaufkommens wurden nicht thematisiert. Somit ist unseres Erachtens auch das Vorsorgeprinzip gemäß § 1 Abs. 1 UVP-G 2000 nicht beachtet, das Behörden dazu anhält, bei potentiellen Umweltrisiken präventive Maßnahmen zu ergreifen. Dazu gehören unseres Erachtens die Eignung des Platzes für ein E-Autolager zu überprüfen bzw. Auflagen zu definieren, die die größtmögliche Sicherheit für die Bevölkerung und die umgebende Natur gewährleisten. Das Verfahren missachtet des Weiteren eine ganzheitliche und umfassende Betrachtung der Umweltauswirkungen, wie sie im Abschnitt 1 des UVP-Gesetzes beschrieben und die angesichts der lokal nicht einzugrenzenden Risiken auch anzustellen ist.
Aus all diesen Gründen unterstützen wir als Bürgerkomitee die Beschwerdeführung gegen den Feststellungsbescheid des steirischen Referats für UVP- und Energierecht vom 11.3.2005 und treten mit vielen zusätzlichen Argumenten für die geforderte Umweltverträglichkeitsprüfung des geplanten E-Autoplatzes ein. Mittlerweilen steht auch fest, dass die steirische Umweltanwältin und eine Naturschutzorganisation Beschwerde einlegen werden.



03/20/2025, 13:49

Liebe Unterstützer und Unterstützerinnen,
Gestern hat der Neuberger Gemeinderat seine mehrheitliche Entscheidung für eine Unterstützung unserer Forderung nach einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) rückgängig gemacht. Es wird nun keine Beschwerde gegen die Ablehnung der UVP durch die Landesbehörde geben. Damit zeigt sich die neue Politik der FPÖ dominierten Landesregierung auch auf der Gemeindeebene. Auf Landesebene wurde ja bereits angekündigt, dass die für Naturschutz zuständige Umweltanwältin ihr Beschwerderecht bei UVP-Entscheidungen der zuständigen Behörde verlieren soll. Uns trifft diese Entwicklung hart, weil wir fest mit einer Beschwerde gegen diese für uns nicht nachvollziehbare Entscheidung der UVP-Behörde gerechnet haben. Enttäuscht sind wir auch über das Verhalten unserer GemeindevertreterInnen. Die ÖVP- und FPÖ-VertreterInnen nehmen in Kauf, dass die Neuberger Bevölkerung mit einer erhöhten Belastung durch den zu erwartenden Schwerverkehr konfrontiert ist und einem nicht zu unterschätzenden Umweltrisiko ausgesetzt ist. Dabei hat die Gemeinde kaum einen wirtschaftlichen Nutzen durch den Autoplatz. Die Projektwerber meinten, dass die LKW-Fahrer hin und wieder einmal eine Wurstsemmel kaufen oder vielleicht auch einmal tanken würden. Ist das die Belastung wert, die man der Bevölkerung zumutet?


03/19/2025, 09:50

Liebe Unterstützer und Unterstützerinnen,

die Situation nach der Ablehnung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durch die Grazer Behörden ist noch etwas unübersichtlich. Einerseits war zu hören, dass die steirische Umweltanwältin gegen den Bescheid Beschwerde einlegen würde, andererseits ist den Medien zu entnehmen, dass der Umweltanwältin durch die neue Regierung eben diese Kompetenz genommen werden könnte. Es gab jedenfalls bis jetzt keine offizielle Bestätigung, dass Frau Mag. Pöllinger eine Beschwerde gegen die Ablehnung einer UVP des geplanten E-Auto-Zwischenlagers in Neuberg einlegen würde. Andererseits ist auch die durch den Gemeinderat beschlossene Beschwerdeführung der Gemeinde offen. Hier möchte man den Ausgang der steirischen Gemeinderatswahlen abwarten und verweist schon jetzt darauf, dass aufgrund der Budgetlage keine Kosten für einen Anwalt übernommen werden könnten.

Wir haben uns jedenfalls noch einmal mit der Begründung des negativen Bescheids durch die UVP-Abteilung des Landes beschäftigt und können absolut nicht verstehen, dass auf die von uns vorgebrachten Bedenken nicht eingegangen wurde.

Es wurde keine Feststellung hinsichtlich des erhöhten Verkehrsaufkommens getroffen, obwohl viele EinwohnerInnen der Anrainergemeinden sich schon heute über den starken Schwerverkehr auf den engen Straßen des Mürztals beschweren. In der Alpenkonvention ist auch festgehalten, dass das Verkehrsaufkommen verringert werden müsste.

Ein weiterer, nicht behandelter Punkt ist die Frage der Sicherheit. Ein durch Kurzschluss oder Überhitzung entstandener Akkubrand ist von Explosionen begleitet und kann auf einem Platz mit 1200 geparkten E-Autos sehr schnell auf andere Fahrzeuge übergreifen. Die Folge eines größeren Brandes ist die Freisetzung von Umweltgiften, die in die Luft und den Boden gelangen.

Allein für die Brandbekämpfung eines E-Autos werden 10 Tonnen Wasser benötigt. Das bei Löscharbeiten bis zu 100 % über dem zugelassenen Grenzwert kontaminierte Wasser (nach dem Kuratorium für Verkehrssicherheit) würde ins Grundwasser und in die Mürz gelangen und schwerste Umweltschäden anrichten.

Die oben genannten Punkte sprechen für eine Umweltverträglichkeitsprüfung, wurden aber dem Bescheid der Grazer UVP-Behörde zufolge nicht erörtert.

Außerhalb des Verfahrens liegen auch weitere wesentliche Fragen. Wie kommt man dazu, im engen Mürztal, mitten im Naturpark, ein Auto-Zwischenlager einzurichten? Nachdem die Autos nach Deutschland und weiter transportiert werden sollen, wäre es doch sinnvoll, einen Platz neben der Autobahn zu suchen.

Warum wird kein ökologischer Transport mit der Bahn erwogen? Immerhin werden die Autos zum Teil weit über tausend Kilometer transportiert.

Ist den GemeindevertreterInnen bewusst, dass Neuberg im Fall der Einrichtung des Autoparks kaum wirtschaftliche Vorteile hat, sondern ihren BürgerInnen vor allem eine große Belastung durch erhöhten Schwerverkehr und Umweltrisiken aufbürdet?

Noch haben die GemeindevertreterInnen von Neuberg die Chance, durch eine Beschwerde gegen die Ablehnung der UVP-Pflichtigkeit des Platzes der Bevölkerung diese Belastung zu ersparen.


03/12/2025, 20:43

Vor einigen Tagen ist der Bescheid der Grazer UVP-Behörde bekanntgegeben werden. Die UVP-Pflichtigkeit des E-Autolagers wurde verneint. Wir sind fassungslos! Wir müssen die rechtliche Begründung noch genauer ansehen, aber was schon auf dem ersten Blick auffällt: man hält sich wohl lange mit der Frage auf, wie man nach der Platzvorbereitung aktuell die Beschaffenheit des Bodens bezeichnen kann und Anderes. Aber auf das Brandrisiko und die mögliche Bodenkontaminierung durch Löschwasser wird mit keinem Wort eingegegangen. Auch die erhöhte Verkehrsbelastung ist kein Thema, dem man sich ausführlicher widmet. Eine Stellungnahme der Gemeinde wurde gar nicht erst abgewartet. Heute, Donnerstag am 13. März findet eine Versammlung unseres Bürgerkomitees statt, um das weitere Vorgehen in Sachen E-Autolager zu beraten.


01/28/2025, 13:58

Liebe Unterstützer*innen unserer Forderung nach einer UVP für ein geplantes E-Autolager in Neuberg
Am 21. Jänner 2025 habe ich mit dem Bürgermeister von Neuberg telefoniert, um einen Gesprächstermin zu vereinbaren. Im Zuge des Telefonats habe ich folgende Nachricht erhalten: Der Besitzer des für den Auto-Zwischenlager vorgesehenen Platzes, möchte den Pachtvertrag mit der Transportfirma Salloum auflösen. Er möchte auf dem Platz Umwidmungen vornehmen und andere Projekte realisieren. Die Info ist ein Grund zur Freude, aber wir können es erst glauben, wenn wir es Schwarz auf Weiß haben. So hat unser Bürgerkomitee entschieden, vorerst einmal abzuwarten, was wirklich passiert. Schön wäre es, aus unserer Landeshauptstadt Graz die Nachricht zu erhalten, dass der Antrag auf Betriebsstättengenehmigung zurückgezogen wurde. Aktuell warten wir auch noch auf Informationen des Büros der Alpenkonvention. Die Vereinbarungen der Alpenkonvention stehen aus unserer Sicht der Errichtung eines E-Autodepots in unserer Naturparkgemeinde entgegen. Insofern wäre eine Aussage aus dem Büro für uns von großer Bedeutung.
Friedrich Graf-Götz für das Bürgerkomitee

Anbei eine Pressemeldung vom 25.1.25:
www.krone.at/3654802


01/28/2025, 13:51

Liebe Unterstützer*innen
Am 21. Jänner 2025 habe ich mit dem Bürgermeister von Neuberg telefoniert, um einen Gesprächstermin zu vereinbaren. Im Zuge des Telefonats habe ich folgende Nachricht erhalten: Der Besitzer des für den Autoplatz vorgesehenen Platzes, möchte den Pachtvertrag mit der Transportfirma Salloum auflösen. Er möchte Umwidmungen vornehmen und andere Projekte realisieren. Die Info ist ein Grund zur Freude, aber wir können es erst glauben, wenn wir es Schwarz auf Weiß haben. So hat unser Bürgerkomitee entschieden, vorerst einmal abzuwarten, was wirklich passiert. Schön wäre es, aus unserer Landeshauptstadt Graz die Nahricht zu erhalten, dass der Antrag auf Betriebsstättengenehmigung zurückgezogen wurde. Aktuell warten wir auch noch auf Informationen des Büros der Alpenkonvention. Die Vereinbarungen der Alpenkonvention stehen aus unserer Sicht der Errichtung eines E-Autodepots in unserer Naturparkgemeinde entgegen. Insofern wäre eine Aussage aus dem Büro für uns von großer Bedeutung.

Anbei eine Pressemeldung vom 25.1.25:
www.krone.at/3654802


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