03/31/2025, 06:03
Ausgehend von der Ablehnung einer UVP durch die Landesbehörden mussten feststellen, dass es im bisherigen Verfahren keine umfassende und fachlich fundierte Prüfung der Umweltrisiken des geplanten E-Autoplatzes gegeben hat. Es fehlen Gutachten zu potentiellen Risiken von Bränden von E-Autoakkus, insbesondere auf dem geplanten Großparkplatz und den dadurch zu befürchtenden Auswirkungen auf die Gewässer und die Gesundheit der Bevölkerung. Auch die Auswirkungen des erhöhten Verkehrsaufkommens wurden nicht thematisiert. Somit ist unseres Erachtens auch das Vorsorgeprinzip gemäß § 1 Abs. 1 UVP-G 2000 nicht beachtet, das Behörden dazu anhält, bei potentiellen Umweltrisiken präventive Maßnahmen zu ergreifen. Dazu gehören unseres Erachtens die Eignung des Platzes für ein E-Autolager zu überprüfen bzw. Auflagen zu definieren, die die größtmögliche Sicherheit für die Bevölkerung und die umgebende Natur gewährleisten. Das Verfahren missachtet des Weiteren eine ganzheitliche und umfassende Betrachtung der Umweltauswirkungen, wie sie im Abschnitt 1 des UVP-Gesetzes beschrieben und die angesichts der lokal nicht einzugrenzenden Risiken auch anzustellen ist.
Aus all diesen Gründen unterstützen wir als Bürgerkomitee die Beschwerdeführung gegen den Feststellungsbescheid des steirischen Referats für UVP- und Energierecht vom 11.3.2005 und treten mit vielen zusätzlichen Argumenten für die geforderte Umweltverträglichkeitsprüfung des geplanten E-Autoplatzes ein. Mittlerweilen steht auch fest, dass die steirische Umweltanwältin und eine Naturschutzorganisation Beschwerde einlegen werden.