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Ohne Umweltverträglichkeitsprüfung kein E-Auto-Zwischenlager in der Naturparkgemeinde Neuberg

Petition is addressed to
Landesregierung der Stmk, Bezirkshauptmannschaft Bruck/MZ, Gemeinde Neuberg

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  1. Launched November 2024
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09/04/2025, 07:14

Liebe Unterstützer*innen,

es ist schon lange her, dass ich euch über neue Entwicklungen in Sachen Neuberger E-Auto Lager informiert habe. Es hat sich allerdings auch über den Sommer hinweg wenig getan in dieser Angelegenheit. Nach den Beschwerden gegen die Ablehnung einer Umweltverträglichkeitsprüfung des geplanten E-Auto Lagers Ende Mai die erste Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgerichtshof in Wien stattgefunden hat, dürften die Antragsteller das Interesse an dem Platz verloren haben. Das ist daran zu erkennen, dass die Firmen vom Gericht nachgeforderte Informationen bis jetzt nicht geliefert haben, obwohl eine Frist von 14 Tagen gesetzt war. Möglicherweise haben die antragstellenden Firmen erkannt, dass die von den Naturfreunden und unserem Bürger*innen-Komitee eingereichte Beschwerde sehr gehaltvoll und nicht so leicht zurückzuweisen war. Es sind nicht nur Probleme des zusätzlichen Schwerverkehrs und die Gefährdung des Naturschutzes, die gegen das E-Autolager sprechen. Die Beschwerde zählt auch eine Reihe von rechtlichen Fragen auf, die vor Einrichtung des Autoplatzes zu klären wären und eine Umweltverträglichkeitsprüfung unumgänglich machen. Wir möchten uns auf diesem Weg auch bei der aus ihrem Amt entfernten, ehemaligen Umweltanwältin Ute Pöllinger bedanken, die uns ebenfalls mit einer Beschwerde unterstützt hat und sich mit ihrem Eintreten für den steirischen Naturschutz viele Verdienste erworben hat.

Bedanken wollen wir uns auch bei unseren vielen Spender*innen für ihren Beitrag zur Finanzierung der bei der steirischen Landesregierung eingereichten Beschwerde. Das mit dem Einspruch eingeleitete Verfahren hat ermöglicht, dass die Einrichtung des E-Autoplatz nicht nur im Rahmen der üblichen Vorgehensweise bei Betriebsstätten-Genehmigungen, sondern auch im Licht der möglichen Gefährdung von Anrainern und des Naturschutzes betrachtet werden konnte

Wir wünschen uns sehr, dass damit das beantragte Projekt eines Groß-Autolagers in unserer Naturparkgemeinde Neuberg vom Tisch ist und hoffen sehr, dass der Platz für andere Projekte genutzt wird, die zum Leitbild einer Naturparkgemeinde passen und auch Arbeitsplätze für unsere Region schaffen.

Vielen Dank für Eure Unterstützung!


06/29/2025, 09:41

Liebe Unterstützer*innen,
Nachdem die zuständige Landesbehörde unsere Forderung nach einer Umweltverträglichkeits-prüfung des geplanten Autoplatzes zurückgewiesen hat, haben wir, wie schon berichtet, zusammen mit den Naturfreunden Beschwerde eingelegt. Neben unsererem Einspruch wurden auch von der Umweltanwältin Mag. Pöllinger und von DI Schuhböck von Alliance for Nature Beschwerden eingelegt. Wie auf unserer OpenPetition-Website bereits bekanntgegeben, hat Ende Mai die erste
Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgerichtshof stattgefunden. Da die Projektbetreiber noch einige Aktualisierungen ihres Antrags einzureichen haben, wurde die Verhandlung vertagt und wird wohl erst nach dem Sommer fortgesetzt werden können.
Inzwischen wurde über die Kronenzeitung am 25.6. bekanntgegeben, dass Mag. Pöllinger, ihre Funktion als Umweltanwältin der Steiermark abgeben muss. Ausgehend von Informationen von Umweltlandesrat Amesbauer schreibt die Kronenzeitung, dass für die Stelle des Umweltanwalts ein Ausschreibungsverfahren durchgeführt wurde, im Rahmen dessen "ein umfassendes Objektivierungsverfahren" stattfand, "bei dem ausschließlich Qualifikation, Erfahrung und fachliche Eignung zählten“. Gewinner dieses Verfahrens war Herr M. Lughofer, der zuletzt als Referatsleiter-Stellvertreter im Referat Bau- und Raumordnung in der Abteilung 13 des Landes Steiermark arbeitete. Es ist eine einigermaßen irritierende Entscheidung, dass ein Baurechtler einer Juristin und diplomierten Biologin mit jahrzehntelanger Erfahrung im Umweltrecht vorgezogen wurde. Pöllinger selbst meint, dass sie es "Watschen" empfinde, dass "Qualifikation, Erfahrung und fachliche Eignung" als Entscheidungsgrundlagen genannt wurden.
Frau Mag. Pöllinger wurde immer wieder bescheinigt, dass sie in ihrer Funktion Kante gezeigt hat. Das wurde auch in unserem Fall sichtbar, als sie Beschwerde gegen die UVP-Behörde eingelegt hatte. Es bleibt also zu fragen, ob die Umweltanwältin nicht vor allem deshalb ihre Funktion abgeben musste, weil sie sich engagierte und sich für die Landespolitik als unbequem erwies? Es ist zu befürchten, das diese Umbesetzung und die gesamte Entwicklung für den Naturschutz im Land nichts Gutes bedeutet.
Abschließend möchte ich mich auch auf diesem Weg bei allen Unterstützer*innen bedanken, die für die rechtliche Ausfertigung unserer Beschwerde gespendet haben. Die Höhe der Einzahlungen deckt annähernd unsere Ausgaben ab. Vielen Dank!
Friedrich Graf-Götz (für das Bürgerkomitee)




05/29/2025, 07:38

Die Richterin nutzte die erste Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgerichtshof zur Klärung offener Fragen beim Antrag der Projektbetreiber und der Beschwerden. Neben den Beschwerdevertreter*innen, der Umweltanwältin Mag. Pöllinger, Herrn DI Schuhböck und unserer Gruppe von den Naturfreunden waren von Seiten der Projektbetreiber der Platzbesitzer Herr Baumgartner und ein Vertreter der Transportfirma Saloum anwesend. Die beklagte Partei, das Umweltbüro der Landesregierung Steiermark war ebenfalls vertreten. Obwohl noch keine größere Auseinandersetzung über strittige Fragen begonnen hat, gab es einige interessante Wendungen in der Verhandlung. Erstmals konnten wir erfahren, dass nicht die Antragsteller, die Firma Salloum den Platz gepachtet haben, sondern die E-Autoproduzenten, die Firma Vinfast. Der Platzbesitzer, Herr Baumgartner sagte aus, dass ursprünglich der gesamte Platz für das Lager genutzt werden sollte, aber aufgrund des Widerstands in Neuberg ist die Fläche begrenzt worden. Eine weitere Neuigkeit war die Mitteilung, dass die Zufahrt der LKW's zum Platz nicht wie im Plan eingezeichnet erfolgt, sondern schon vor dem Anstieg des Waldwegs nach rechts geplant wäre (s.o. Foto). Die Lkw's biegen also schon auf der Höhe des links stehenden alten Fachwerkshaus ab. Nachdem diese Frage nicht vollständig geklärt werden konnte, war auch die Frage der beanspruchten Fläche des Autolagers nicht zu klären. Viele weitere, damit zusammenhängende Fragen wurden auf den nächsten Verhandlungstermin verschoben. Auch welche Route die ausliefernden, nach Westen abfahrenden LKW's nehmen würden, blieb offen. Eine Überraschung war, dass die Grenzen des Naturparks vom Naturparkbüro selbst ganz anders dargestellt werden, als das auf der Karte von GIS-Steiermark der Fall ist. Eine weitere Überraschung war, dass die Fa. Salloum jetzt eine dritte Methode der Löschung eines evtl. Akkubrandes angibt, nämlich die Verwendung einer Löschdecke. Man meint, dass das den Einsatz von Löschwasser erspart. Damit wäre auch die Entsorgung kontaminierten Wassers hinfällig. Viele Fragen, hat nun das Gericht mit Hilfe von Expert*innen zu klären. Die Verhandlung, die aus meiner Sicht sehr gut geführt wurde, endete nach ca 6 Stunden und wurde schließlich vertagt. Ein neuer Termin wird bekanntgegeben.
ABschließend möchte ich mich bei allen Unterstützer*innen bedanken, die für die rechtliche Ausfertigung unserer Beschwerde gespendet haben. Die Höhe der Einzahlungen deckt annähernd unsere Ausgaben ab. Vielen Dank!
Friedrich Graf-Götz (für das Bürgerkomitee)



05/19/2025, 07:21

Nachdem nun 3 Beschwerden gegen die Ablehnung einer UVP für das geplante Autolager vorliegen, findet Ende Mai die angestrebte Verhandlung vorm Bundesverwaltungsgerichtshof statt. Dank unserer Spender*innen konnten wir unseren Anteil an der von den Naturfreunden in Auftrag gegebenen Beschwerde einbringen. An dieser Stelle großen Dank an all unsere Unterstützer*innen und Spender*innen.
Vertreter*innen unseres Bürger*innen-Komitees werden bei der Verhandlung dabei sein und wir werden auf dieser Seite und an anderen Stellen vom Ergebnis berichten. Haltet uns den Daumen!



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