Erfolg

Ohne Umweltverträglichkeitsprüfung kein E-Auto-Zwischenlager in der Naturparkgemeinde Neuberg

Petition richtet sich an
Landesregierung der Stmk, Bezirkshauptmannschaft Bruck/MZ, Gemeinde Neuberg

425 Unterschriften

Petition hat zum Erfolg beigetragen

425 Unterschriften

Petition hat zum Erfolg beigetragen

  1. Gestartet November 2024
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

Die Petition war erfolgreich!

Neuigkeiten

29.06.2025, 09:41

Liebe Unterstützer*innen,
Nachdem die zuständige Landesbehörde unsere Forderung nach einer Umweltverträglichkeits-prüfung des geplanten Autoplatzes zurückgewiesen hat, haben wir, wie schon berichtet, zusammen mit den Naturfreunden Beschwerde eingelegt. Neben unsererem Einspruch wurden auch von der Umweltanwältin Mag. Pöllinger und von DI Schuhböck von Alliance for Nature Beschwerden eingelegt. Wie auf unserer OpenPetition-Website bereits bekanntgegeben, hat Ende Mai die erste
Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgerichtshof stattgefunden. Da die Projektbetreiber noch einige Aktualisierungen ihres Antrags einzureichen haben, wurde die Verhandlung vertagt und wird wohl erst nach dem Sommer fortgesetzt werden können.
Inzwischen wurde über die Kronenzeitung am 25.6. bekanntgegeben, dass Mag. Pöllinger, ihre Funktion als Umweltanwältin der Steiermark abgeben muss. Ausgehend von Informationen von Umweltlandesrat Amesbauer schreibt die Kronenzeitung, dass für die Stelle des Umweltanwalts ein Ausschreibungsverfahren durchgeführt wurde, im Rahmen dessen "ein umfassendes Objektivierungsverfahren" stattfand, "bei dem ausschließlich Qualifikation, Erfahrung und fachliche Eignung zählten“. Gewinner dieses Verfahrens war Herr M. Lughofer, der zuletzt als Referatsleiter-Stellvertreter im Referat Bau- und Raumordnung in der Abteilung 13 des Landes Steiermark arbeitete. Es ist eine einigermaßen irritierende Entscheidung, dass ein Baurechtler einer Juristin und diplomierten Biologin mit jahrzehntelanger Erfahrung im Umweltrecht vorgezogen wurde. Pöllinger selbst meint, dass sie es "Watschen" empfinde, dass "Qualifikation, Erfahrung und fachliche Eignung" als Entscheidungsgrundlagen genannt wurden.
Frau Mag. Pöllinger wurde immer wieder bescheinigt, dass sie in ihrer Funktion Kante gezeigt hat. Das wurde auch in unserem Fall sichtbar, als sie Beschwerde gegen die UVP-Behörde eingelegt hatte. Es bleibt also zu fragen, ob die Umweltanwältin nicht vor allem deshalb ihre Funktion abgeben musste, weil sie sich engagierte und sich für die Landespolitik als unbequem erwies? Es ist zu befürchten, das diese Umbesetzung und die gesamte Entwicklung für den Naturschutz im Land nichts Gutes bedeutet.
Abschließend möchte ich mich auch auf diesem Weg bei allen Unterstützer*innen bedanken, die für die rechtliche Ausfertigung unserer Beschwerde gespendet haben. Die Höhe der Einzahlungen deckt annähernd unsere Ausgaben ab. Vielen Dank!
Friedrich Graf-Götz (für das Bürgerkomitee)


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