03/19/2025, 09:50
Liebe Unterstützer und Unterstützerinnen,
die Situation nach der Ablehnung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durch die Grazer Behörden ist noch etwas unübersichtlich. Einerseits war zu hören, dass die steirische Umweltanwältin gegen den Bescheid Beschwerde einlegen würde, andererseits ist den Medien zu entnehmen, dass der Umweltanwältin durch die neue Regierung eben diese Kompetenz genommen werden könnte. Es gab jedenfalls bis jetzt keine offizielle Bestätigung, dass Frau Mag. Pöllinger eine Beschwerde gegen die Ablehnung einer UVP des geplanten E-Auto-Zwischenlagers in Neuberg einlegen würde. Andererseits ist auch die durch den Gemeinderat beschlossene Beschwerdeführung der Gemeinde offen. Hier möchte man den Ausgang der steirischen Gemeinderatswahlen abwarten und verweist schon jetzt darauf, dass aufgrund der Budgetlage keine Kosten für einen Anwalt übernommen werden könnten.
Wir haben uns jedenfalls noch einmal mit der Begründung des negativen Bescheids durch die UVP-Abteilung des Landes beschäftigt und können absolut nicht verstehen, dass auf die von uns vorgebrachten Bedenken nicht eingegangen wurde.
Es wurde keine Feststellung hinsichtlich des erhöhten Verkehrsaufkommens getroffen, obwohl viele EinwohnerInnen der Anrainergemeinden sich schon heute über den starken Schwerverkehr auf den engen Straßen des Mürztals beschweren. In der Alpenkonvention ist auch festgehalten, dass das Verkehrsaufkommen verringert werden müsste.
Ein weiterer, nicht behandelter Punkt ist die Frage der Sicherheit. Ein durch Kurzschluss oder Überhitzung entstandener Akkubrand ist von Explosionen begleitet und kann auf einem Platz mit 1200 geparkten E-Autos sehr schnell auf andere Fahrzeuge übergreifen. Die Folge eines größeren Brandes ist die Freisetzung von Umweltgiften, die in die Luft und den Boden gelangen.
Allein für die Brandbekämpfung eines E-Autos werden 10 Tonnen Wasser benötigt. Das bei Löscharbeiten bis zu 100 % über dem zugelassenen Grenzwert kontaminierte Wasser (nach dem Kuratorium für Verkehrssicherheit) würde ins Grundwasser und in die Mürz gelangen und schwerste Umweltschäden anrichten.
Die oben genannten Punkte sprechen für eine Umweltverträglichkeitsprüfung, wurden aber dem Bescheid der Grazer UVP-Behörde zufolge nicht erörtert.
Außerhalb des Verfahrens liegen auch weitere wesentliche Fragen. Wie kommt man dazu, im engen Mürztal, mitten im Naturpark, ein Auto-Zwischenlager einzurichten? Nachdem die Autos nach Deutschland und weiter transportiert werden sollen, wäre es doch sinnvoll, einen Platz neben der Autobahn zu suchen.
Warum wird kein ökologischer Transport mit der Bahn erwogen? Immerhin werden die Autos zum Teil weit über tausend Kilometer transportiert.
Ist den GemeindevertreterInnen bewusst, dass Neuberg im Fall der Einrichtung des Autoparks kaum wirtschaftliche Vorteile hat, sondern ihren BürgerInnen vor allem eine große Belastung durch erhöhten Schwerverkehr und Umweltrisiken aufbürdet?
Noch haben die GemeindevertreterInnen von Neuberg die Chance, durch eine Beschwerde gegen die Ablehnung der UVP-Pflichtigkeit des Platzes der Bevölkerung diese Belastung zu ersparen.