Medien

Gis? Nein Danke!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Dem Präsidenten des Nationalrates, Parlament - Petitionsausschuß, 1017 Wien
6.933 Unterstützende 6.778 in Österreich

Bearbeitungsfrist abgelaufen

6.933 Unterstützende 6.778 in Österreich

Bearbeitungsfrist abgelaufen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

26.03.2018, 15:20

Während der Zeichnungsfrist der Petition werden Neuigkeiten in diesem Blog ergänzt sobald sie anfallen.

Ich werde Sie nicht über jede Kleinigkeit direkt informieren. Schauen Sie einfach von Zeit zu Zeit vorbei, um sich auf den aktuellen Stand zu bringen.

Ich erlaube mir jedoch, Sie auf wichtige Neuigkeiten direkt per Email aufmerksam zu machen, z. B. wenn bedeutende Stellungnahmen (ORF oder Parlament) veröffentlicht werden, oder - wie aktuell - wenn Ihre Mithilfe durch Werbeaktivitäten erfolgsentscheidend ist.


26.03.2018, 14:58

Vor sieben Tagen wurde der ORF um eine Stellungnahme gebeten. Eine Antwort liegt bisher nicht vor.

Zeitgleich wurden informiert

die Austria Presse Agentur (APA)
Printmedien (>20 Redaktionen)
Konsumentenschützer (VKI, AK, Sozialministerium)

Intensive Websuche hat ergeben: keines dieser Organe verbreitet bisher Informationen über diese Petition.

Schlussfolgerung:

Informationen über die Vorgänge auf dieser Webseite werden auf regulärem Weg nicht verteilt werden. Wenn unsere Petition Erfolg haben soll, wenn also das Sammelziel von 150 tausend oder mehr Unterschriften erreicht werden soll, dann müssen wir selbst aktiv für die Verbreitung von Informationen sorgen. Wir müssen selbst dafür sorgen, dass Interessenten auf dieses Angebot aufmerksam werden.

Nur wer diese Petition kennt kann sie auch unterstützen.

Hintergründe:

Die Austria Presse Agentur (APA) ist die nationale Nachrichtenagentur und der führende Informationsdienstleister Österreichs. Sie befindet sich im Eigentum 12 österreichischer Tageszeitungen und des ORF (fast 50 %). Die APA verbreitet keine Nachrichten, welche dem ORF schaden könnten.

Auch die Tagespresse ist vom ORF abhängig. Ihre beste Werbung ist, wenn
Journalisten zu Expertenrunden im TV-Programm eingeladen werden. Wenn
eine Tageszeitung gegen den ORF berichtet, erfolgen keine Einladungen
mehr.

Die Untätigkeit der Konsumentenschützer kann ich mir nicht erklären.


26.03.2018, 13:19

Das Quorum dieser Petition beträgt 18.000 Unterstützungserklärungen. Festgelegt wird es vom vom Betreiber der Webseite (openPetition.de: "Wurde automatisch aus der Region ermittelt."), der Autor hat keinen Einfluss.

Wenn das Quorum erreicht ist, dann wird der Petitionsausschuss des Parlaments über die Petition informiert, und um eine Stellungnahme gebeten. Diese wird ggf. umgehend hier veröffentlicht.

Das kann natürlich nur ein Zwischenziel sein, Hauptziel ist die Beratung des Anliegens im Nationalrat! 100.000 Unterschriften verpflichten den Nationalrat zur Beratung. Jedoch sind einige ungültig. Und es gibt es ein weiteres Problem. Aus der Unterschriftenliste geht das Alter der Unterzeichner nicht hervor (Geburtsdatum fehlt). Das Parlament könnte die Petition wegen Formfehlern zurückweisen und uns vorhalten, dass überwiegend Minderjährige unter 16 Jahren unterzeichnet hätten. Deshalb brauchen wir eine Reserve von mindestens 50 %, besser natürlich noch mehr.

Das minimale Sammelziel der Petition sind also

__150.000 Unterschriften__

In den ersten zehn Tagen haben wir einen Durchschnitt von mehr als 300 Unterschriften. Das ist erfreulich, jedoch ist die Tendenz fallend. Wenn dieser Trend anhält, dann wird das Sammelziel nicht erreicht. Nötig ist ein Zuwachs von etwa 850 täglich (Stand siehe Zeitstempel):

(150.000 -3055) : 173 > 850

oder allgemein

(Ziel - aktuell) : Resttage = ~ tägliche Steigerung

Fazit: __Wir brauchen Werbung!__

Deshalb meine Bitte: werden Sie aktiv. Nur durch Werbung können wir unser Ziel erreichen, kann __unsere Petition__ erfolgreich werden.

Tipp für Neu-Unterzeichner:

Die fehlende Altersangabe kann als Bemerkung ergänzt werden (öffentlich sichtbar). Beispiele

geb. 15.03.2012
geb. März 2012
geboren vor 2012
Jahrgang 1972

Das 16. Lebensjahr muss vollendet sein, damit die Unterschrift zählt.


26.03.2018, 13:07

Dokument anzeigen

Werbemittel für unsere Petition können Sie leicht selbst anfertigen, indem Sie das Logo herunterladen und auf Gegenstände drucken lassen. Am besten solche des täglichen Gebrauchs, wie z. B. Kaffee-Tassen, T-Shirts, Saunahandtücher, Handy-Hüllen, etc. - sicher haben sie noch bessere Ideen. Das Logo als Aufkleber kann überall platziert werden. Ein Ansteckbutton oder eine Brosche könnte Ihre Kleidung verzieren. Exklusive Ostereier entstehen professionell durch Wassertransferdruck, oder auf Hobbyniveau durch einen Aufkleber mit dem QR-Code, umrandet durch das handgemalte Logo.

So kommen Sie mit Mitmenschen ins Gespräch. Unterhalten Sie sich über dieses Angebot, und berichten Sie über das was Ihnen daran gefällt. Der QR-Code im Logo führt auf die Webseite, und kann natürlich durch die Textzeile "openpetition.eu/!gispetition" ergänzt werden.

Das Logo als skalierbare Grafikdatei (Formate .svg und .pdf) und einen DIN-A4-Stickerbogen (Format .pdf) finden Sie unter folgendem Link

c.gmx.net/@329654446701156587/bgfhwDrxRTGHW63DRRUlkw


22.03.2018, 15:07

Ziel unserer Petition ist nicht die Zerschlagung des ORF. Wir wollen niemandem etwas wegnehmen.

Ziel der Petition ist es, wieder Abgabengerechtigkeit herzustellen, und zu einer geregelten Rechtslage zurückzukehren. Seit den HD-Umstellungen hat die GIS GmbH auf der Basis der geltenden Gesetze keinen Rechtsgrund für die Vorschreibung von Programmentgelt. Dennoch werden die Gebühren unverändert erhoben, wird das Programmentgelt ohne Legitimation weiter gefordert.

Ich persönlich empfinde diese Situation als Betrug, und handle nach einem Motto von Johann Wolfgang von Goethe

„**Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht.**“

Verantwortlich für diese Situation sind aus meiner Sicht die Entscheidungsträger beim ORF. Sie haben den ORF ohne äußeren Zwang in die aktuelle Lage gebracht. Sie sind offenbar mit anderen Dingen (vielleicht auch Machtsicherung und Postengeschachere) so sehr beschäftigt, dass sie die Erfüllung ihrer grundlegendsten Pflichten vergessen.

Und mitverantwortlich ist auch die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde.


19.03.2018, 13:19

Per Email werden die APA, mehr als 20 Redaktionen von Printmedien, sowie Konsumentenschützer bei der AK Wien, dem Sozialministerium und dem VKI über die Petition informiert, mit folgendem Text:

Petition erhebt schweren Vorwurf

"Der ORF hat sich also aus seinem öffentlich-rechtlichen Auftrag bereits
zurückgezogen."

und bittet den Generaldirektor um Stellungnahme.

Quelle:

openpetition.eu/!gispetition



15.03.2018, 14:37

Tippfehler


Neue Begründung: Viele Rundfunkteilnehmer erkennen ein Mißverhältnis Missverhältnis zwischen dem Angebot des ORF und den dafür erhobenen Programmentgelten. Und **Zweifel am Wahrheitsgehalt der ORF Berichterstattung**https://web.archive.org/web/20180311185955/https://kurier.at/politik/inland/kurier-ogm-umfrage-mehrheit-lehnt-orf-gebuehren-ab/313.467.259 Berichterstattung** web.archive.org/web/20180311185955/https://kurier.at/politik/inland/kurier-ogm-umfrage-mehrheit-lehnt-orf-gebuehren-ab/313.467.259 sind weit verbreitet.
Überdies hat der ORF unlängst Veränderungen an der terrestrischen Versorgung mit seinen Fernsehprogrammen vorgenommen. Zu verschiedenen Zeitpunkten (Okt. 2016, Apr. 2017 und Okt. 2017) sind sogenannte HD-Umstellungen in den Bundesländern durchgeführt worden, und mittlerweile **österreichweit vollzogen**: web.archive.org/web/20180311190241/http://www.ors.at/de/tech-blog/blogartikel/hd-tv-umstellung-in-kaernten-tirol-und-vorarlberg-421/
Als Stiftung des öffentlichen Rechts hat der ORF die selbstverständliche Aufgabe, über alle Hintergründe der Versorgung mit seinen Programmen zu informieren. Er informiert in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich, aber überall mit den gleichen Kernaussagen wie im **Beispiel Steiermark**:
web.archive.org/web/20170428134626/http://steiermark.orf.at/news/stories/2837677/
* Es "... werden die Fernsehsender ... komplett auf HD-Ausstrahlung umgestellt."
* Man "... benötigt nun **unbedingt** entweder eine simpliTV-Box oder einen DVB-T2-fähigen Fernseher samt simpliTV-Modul."
* "Beide müssen nur einmal kostenlos registriert werden - und ermöglichen dann HD-Empfang ohne monatliche Zusatzkosten."
Das **Bundesgesetz über den Österreichischen Rundfunk** web.archive.org/web/20180117131223/https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10000785 (ORF-Gesetz, ORF-G) erteilt dem ORF in § 3 den Versorgungsauftrag. In Abs. 1 sind die auftragsrelevanten Programme deklariert, und auch der Empfang. Zur Wahrnehmung der Programminhalte ist im ORF-G
* weder die Verwendung von speziellen Entschlüsselungssystemen vorgesehen,
* noch ist vorgesehen, dass die Empfangsgeräte nur bei einem Monopolisten bezogen werden können,
* noch ist vorgesehen, dass die Geräte erst nach einer Freischaltung dauerhaft funktionstüchtig werden,
* noch ist vorgesehen, dass zu dieser Freischaltung auch noch der Abschluss eines kommerziellen Vertrags (Registrierung) notwendig wird,
* und schon gar nicht ist vorgesehen, dass für diesen Vertragsabschluss auch noch Ümstände und Allgemeine Geschäftsbedingungen akzeptiert werden sollen, welche vom Handelsgericht Wien in wichtigen Teilen als unzulässig erklärt worden sind **Urteil 30 Cg 7/17g** web.archive.org/web/20180311190918/https://verbraucherrecht.at/cms/index.php?id=49&tx_ttnews%5Btt_news%5D=4077&cHash=64dd873e273fb73e6a9954af28ff15b7) vom 18.12.2017
Solche Vorgaben kann und wird der Gesetzgeber niemals formulieren. Stattdessen ist in § 3 Abs. 1 ORF-G für den Empfang der Programme allein der
"... Betrieb eines Rundfunkempfangsgerätes (Hörfunk und Fernsehen) ..."
vorgesehen. Im Falle der Fernsehprogramme also der Betrieb eines gewöhnlichen, sofort einsatzbereiten Fernsehempfängers von einem beliebigen Hersteller.
Seit den HD Umstellungen sind die Fernsehprogramme des ORF also nur noch im kommerziellen Angebot von simpliTV verfügbar. Der ORF sendet nach eigenen Angaben keine Alternativen. Der Versorgungsauftrag ist demnach bezüglich der Fernsehprogramme nicht mehr erfüllt.
Der Gesetzgeber hat eine teilweise Erfüllung - also nur durch Radioprogramme - nicht vorgesehen. Das Anrecht auf Programmentgelt besteht nur dann, wenn alle Bedingungen gem. § 31 Abs. 10 ORF-G erfüllt sind. In Österreich ist nach Vollendung der HD-Umstellungen jetzt kein einziger Standort mit den Fernsehprogrammen des Österreichischen Rundfunks gemäß § 3 Abs. 1 terrestrisch versorgt. Der Anspruch auf Programmentgelt entfällt damit komplett.
Der ORF hat sich also aus seinem öffentlich-rechtlichen Auftrag bereits zurückgezogen. Der Gesetzgeber sollte diese neue Situation unbedingt zeitnah berücksichtigen. Die Gebührenvorschreibung durch die GIS GmbH - ein 100% Tochterunternehmen des ORF - macht nun keinen Sinn mehr, und ist neu zu regeln.
Die Landesabgaben sollten auf ihre Sinnhaftigkeit geprüft und ggf. auf Landesebene erhoben werden. Und die verbleibenden Rundfunkgebührenanteile sollten aus dem Bundesbudget finanziert werden, weil sie ohnehin staatliche Leistungen wie Kulturförderung oder Regulierung und Rechtsaufsicht betreffen.
Auch sind die Rundfunkteilnehmer in irgend einer Weise angemessen zu entschädigen, denn aus ihren Gebührenzahlungen wurde das ORF Kapital finanziert (Liegenschaften, Sendetechnik, Eigenlizenzen, etc.).
Logo: **GisNeinDanke** c.gmx.net/@329654446701156587/bgfhwDrxRTGHW63DRRUlkw (Zur freien Verwendung auf Aufklebern, T-Shirts, Tassen, ...)



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