Medien

Gis? Nein Danke!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Dem Präsidenten des Nationalrates, Parlament - Petitionsausschuß, 1017 Wien
6.933 Unterstützende 6.778 in Österreich

Bearbeitungsfrist abgelaufen

6.933 Unterstützende 6.778 in Österreich

Bearbeitungsfrist abgelaufen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

15.03.2018, 14:37

Tippfehler


Neue Begründung: Viele Rundfunkteilnehmer erkennen ein Mißverhältnis Missverhältnis zwischen dem Angebot des ORF und den dafür erhobenen Programmentgelten. Und **Zweifel am Wahrheitsgehalt der ORF Berichterstattung**https://web.archive.org/web/20180311185955/https://kurier.at/politik/inland/kurier-ogm-umfrage-mehrheit-lehnt-orf-gebuehren-ab/313.467.259 Berichterstattung** web.archive.org/web/20180311185955/https://kurier.at/politik/inland/kurier-ogm-umfrage-mehrheit-lehnt-orf-gebuehren-ab/313.467.259 sind weit verbreitet.
Überdies hat der ORF unlängst Veränderungen an der terrestrischen Versorgung mit seinen Fernsehprogrammen vorgenommen. Zu verschiedenen Zeitpunkten (Okt. 2016, Apr. 2017 und Okt. 2017) sind sogenannte HD-Umstellungen in den Bundesländern durchgeführt worden, und mittlerweile **österreichweit vollzogen**: web.archive.org/web/20180311190241/http://www.ors.at/de/tech-blog/blogartikel/hd-tv-umstellung-in-kaernten-tirol-und-vorarlberg-421/
Als Stiftung des öffentlichen Rechts hat der ORF die selbstverständliche Aufgabe, über alle Hintergründe der Versorgung mit seinen Programmen zu informieren. Er informiert in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich, aber überall mit den gleichen Kernaussagen wie im **Beispiel Steiermark**:
web.archive.org/web/20170428134626/http://steiermark.orf.at/news/stories/2837677/
* Es "... werden die Fernsehsender ... komplett auf HD-Ausstrahlung umgestellt."
* Man "... benötigt nun **unbedingt** entweder eine simpliTV-Box oder einen DVB-T2-fähigen Fernseher samt simpliTV-Modul."
* "Beide müssen nur einmal kostenlos registriert werden - und ermöglichen dann HD-Empfang ohne monatliche Zusatzkosten."
Das **Bundesgesetz über den Österreichischen Rundfunk** web.archive.org/web/20180117131223/https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10000785 (ORF-Gesetz, ORF-G) erteilt dem ORF in § 3 den Versorgungsauftrag. In Abs. 1 sind die auftragsrelevanten Programme deklariert, und auch der Empfang. Zur Wahrnehmung der Programminhalte ist im ORF-G
* weder die Verwendung von speziellen Entschlüsselungssystemen vorgesehen,
* noch ist vorgesehen, dass die Empfangsgeräte nur bei einem Monopolisten bezogen werden können,
* noch ist vorgesehen, dass die Geräte erst nach einer Freischaltung dauerhaft funktionstüchtig werden,
* noch ist vorgesehen, dass zu dieser Freischaltung auch noch der Abschluss eines kommerziellen Vertrags (Registrierung) notwendig wird,
* und schon gar nicht ist vorgesehen, dass für diesen Vertragsabschluss auch noch Ümstände und Allgemeine Geschäftsbedingungen akzeptiert werden sollen, welche vom Handelsgericht Wien in wichtigen Teilen als unzulässig erklärt worden sind **Urteil 30 Cg 7/17g** web.archive.org/web/20180311190918/https://verbraucherrecht.at/cms/index.php?id=49&tx_ttnews%5Btt_news%5D=4077&cHash=64dd873e273fb73e6a9954af28ff15b7) vom 18.12.2017
Solche Vorgaben kann und wird der Gesetzgeber niemals formulieren. Stattdessen ist in § 3 Abs. 1 ORF-G für den Empfang der Programme allein der
"... Betrieb eines Rundfunkempfangsgerätes (Hörfunk und Fernsehen) ..."
vorgesehen. Im Falle der Fernsehprogramme also der Betrieb eines gewöhnlichen, sofort einsatzbereiten Fernsehempfängers von einem beliebigen Hersteller.
Seit den HD Umstellungen sind die Fernsehprogramme des ORF also nur noch im kommerziellen Angebot von simpliTV verfügbar. Der ORF sendet nach eigenen Angaben keine Alternativen. Der Versorgungsauftrag ist demnach bezüglich der Fernsehprogramme nicht mehr erfüllt.
Der Gesetzgeber hat eine teilweise Erfüllung - also nur durch Radioprogramme - nicht vorgesehen. Das Anrecht auf Programmentgelt besteht nur dann, wenn alle Bedingungen gem. § 31 Abs. 10 ORF-G erfüllt sind. In Österreich ist nach Vollendung der HD-Umstellungen jetzt kein einziger Standort mit den Fernsehprogrammen des Österreichischen Rundfunks gemäß § 3 Abs. 1 terrestrisch versorgt. Der Anspruch auf Programmentgelt entfällt damit komplett.
Der ORF hat sich also aus seinem öffentlich-rechtlichen Auftrag bereits zurückgezogen. Der Gesetzgeber sollte diese neue Situation unbedingt zeitnah berücksichtigen. Die Gebührenvorschreibung durch die GIS GmbH - ein 100% Tochterunternehmen des ORF - macht nun keinen Sinn mehr, und ist neu zu regeln.
Die Landesabgaben sollten auf ihre Sinnhaftigkeit geprüft und ggf. auf Landesebene erhoben werden. Und die verbleibenden Rundfunkgebührenanteile sollten aus dem Bundesbudget finanziert werden, weil sie ohnehin staatliche Leistungen wie Kulturförderung oder Regulierung und Rechtsaufsicht betreffen.
Auch sind die Rundfunkteilnehmer in irgend einer Weise angemessen zu entschädigen, denn aus ihren Gebührenzahlungen wurde das ORF Kapital finanziert (Liegenschaften, Sendetechnik, Eigenlizenzen, etc.).
Logo: **GisNeinDanke** c.gmx.net/@329654446701156587/bgfhwDrxRTGHW63DRRUlkw (Zur freien Verwendung auf Aufklebern, T-Shirts, Tassen, ...)



Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern