Region: Austria
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Gis? Nein Danke!

Petitioner not public
Petition is directed to
Dem Präsidenten des Nationalrates, Parlament - Petitionsausschuß, 1017 Wien
6,933 supporters 6,778 in Austria

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  1. Launched 2018
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09/29/2023, 12:41

Sie ist angekündigt, die nächste große Informationskampagne, mit der die Stiftung des öffentlichen Rechts ihre Begünstigten – nämlich die Allgemeinheit – begleiten wird, auf dem Weg von der GIS-Teilnehmernummer hin zum OBS-Beitragszahler.

Und ich habe die letzte noch gar nicht verkraftet. Damals wurde ich informiert, dass ein neuer "Antennen-Standard" eingeführt wird und ich nach einer selbstlosen, weder Kosten noch Mühe scheuenden "HD-Umstellung" unbedingt ein "ORF-taugliches Gerät" käuflich erwerben muss, welches ich dann einmal kostenlos registrieren muss, um schließlich Antennenempfang in bester Bild- und Tonqualität genießen zu können. Andernfalls bleibt mein Bildschirm "dunkelschwarz".

Aus der letzten Informationskampagne habe ich also gelernt, dass seit der Umstellung der terrestrischen Sendeanlagen nur noch registrierte Kunden eines Privatunternehmens Antennenempfang haben; und die Allgemeinheit nicht mehr. Ich wurde also informiert, dass das Allgemeinheitsgebot aus Art 1 Abs 1 B-VG Rundfunk nicht mehr beachtet wird und somit der ORF seinen Versorgungsauftrag nicht mehr erfüllt.

Und die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde KommAustria sieht offenbar keinerlei Handlungsbedarf; weder amtswegig, noch nach Beschwerde; weder in Bezug auf die zweifelhaften Informationsinhalte, noch in Bezug auf die Schleichwerbung, mit welcher der ORF die Produkte eines Privatunternehmens beworben hat, getarnt als redaktionelle Informationsbeiträge.

Ungekennzeichnete kommerzielle Kommunikation, nicht nur omnipräsent auf allen ORF-Medienkanälen, an Info-Ständen in öffentlich-rechtlichen Funkhäusern oder in Schreiben an alle Bürgermeister (die u. a. auf den Web-Präsenzen der Gemeinden dann veröffentlicht wurden), sondern sogar in den Nachrichtensendungen der betroffenen Bundesländer. Letzteres hat die KommAustria im Jahre 2015 noch bemängelt und bestraft (Straferkenntnis KOA 1.850/14-021 vom 15.04.2015); bei der großen Informationskampagne zur "HD-Umstellung" jedoch nicht mehr.

Und nach dem Beschluss des Verfassungsgerichtshofes zu G 226/2021-12 vom 30.06.2022, in welchem festgestellt wird, dass es verfassungswidrig ist, wenn gemeldete TV-Teilnehmer ein Angebot finanzieren, welches von Streamingnutzern kostenlos konsumiert werden kann, nicht erst seit diesem VfGH Beschluss wundert es mich, wie es verfassungskonform sein soll, dass die selben Teilnehmer vier Vollprogramme in HD-Qualität finanzieren, welche exklusiv an Kunden von Privatunternehmen verbreitet werden.

Der zahlenden Allgemeinheit dagegen werden nur zwei Programme in minderer SD-Qualität angeboten. Regionalschaltung Wien: der Vorarlberger Bergbauer sieht Lokalnachrichten aus Wien und erhält den Wetterbericht für die Panonische Tiefebene. Und die Stiftung informiert die zahlende Allgemeinheit (Begünstigte!) noch nicht einmal über dieses "Fernsehen zweiter Klasse", sondern die öffentlich zugänglichen Informationen schließen die Existenz einer solchen Empfangsmöglichkeit kategorisch aus ("dunkelschwarze Bildschirme").

Es bestehen also erhebliche Zweifel an der Verfassungskonformität des Digitalisierungskonzeptes (Bescheid KOA 4.200/15-034). Die verschlüsselte Verbreitung von öffentlichen Inhalten ist bereits ein verbaler Widerspruch; eine gesetzliche Grundlage dafür ist nicht bekannt. Der Verdacht ist also begründet, dass beide, ORF und KommAustria, nicht im Rahmen des Legalitätsgrundsatzes (Art 18 B-VG) agieren.

Aus der letzten Informationskampagne sollten wir also gelernt haben, dass weder der ORF noch die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde zur Pflichterfüllung und Einhaltung der Gesetze bereit sind, und damit die Rundfunkversorgung in Österreich ihre rechtliche Basis verloren hat. Das hat zur Konsequenz, dass im Gegenzug für Rundfunkteilnehmer weder Melde- noch Zahlungspflicht bestehen. Und die letzten sechs Jahre haben verdeutlicht, dass auch die Regierung nicht verstanden hat, welche gesetzlichen Voraussetzungen für öffentlich-rechtlichen Rundfunk normiert sind. Denn sie hat diese Missstände weder bekämpft, noch im Entwurf des ORF-Beitragsgesetz 2024 in irgend einer Weise berücksichtigt.

Die logische Konsequenz wäre nun, dass zumindest die Rundfunkteilnehmer sich an die Gesetze halten und ihre GIS-Zahlungen (zumindest TV) vorübergehend einstellen, sowie gegebenenfalls zu viel bezahlte Entgelte zurück fordern. Das ist offensichtlich kaum erfolgt, denn sonst müsste der ORF erstmalig die Verantwortung für seine zweifelhafte Informationsaufbereitung übernehmen und würde so schnell keine weitere Informationskampagne ankündigen.

Lieber ORF, bitte erkläre uns: Warum eine Informationskampagne, wenn doch niemand zuhört bzw. versteht, was vermittelt wird?


02/15/2023, 16:46

Hubert von Goisern singt seit 2011

,,jeder woass, dass a Geld nit auf da Wiesen wachst''

und ja, werte Frau Minister, auf Bäumen wächst das Geld für die Rundfunkbeiträge auch nicht.

Was also können Sie Antworten, wenn der Herr Generaldirektor Ihnen vorrechnet, dass in den nächsten drei Jahren ein Finanzierungsloch von 300 Mio. Euro im Budget der Stiftung des öffentlichen Rechts klafft, aufgrund von äußeren Umständen außerhalb von deren Einflussbereich?

Denken Sie an die ,,HD-Umstellungen'' der terrestrischen Sendeanlagen im Zeitraum Oktober 2016 bis Oktober 2017! Der Einsatz eines ,,ORF-tauglichen'' Empfangsgerätes und dessen einmalige kostenlose Registrierung ermöglichen seither Antennenempfang in bester Bild- und Tonqualität. Andernfalls jedoch ,,bleibt der Bildschirm schwarz''. Und für schwarzen Bildschirm müssen die Teilnehmer nicht bezahlen.

Mit anderen Worten: der ORF hat informiert, dass er seinen Versorgungsauftrag nicht mehr erfüllt. Dass er seine Programme nur noch an registrierte Nutzer, nicht aber an die Allgemeinheit verbreitet (Art. 1 Abs. 1 BVG-Rundfunk). Eine Anfrage zur Stellungnahme zu diesem Sachverhalt konnten oder wollten drei verschiedene Kanzler nicht beantworten; und auch der ORF hat sich nicht geäußert (Details unter www.openpetition.eu/at/petition/blog/gis-nein-danke#petition-main).

Diese Sachlage hat nun zur Folge, dass der GIS die Rechtsgrundlage für die Vorschreibungen fehlt. Die gesetzlich normierte, synallagmatische Austauschbeziehung sieht vor, dass eine einseitige Pflichtverletzung auch die Gegenseite entlastet. Für die Teilnehmer existiert nun weder eine Zahlungs- noch eine Meldeverpflichtung.

Folglich hat der ORF mit seiner Informationskampagne zur ,,HD-Umstellung'' seine Ansprüche auf staatliche Beihilfen verwirkt. Damit beträgt die tatsächliche Finanzierungslücke ca. 660 Mio. Euro, und zwar jedes Jahr. Und der ORF muss sich darauf einstellen, dass die Teilnehmer nicht nur zukünftig auf freiwillige Spenden an die GIS verzichten, sondern auch jene Beiträge zurückfordern, welche sie seit den ,,HD-Umstellungen'' zuviel bezahlt haben. ORF und GIS müssen sich also unter Berücksichtigung der kaufmännischen Sorgfaltspflichten auf Rückforderungen in Höhe von mehr als 3 Mrd. Euro einstellen.

Aus der Sicht der Rundfunkteilnehmer ist es folglich ratsam, wenn Sie, liebe Frau Minister, den hochbezahlten Generaldirektor auf diesen Sachverhalt hinweisen. Denn angesichts seines Jahresgehaltes von ca. 410 Tsd. Euro (zum Vergleich: der Präsident der USA bezieht 400 Tsd. Dollar) wird er das Budget sicherlich noch einmal überdenken.

Liebe Grüße am 15.02.2023, ein Rundfunkteilnehmer

PS
Dabei gibt es natürlich nicht nur finanzielle Aspekte. Irgendwann wird man in der EU feststellen, dass Österreich der einzige Mitgliedsstaat ist, in dem öffentlich-rechtlicher Rundfunk verschlüsselt verbreitet wird. Und dann könnte die Frage nach der Rechtsgrundlage bzw. der staatlichen Aufsicht laut werden.


02/15/2023, 16:25

Auch diesmal ist bisher keine Antwort aus dem Bundeskanzleramt eingetroffen, keine Eingangs- oder Bearbeitungsbestätigung, keine erbetene Stellungnahme.

Unter den mehr als 100 PR-Mitarbeitern (Kosten ca. 450 Tsd. Euro/Monat) fühlt sich offenbar niemand für die nationale Rechtsstaatlichkeit zuständig.

Liebe Grüße


01/09/2023, 15:22

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Nachdem die Bundeskanzler Dr. Bierlein und Kurz in keiner Weise auf dieses Thema eingegangen sind, unternehme ich nun einen erneuten Versuch beim aktuellen Kanzler Nehammer.

Dieser ist zur Gesetzesänderung verpflichtet aufgrund eines Urteils des VfGH, und kann schon deshalb das Thema nicht einfach ignorieren.

Liebe Grüße

Ihr Petitionsautor


02/09/2022, 01:11

Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 24 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Bearbeitungsfrist des zuständigen Ausschusses bzw. des Empfängers abgelaufen ist.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team


02/08/2020, 12:43

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Nachdem die Frau Bundeskanzlerin Bierlein in keiner Weise reagiert hat, habe ich mich erneut mit einem Brief an den Kanzler gewandt, diesmal an den amtierenden Bundeskanzler Kurz. Das Schreiben wurde zur Information und Kenntnisnahme an den Bundespräsidenten und an beteiligte Minister verteilt.

Der Wortlaut kann dem anhängenden PDF Dokument entnommen werden.

Liebe Grüße,

Ihr Petitionsautor


10/03/2019, 14:25

Liebe Unterstützer,

ich habe bisher keine Antwort von der Bundeskanzlerin erhalten, und deshalb per Email nachgefragt, mit folgendem Wortlaut:

~~~
Sehr geehrt...,

vor mehr als sieben Wochen haben Sie mir mit der unten zitierten Mail den Erhalt meines Schreibens an die Frau Bundeskanzlerin bestätigt. Vielen Dank dafür.

Leider gibt es seither keinerlei Reaktion. Mehrere tausend Unterstützer einer Petition und ich selbst warten noch immer auf eine Antwort.

Bitte informieren Sie uns über den aktuellen Bearbeitungsstand des Vorgangs.

Mit freundlichen Grüßen
~~~

In unserer Angelegenheit kann ich also wieder nur vertrösten und weitere Wartezeit verkünden.

Bei dieser Gelegenheit möchte ich es jedoch nicht versäumen, auch einmal über eine erfreuliche Entwicklung zu informieren, welche sich in einem Nebenverfahren ergeben hat:

Im Januar habe ich gegen die Kommunikationsweise und die Vorschreibungen der GIS GmbH beim Bundesministerium für Finanzen (BMF) eine Beschwerde eingereicht. Das BMF ist eigentlich für die Erhebung der Rundfunkbeiträge verantwortlich, und hat diese Aufgabe an die GIS GmbH ausgelagert, trägt als Auftraggeber also die Verantwortung für die Aktionen der beliehenen Behörde.

Nach acht Monaten hat sich jetzt tatsächlich ein Mitarbeiter mit dem Inhalt meiner Beschwerde befasst und mit der Bearbeitung begonnen. Details sind zu finden unter dem Link

fragdenstaat.at/a/1759

Hinweis: Wer sich als "Follower" registriert, der verleiht der Anfrage nicht nur zusätzliche Bedeutung, sondern wird auch automatisch per Email über allfällige Neuigkeiten informiert.

Liebe Grüße


08/12/2019, 15:20

Vom

Bundeskanzleramt
Kabinett Bundeskanzlerin Dr. Brigitte Bierlein
Ballhausplatz 2
1010 Wien / Österreich

kam soeben folgende Email:

~~~ 8>< ~~~

Sehr geehrter Herr ... Freiherr!

Ich bestätige den Erhalt des an Frau Bundeskanzlerin gerichteten Schreibens am 12. August 2019.

Mit freundlichen Grüßen
C... F...

~~~ >


08/12/2019, 13:00

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Liebe Unterstützer,

ich habe mich mit einem weiteren Schreiben persönlich an die Bundeskanzlerin gewendet, und die Frau Kaim per Email um Weiterleitung gebeten, mit folgendem Wortlaut:

--- 8>< ---
Sehr geehrte Frau Magistra Kaim,

ich bedanke mich für die klarstellenden Worte in Ihrem Antwortschreiben vom 09.08.2019. Leider lässt sich die Realität nicht an die bei Ihnen verfügbaren Informationen anpassen. So manches Schreiben lästiger Bürger enthält auch Neuigkeiten, welche der Fachabteilung IV/6 noch nicht bekannt sind. Ihre Vorschläge kommen zu spät, KommAustria und ORF wurden bereits angeschrieben.

Sie sollten sich bewusst machen, dass Sie mit Ihrem ignoranten Antwortstil nicht nur mich verärgern. Jede Korrespondenz gelangt direkt in den Maileingang von mehreren tausend kritischen Bürgern, und wird auch öffentlich geteilt:

www.openpetition.eu/at/petition/blog/gis-nein-danke

Ihr Schreiben hat der Reputation des Bundeskanzleramts geschadet. Und es hat gezeigt, dass die Abt. Bürgerservice mit der Bearbeitung überfordert ist.

Auch wir führen diese unangenehme Kommunikation nicht freiwillig, und würden sie gerne beenden - jedoch erst wenn die Probleme behoben sind.

Bitte leiten Sie das Schreiben im Anhang direkt an die Bundeskanzlerin weiter, um ihr Gelegenheit zur Schadensbegrenzung zu geben.

Und bestätigen Sie uns diese Weiterleitung umgehend.

Mit freundlichen Grüßen
--- >


08/09/2019, 17:44

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Diesmal leider kein teures Papier, nur eine Email. Nach sechs Wochen Bearbeitungszeit und tel. Nachfrage hat die stellvertretende Leiterin nun erklärt, dass

"... nicht weiter kommentiert wird."

Oder mit anderen Worten: Der Staat fühlt sich berufen Rundfunkbeiträge zu erheben. Jedoch verzichtet er vornehm darauf, aus eigenem Antrieb die bestimmungsgemäße Verwendung der staatlichen Beihilfen zu überwachen, oder sich gar mit Kritik zu befassen.

Vielen Dank liebes Bürgerservice vom Bundeskanzleramt für diese Klarstellung, auf die wir gerne so lange gewartet haben!

Ich wünsche dennoch einen schönen Tag!

PS
Seit dem Erstschreiben (11.06.2019) an die Bundeskanzlerin sind nun 64 Tage vergangen. Damit wurden weitere 119 Mio. Euro Programmentgelt+Umsatzsteuer ohne Rechtsgrund vorgeschrieben. In Ziffern: 119.000.000,00.


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