Umwelt

Gegen ökologischen Unsinn und Gesundheitsgefährdung - Keine Futtertrocknung in Feldkirchen

Petition richtet sich an
Herr David Stögmüller (Abgeordneter zum Nationalrat)
917 Unterstützende 554 in Österreich

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

917 Unterstützende 554 in Österreich

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

29.04.2020, 16:31

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Liebe Mitstreiter und Unterstützer,
in erster Linie hoffe ich, dass es Euch und den Euch Nahestehenden gut geht und Ihr gut durch die Krise kommt.

Corona hat natürlich auch unsere Sache überschattet und den weiteren Fortschritt verlang-samt. Aber „aufgeschoben ist ja nicht aufgehoben“.

Der Atromeister, wie der Bürgermeister schon von vielen genannt wird, hat sich mit dem beiliegenden Brief gemeldet.

Wie Ihr sehen könnt, wischt er meine bisherigen Briefe / Anfragen lapidar vom Tisch, wie er es auch schon mit dem Bürgerantrag im September vorigen Jahres gemacht hat.
Durch Anrufe von Gemeindebürgern weiß ich, dass das seine bevorzugte Art ist, mit unangenehmen Dingen oder Fragen umzugehen. D.h. nicht nur die Anliegen der Bürgerinitiative wischt er so weg, sondern das macht er mit jedem Einwand oder Frage, die ihm nicht ins Konzept passen.
Das ist aus meiner Sicht ein sehr fragwürdiges Verhalten eines Amtsträgers. Unanständig ist es allemal.
Aber auch da ist „noch nicht aller Tage Abend“.

Ich habe auch Anrufe und Unterlagen bekommen, aus denen hervorgeht, dass sich engagierte Bürger immer wieder mit guten Vorschlägen an ihn gewandt und ihre Mitarbeit bei Konzepten für die Gemeinde angeboten haben. Er hat alle diese Vorschläge und Angebote ignoriert und vielfach gar nicht darauf reagiert, so wie er es auch mit meinen Angeboten 2016 gemacht hat.
„I bin I und ich mach, was ich will“, scheint die Philosophie des Bürgermeisters zu sein.

Eines meiner Angebote hat z. B. eine Sachspende (Bücher, Lehrmaterial und Spiele) an den Kindergarten in Höhe von 1.500,00 € betroffen. Es hat mich sehr verwundert, dass der Kindergarten einer Landgemeinde so „mir nichts, dir nichts“ 1.500,00 € ausschlagen kann und sich gar nicht meldet. „Wer nicht will, der hat schon“, habe ich mir gedacht und ab dort keine weiteren Angebote mehr gemacht.

Aber was Gesetze betrifft, so muss sich auch ein Bürgermeister daran halten. Auch wenn er sich wie ein „Dorfkaiser“ fühlt, so steht er doch nicht über dem Gesetz, sondern muss sich an die herrschende Gesetzeslage halten.
Daran erinnert ihn der ebenfalls beiliegende Brief unseres Rechtsanwalts.
Wie Ihr daraus erkennen könnt, gibt es für den Bürgermeister als „Baubehörde 1. Instanz“ die Pflicht „von Amts wegen“ zu prüfen, ob ein Bauvorhaben überhaupt mit der Flächenwidmung im Einklang steht. Das muss er noch vor der Bauverhandlung tun.
Diese Vorprüfung hätte der Bürgermeister schon einleiten müssen, als der Bürgerantrag der beiden Gemeinderäte Pöckelhofer und Edelmann zu erkennen gegeben hat, dass das Vorhaben nicht widmungskonform ist.
Herr Edelmann hatte im Sommer 2019 eine Trocknungsanlage (Trocknungsgenossenschaft Lengenfeld e. G., Harenzhofen 25, in D - 92355 Velburg-Harenzhofen) besucht und von dort die ersten Informationen mitgebracht.
Informationen, die deutlich gemacht haben, dass der geplante Betrieb von Atro nicht widmungskonform ist und vom Bürgermeister als Baubehörde abzulehnen ist – und zwar noch bevor eine Bauverhandlung stattfindet.
So sagt es das Gesetz.

Diese Vorprüfung von Amts wegen muss von einem Amtssachverständigen nach bestimmten Kriterien vorgenommen werden, die persönliche Meinung des Bürgermeisters spielt dabei keine Rolle.

Wenn man bedenkt, dass der Bürgermeister am 26. 02. 2018 in der INKOBA als Vertreter der Gemeinde dem Antrag zugestimmt hat, dass Grundstück an Atro zu verkaufen, dann versteht man nicht, warum er das gemacht hat, ohne eine solche Vorprüfung durchgeführt zu haben.
In der INKOBA war zu diesem Zeitpunkt bereits bekannt, dass es sich bei Atro um einen problematischen Betrieb handelt. Mehrere Gemeinden hatten ihn schon abgelehnt.
Mit seiner Unterschrift als stellvertretender Obmann der INKOBA auf dem Kaufvertrag vom 28.12.2018 hat er außerdem einen Rechtsakt gesetzt, ohne diese Vorprüfung vorgenommen zu haben.
Das ist meiner Meinung nach fragwürdig und könnte auch rechtliche Konsequenzen haben.

Bürger müssen nicht alles über sich ergehen lassen. Es gibt Gesetze an die sich auch Gemeindevertreter halten müssen. Aber vielleicht baut der Bürgermeister auf die Volksweisheiten, „wo kein Kläger, dort kein Richter“ und „die Leute nörgeln, aber keiner macht was, besonders dann nicht, wenn´s Geld kostet“.

So wie es aussieht, scheint der Bogen aber überspannt zu sein. Die Leute lassen sich nicht mehr alles gefallen und sind bereit, sich dafür einzusetzen.

Danke für Euer Engagement und Eure Unterstützung.
Rudolf Lechner
Sprecher der KEB
Wenn ich an unser Spendenkonto erinnern darf: IBAN: AT33 5700 0300 5559 5507


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