Gestern Abend wurde im Gemeinderat Scharnstein ein wichtiger Schritt gesetzt: Der Dringlichkeitsantrag zum geplanten Heliport Almau „In der Wies“ wurde mit den Stimmen von SPÖ, FPÖ und Grünen mehrheitlich beschlossen. Die ÖVP enthielt sich geschlossen.
Besonders wichtig ist für uns Punkt 1 des Beschlusses: Der Gemeinderat hält fest, dass er sich auf Basis des derzeitigen Informationsstandes gegen das geplante Heliport-Vorhaben in der Wies ausspricht. Gleichzeitig wird verlangt, dass die Standortgemeinde ihre rechtlich abgesicherte Mitsprache erhält und vor jeder Bewilligung eine förmliche, überprüfbare UVP-Klärung erfolgt.
Damit stößt der Gemeinderat in dasselbe Horn wie die Bürgerinitiative Rettet die Wies.
Unsere Haltung war von Anfang an klar:
Flugrettung ja. Aber kein neuer Heliport in der Wies.
Denn nach den uns vorliegenden Informationen war und ist ein Flugrettungsstützpunkt am bestehenden Flugfeld Scharnstein möglich. Genau das hat auch der ASKÖ klar zum Ausdruck gebracht: Das bestehende Flugfeld war nie das eigentliche Problem. Ein Flugrettungsstützpunkt kann dort auf Verantwortung der Martin Flugrettung bzw. Heli Austria jederzeit errichtet und weitergeführt werden.
Wenn Flugrettung am bestehenden Flugfeld möglich ist, dann braucht es für die Rettung keine Zerstörung der Wies.
Aus unserer Sicht geht es daher nicht um die Frage „Rettung oder Natur“. Diese Gegenüberstellung ist falsch. Es geht um die Frage, ob eine hochwertige Naturfläche und die Lebensqualität der Bevölkerung für wirtschaftliche Standortinteressen eines privaten Hubschrauberunternehmens geopfert werden sollen.
Genau das lehnen wir ab.
Ein neuer Heliport in der Wies würde nicht nur Natur zerstören, sondern auch eine unerträgliche zusätzliche Umweltbelastung für die Menschen im Almtal bringen: mehr Lärm, mehr Eingriffe, mehr Verkehr, mehr Versiegelung und die Gefahr einer dauerhaft erweiterbaren Hubschrauberinfrastruktur.
Der Gemeinderatsbeschluss ist deshalb ein starkes Signal: Die Gemeinde darf nicht zuschauen, bis Fakten geschaffen werden. Sie muss ihre Rechte rechtzeitig sichern.
Wir danken allen Gemeinderätinnen und Gemeinderäten, die diesen Beschluss ermöglicht haben.
Die Wies darf nicht für wirtschaftliche Interessen geopfert werden.
Ein Flüchtigkeitsfehler hat sich in der heutigen Aussendung eingeschlichen; der Absatz müsste heißen:
"Genau hier passen auch die bisherigen Aussagen ins Bild: Roy Knaus spricht von Verdrängungswettbewerb. Florian Huemer spricht von fast zehn Jahren intensiver Aufbauarbeit und erheblichen finanziellen Investitionen und von Stimmen, die eine Einbindung von Mitbewerbern ins Spiel bringen. Florian Huemer meint "aus Sicht von Roy Knaus ist dies – gerade nach einer derart langen und wirtschaftlich herausfordernden Aufbauphase - nicht fair und schwer nachvollziehbar". Und selbst die Umweltbehörde hat uns Projektunterlagen mit dem Hinweis auf wirtschaftlich sensible Informationen, Wettbewerbsnachteile und berechtigte wirtschaftliche Interessen vorenthalten."
Wir veröffentlichen heute mit Zustimmung des ASKÖ einen Auszug aus dem Schreiben des ASKÖ an Heli Austria/Martin Flugrettung.
Dieses Schreiben ist aus unserer Sicht ein Schlüssel zum Verständnis der ganzen Causa „Wies“.
Denn es zeigt: Das bestehende Flugfeld Scharnstein war und ist nicht das Problem. Der ASKÖ hält ausdrücklich fest, dass die Verantwortlichen am Standort Scharnstein grundsätzlich die Voraussetzungen geschaffen haben, damit die Flugrettung auf dem bestehenden Areal einen Stützpunkt errichten kann. Eine entsprechende Entwicklung auf eigene Rechnung und Verantwortung der Martin Flugrettung GmbH wäre aus Sicht des ASKÖ jederzeit möglich gewesen – und ist auch weiterhin möglich.
Was der ASKÖ aber ebenso klar sagt: Als gemeinnützige Organisation kann und darf der Verein nicht die Kosten für einen Um- oder Ausbau in der von Heli Austria geforderten Größenordnung tragen. Der ASKÖ unterliegt Gemeinnützigkeit und Förderbestimmungen. Er ist kein privater Infrastrukturfinanzierer für ein kommerzielles Hubschrauberunternehmen.
"Keiner der uns bekannten Rettungshubschrauberstützpunkte in Österreich auf einem bestehenden Zivilflugplatz wurde vom Halter des Flugplatzes errichtet und / oder finanziert - das ist Aufgabe des Betreibers. Wir haben 2017 bei der Errichtung des Stützpunktes alles das zur Verfügung gestellt, was wir konnten - das ist mehr als an anderen Standorten üblich ist"
Damit liegt für uns der eigentliche Kern offen auf dem Tisch.
Es geht nicht darum, ob Flugrettung am bestehenden Flugfeld möglich ist, weil sie das ímmer war und weiterhin auch ist. Es geht darum, dass kommerzielle Hubschrauberdienste wie Vergnügungsflüge, Transportflüge mit schwerem Gerät, Flugschule etc. am Flugfeld von Scharnstein nicht möglich sind.
Genau hier passen auch die bisherigen Aussagen ins Bild: Roy Knaus spricht von Verdrängungswettbewerb. Florian Huemer spricht von fast zehn Jahren intensiver Aufbauarbeit und erheblichen finanziellen Investitionen und von Stimmen, die eine Einbindung von Mitbewerbern ins Spiel bringen. Aus seiner Sicht ist dies – gerade nach einer derart langen und wirtschaftlich herausfordernden Aufbauphase - nicht fair und schwer nachvollziehbar. Und selbst die Umweltbehörde hat uns Projektunterlagen mit dem Hinweis auf wirtschaftlich sensible Informationen, Wettbewerbsnachteile und berechtigte wirtschaftliche Interessen vorenthalten.
Aber Rettung hat nichts mit Wirtschaft am Hut und schon gar nichts mit Wettbewerb.
Ein hilfloser Mensch, ob verletzt oder krank ist kein Kunde. Ein Notarzt hat keine Mitbewerber. Und ein Rettungshubschrauber darf nicht als Türöffner für ein privatwirtschaftliches Heliport-Projekt in der Wies verwendet werden.
Unsere Forderung war von Anfang an klar: Wenn Scharnstein für die öffentliche Flugrettung wirklich notwendig ist, dann soll der Standort verbindlich in das oberösterreichische Flugrettungssystem eingebunden werden – mit öffentlicher Absicherung, klarer Zweckbindung und einem gemeinnützigen Flugretter. Einem gemeinnützigen Flugretter, der auf jeden Fall am Flugfeld von Scharnstein in Kooperation mit dem ASKÖ operieren darf und kann. Ohne wenn und aber.
Was wir nicht akzeptieren: Dass die Bevölkerung vor die falsche Wahl gestellt wird – „Wies oder Rettungshubschrauber“ –, während gleichzeitig wirtschaftliche Interessen, Investitionen, Mitbewerber und mögliche Wettbewerbsnachteile eine zentrale Rolle spielen.
Das ASKÖ-Schreiben zeigt: Am bestehenden Flugfeld wäre Flugrettung weiterhin möglich. Was dort offenbar nicht möglich ist, ist die Durchsetzung einer privaten, wirtschaftlich nutzbaren Heliport-Infrastruktur auf Kosten eines gemeinnützigen Vereins.
Genau deshalb will Heli Austria aus unserer Sicht weg vom Flugfeld und in die Wies. Nicht weil Rettung dort unmöglich wäre.
Sondern weil die Wies wirtschaftlich mehr Möglichkeiten eröffnet.
Und genau deshalb sagen wir:
Flugrettung ja. Gemeinnützige, öffentlich abgesicherte Flugrettung ja. Aber kein privater Heliport in der Wies unter dem Deckmantel der Rettung. Rettung ist kein Geschäft. Und die Wies darf nicht für wirtschaftliche Hubschrauberinteressen geopfert werden.
Die Bürgerinitiative „Rettet die Wies“ richtet sich mit einem offenen Brief an Heli Austria. Viele Menschen im Almtal und in den umliegenden Gemeinden sind seit Bekanntwerden der Pläne für einen neuen Heliport in der Wies verunsichert. Besonders schwer wiegt die Sorge, dass Martin 3 aus Scharnstein abgezogen werden könnte, wenn dieses Projekt nicht umgesetzt wird. Unsere Haltung ist klar: Wir sind nicht gegen den Rettungshubschrauber. Wir wollen eine gesicherte Flugrettung für die Region. Aber wir wollen nicht, dass die Bevölkerung vor die falsche Wahl gestellt wird: „Wies oder Rettungshubschrauber“. Wenn das Projekt in der Wies tatsächlich ausschließlich oder überwiegend der Flugrettung dient, dann kann Heli Austria diese Bedenken mit zwei klaren Schritten ausräumen: durch ein förmliches UVP-Feststellungsverfahren oder durch eine verbindliche Einbindung des Standorts Scharnstein in das oberösterreichische Flugrettungssystem. Beides würde Transparenz schaffen. Beides würde zeigen, dass es nicht um eine kommerzielle Erweiterung unter dem Deckmantel der Flugrettung geht. Wir haben diesen offenen Brief auch an Bürgermeister Rudolf Raffelsberger übermittelt – mit der Bitte, diese Forderung nach Transparenz, öffentlicher Absicherung der Flugrettung und sachlicher Prüfung im Interesse der Bevölkerung zu unterstützen. Denn die Menschen in Scharnstein und im Almtal haben ein Recht auf Klarheit: Flugrettung ja. Transparenz ja. Schutz der Wies ja. Aber keine Entscheidung unter dem Druck einer falschen Alternative.
Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer unserer Bürgerinitiative „Rettet die Wies“!
Es ist wieder Zeit, unsere Erkenntnisse der letzten Wochen mit euch zu teilen.
Die Unterlagen, die uns vorliegen, zeigen aus unserer Sicht klar: In der Wies geht es nicht nur um eine kleine Unterkunft für den Rettungshubschrauber. Es geht um einen erheblichen Eingriff in Natur, Landschaft und Wald — und um die Frage, ob unter dem Titel „Flugrettung“ eine eigenständige Heliport-Infrastruktur geschaffen werden soll.
Auch unser Gespräch mit der Oö. Umweltanwaltschaft war für uns ernüchternd. Nach übereinstimmender Wahrnehmung der sechs anwesenden Vertreterinnen und Vertreter unserer Bürgerinitiative fiel dort sinngemäß u.a. die Aussage: „Im Herbst 2027 sind Wahlen, da könnt ihr euer Problem lösen.“
Gerade diese Aussage zeigt aus unserer Sicht, dass es nicht nur um Behördenverfahren, sondern auch um politische Verantwortung geht. Umso wichtiger ist es, dass die Bevölkerung weiß, was in der Wies tatsächlich geplant ist und welche Entscheidungen jetzt getroffen oder unterlassen werden.
Zu unserem Brief an den Bürgermeister haben wir bisher keine inhaltliche Antwort auf unsere konkreten Fragen erhalten. Der Bürgermeister teilte uns lediglich mit, er werde „nichts unversucht lassen“, um eine „für alle möglichst tragfähige und akzeptable Lösung“ zu finden.
Wir nehmen diese Aussage zur Kenntnis. Aus unserer Sicht muss aber klar sein: Die Aufgabe eines Bürgermeisters ist es in erster Linie, die Interessen der Gemeinde und ihrer Bevölkerung zu vertreten. Eine Lösung darf daher nicht darin bestehen, die Schutzinteressen der Bevölkerung, den Erhalt der Wies und wirtschaftliche Einzelinteressen privater Projektbetreiber oder Grundeigentümer gleichrangig nebeneinanderzustellen.
Was wir erwarten, ist eine Lösung, die die Bevölkerung, den Schutz der Wies und die langfristige Sicherung der Flugrettung in den Mittelpunkt stellt. Dazu gehört aus unserer Sicht vor allem, ernsthaft zu prüfen, wie die Bedingungen für die Flugretter am bestehenden Flugfeld verbessert werden können — ohne dafür eine wertvolle Naturfläche zu zerstören und rund 2,5 Hektar Wald zu roden.
Bitte helft mit, diese Information weiterzuverbreiten. In Gesprächen merken wir immer wieder, dass vielen Menschen weder das Ausmaß des geplanten Eingriffs noch die offenen Fragen zur Notwendigkeit einer Verlegung vom bestehenden Flugfeld wirklich bekannt sind.
Scharnstein, am 6.4.2026
Die Bürgerinitiative „Rettet die Wies“ richtet einen öffentlichen Appell an Bürgermeister Rudolf Raffelsberger und betont die Notwendigkeit einer dauerhaft gesicherten, öffentlich getragenen Flugrettung für die Region. Die Initiative warnt davor, die Bevölkerung vor eine künstliche Zwangslage zu stellen, wonach ein privater Heliport in der Wies alternativlos sei, um die Notarztversorgung aufrechtzuerhalten.
„Notarzt und Flugrettung sind öffentliche Daseinsvorsorge. Sie dürfen nicht von einem privaten Einzelprojekt abhängig gemacht werden“, heißt es seitens der Initiative. Entscheidend sei nicht, welcher Name auf dem Hubschrauber stehe, sondern dass die Versorgung verlässlich, gemeinnützig und dauerhaft im oberösterreichischen Rettungssystem verankert sei.
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Deutliche Mehrheit der Bevölkerung gegen Verlegung und Naturzerstörung
Die Bürgerinitiative hat die über 500 Kommentare von 1200 Onlineunterzeichner der Petition (neben mehr als 380 Unterschriften auf Papierlisten) ausgewertet. Das Ergebnis zeigt ein eindeutiges Meinungsbild:
• Fast 90% der Kommentare sprechen sich klar für den Erhalt der Wies aus.
• Knapp 40% betonen ausdrücklich, dass die Flugrettung am Flugfeld bleiben soll.
• Ebenso knapp 40% fordern beides gleichzeitig: den Schutz der Wies und den Erhalt des Rettungshubschraubers am bestehenden Standort.
Die Initiative sieht darin ein starkes Signal:
„Die Menschen wollen keine falsche Wahl zwischen Natur und Sicherheit. Sie wollen beides: eine funktionierende Flugrettung und den Schutz der Wies.“
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Politische Gestaltungskraft des Bürgermeisters im Fokus
Die Bürgerinitiative verweist darauf, dass Bürgermeister Raffelsberger nicht nur Gemeindeoberhaupt, sondern auch Landtagsabgeordneter der Regierungspartei ist und in mehreren landespolitischen Ausschüssen sitzt, die für Infrastruktur, Mobilität, Umwelt, Bauen und Naturschutz zuständig sind.
„Wer sowohl Bürgermeister als auch Landtagsabgeordneter ist, verfügt über politische Gestaltungskraft. Viele Menschen in Scharnstein erwarten, dass diese Kraft genutzt wird, um eine öffentliche Lösung für die Flugrettung zu ermöglichen“, so die Initiative.
Sollte sich bestätigen, dass Scharnstein ein medizinisch sinnvoller und wirtschaftlich tragfähiger Standort ist, wäre eine Einbindung in das offizielle oberösterreichische Flugrettungssystem aus Sicht der Initiative „nicht nur möglich, sondern Pflicht“. Außerdem könnte eine Integration des Standorts in das oberösterreichische Flugrettungssystem die vom Land getragenen Verlustabdeckungen erheblich entlasten, so die Bürgerinitiative.
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UVP Feststellung als notwendige Faktenprüfung
Die Initiative betont zudem, dass der Bürgermeister — dort, wo kommunale Materien wie Straßenrecht, Bauwesen oder Raumordnung betroffen sind — als mitwirkende Behörde im UVP Verfahren auftreten kann. Mitwirkende Behörden haben laut UVP Gesetz die Möglichkeit, eine UVP Feststellung einzufordern.
„Eine UVP Feststellung ist keine Blockade, sondern eine sachliche, unabhängige Prüfung aller relevanten Fakten. Genau diese Transparenz hat der Bürgermeister selbst öffentlich eingefordert“, erklärt die Initiative.
Die UVP Feststellung sei notwendig, um zentrale Fragen zu klären:
• Ist die Fläche „In der Wies“ geologisch geeignet?
• Ist die Erreichbarkeit über die bestehende Infrastruktur gewährleistet?
• Ist der Standort ökologisch vertretbar?
• Welche Auswirkungen hätte ein privater Heliport langfristig auf Naturraum, Verkehr und Lärmverschmutzung des Almtales?
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Keine falsche Zwangslage für die Bevölkerung
Die Bürgerinitiative warnt davor, die Diskussion auf eine vermeintliche Alternativlosigkeit zu reduzieren.
„Die Wahl ‚Wies oder kein Notarzt‘ ist eine künstliche Zuspitzung, die der Realität nicht entspricht. Die öffentliche Lösung und die UVP Feststellung sind zwei Wege, die diese Zwangslage auflösen können — und beide liegen im Verantwortungsbereich des Bürgermeisters“, heißt es in der Stellungnahme.
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Appell an Verantwortung und Transparenz
Die Initiative ruft den Bürgermeister dazu auf, an seinen eigenen öffentlichen Aussagen festzuhalten:
• dass das bestehende Flugfeld ein bewährter Standort ist,
• dass die Fläche „In der Wies“ problematisch ist,
• und dass Transparenz und Faktenprüfung notwendig sind.
„Wir erwarten keine politischen Kämpfe, sondern klare Schritte: Einsatz für die öffentliche Lösung und — falls diese nicht kommt — die Einforderung einer UVP Feststellung. Die Menschen in Scharnstein brauchen Sicherheit, nicht Unsicherheit“, so die Initiative abschließend.
Nun, die Firma Heli-Austria schon, denn sonst könnte sie nicht von einem "Verdrängungswettbewerb" um einen Flugrettungsstandort reden…
Wir glauben, dass mit dem Elend von Menschen keine Geschäfte gemacht werden dürfen. Rettung ist kein Geschäft. Wenn jemand, der eine Flugrettung betreibt, von Verdrängungswettbewerb spricht, dann kann er nicht die Rettung meinen, dann kann es ihm nur um handfeste, kommerzielle Beweggründe rund um das Hubschraubertransportgeschäft gehen.
Unser Rettungssystem ist gut und gemeinnützig organisiert, so wie es sich gehört. Wenn wer im Zusammenhang mit diesem System von Verdrängungswettbewerb spricht, darf er nicht Teil dieses Systems sein.
Ja, eigentlich gehört schon eine gewisse Dreistigkeit dazu, es zu tun.
Genauso wie es dreist ist, den Rettungshubschrauber als Deckmantel für die Umgehung von Umweltauflagen zu benutzen. Und dabei ein Naturjuwel für immer zerstören und die Bevölkerung des Almtals in Geiselhaft zu nehmen will.
Und wie es dreist ist, vorzugeben, nichts von den Pachtkündigungen zu wissen obwohl der von ihm in Auftrag gegebene Flughafenplan seines Architekten den gekündigten Pächtern unter die Nase gehalten wurde.
Im Rahmen der Kündigung des landwirtschaftlichen Pachtvertrages des für den Hubschrauberflughafen vorgesehen Gründlandes wurde ein Bauplan zur Darstellung der Landinanspruchnahme übergeben. Dieser Plan hat die bisher von der Bürgerinitiative vermuteten Baupläne weit in den Schatten gestellt und für breites Entsetzen gesorgt.
Was bisher bekannt war
Der geplante Hubschrauberflughafen soll in einem geologisch instabilen Flyschhang, der vom Ministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft als Hinweisbereich für gravitative Massenbewegungen (Rutschungen) ausgewiesen ist, gebaut werden. Die Geländeform im Bereich des geplanten Flughafens zeigt konkave Hangstrukturen und wasserführende Rinnen, die typisch für instabile Hänge sind. Im Baufeld ist bereits ein Setzungsloch mit Hohlraum aufgetreten, das trotz Verfüllung erneut nachgibt. Darüber hinaus ist bekannt, dass Flyschrutschungen bei geringen Hangneigungen wie sie in der Wies vorzufinden sind, am häufigsten auftreten.
Diese Kombination ist in der Geotechnik als klassisches Risikoprofil für wiederkehrende Rutschmassen bekannt. Deshalb wäre ein Genehmigungsverfahren ohne umfassende Fachgutachten unverantwortlich.
Bisher bekannte Fakten
• Das Gebiet liegt in der Flyschzone, einem schichtigen, wasserempfindlichen Gesteinskomplex mit geringer Scherfestigkeit bei Durchfeuchtung
• Die konkave Hangform und die hangparallele Rinne im Baufeld sind typische Indikatoren für aktive und potenziell wiederkehrende Hangbewegungen
• Die wiederkehrende Senkung (2×3 m Hohlraum) ist ein eindeutiger Hinweis auf aktive Untergrundprozesse (Suffosion, Scherflächen, Hangkriechen)
Was aber unser Entsetzen verursacht
• Die enorme Größe des geplanten Bauprojektes und dessen horizontale Ausdehnung quer zum Hang über fast den gesamten Wiesenbereich der „Wies“
• Die vertikale Ausdehnung des geplanten Bauprojektes über mehr als 20 Höhenmeter
• Hanganschnitte sind im Flysch generell aus geotechnischer und hydrogeologischer Sicht extrem problematisch. Ein Hanganschnitt wie er in der „Wies“ geplant ist, würde die bestehende, natürlich entstandene Hangwasserführung der gesamten „Wies“ tiefgreifend, unumkehrbar und für immer zerstören, was zu einer Destabilisierung des Wasserhaushaltes des östlichen Einzugsgebietes des oberen Greisenbaches führen könnte, zumindest aber die gesamte „Wies“ geologisch destabilisiert
• Die vertikale Ausdehnung des geplanten Bauvorhabens bedingt eine Erdbewegung von ca.120.000 bis 150.000 m³, es würden hang- und talseitig 10 Meter hohe Böschungen entstehen, was wiederum eine irreversible Zerstörung des gesamten Landschaftsbildes mit sich bringen würde
• Es würden also ca. 1.8 ha „umgegraben“ um dann im Endausbau ca. 0,6 ha ebene Fläche für Landeplätze, Gebäude und Tankstation zu erhalten. Dieser größenwahnsinnige Bodenverbrauch (noch dazu im Grünland mit Artenschutzflächen) in einem Verhältnis von 1:3 (also 3 ha zerstören um 1 ha Bauland zu bekommen) macht fassungslos und schlägt dem Fass den Boden aus
Eigentlich hätten vor Aufnahme eines behördlichen Genehmigungsprozesses folgende Gutachten gemacht werden müssen:
• geotechnisches Gutachten (Bohrungen, Laborversuche, Tragfähigkeitsnachweise),
• hydrogeologische Untersuchung (Hangwasser, Schichtwasser, Piezometer),
• Hangstabilitätsberechnung (Bau- und Endzustand) auf Basis der Ergebnisse der Gutachten
• Untersuchung des Setzungsbereichs (Bohrung + Geophysik),
Nichts von dem ist geschehen!
Fassen wir den Irrsinn dieser Planung zusammen:
• Die Zerstörung von wertvollsten und behördlich dokumentierten Artenschutzflächen mit vom Aussterben bedrohten Pflanzen- und Tierarten,
• Ein extrem hohes Risiko von irreversiblen Umweltschäden (Stichwort: „Hydrogeologie des Flysch mit rezent aufgetretenen aktiven Untergrundprozessen“),
• Ein in keinem Verhältnis zum Flächengewinn stehender Bodenverbrauch,
• Eine großflächige Grünlandversiegelung,
• Ein Bauprojekt ohne jeglicher Infrastruktur wie Abwasserentsorgung, Trinkwasserversorgung, Feuerlöschteich, etc,
• Ein Hubschrauberflughafen mit unzureichender Zufahrtsmöglichkeit trotz der Notwendigkeit von dauerhaftem Schwerverkehr und hohem täglichen Verkehrsaufkommen inklusiver zeitkritischer Rettungsdienste (Stichwort: rutschgefährdeten Güterweg),
Deshalb fordert die BI ein Abweisen dieses Bauvorhabens durch die Behörden!
Darüber hinaus freuen wir uns mitteilen zu können, dass die Anliegen, die Wies so zu erhalten wie sie ist und den Rettungshubschrauber weiterhin am Flugfeld in Scharnstein zu haben, mehr als 1.500 Unterstützungsunterschriften erhalten haben (inkl. der Unterschriften auf den Papierlisten).
Schade nur, dass dieser Umstand von der Politik, die an den Entscheidungshebeln sitzt, weiterhin negiert wird.
In diesem Zusammenhang würden wir uns deshalb freuen, wenn das Anliegen der Bürgerinitiative mit der Bitte um Unterstützung an Betroffene, Freunde und Bekannte weitergeleitet würde.
Im Zuge unserer Recherchen bezüglich der Organisation des Flugrettungssystems in Oberösterreich konnten wir viele interessante Details in Erfahrung bringen.
Als unbedarfter Bürger glaubt man, dass eine Flugrettung überwiegend medizinische Notfälle rettet, die eines schnellen Transportes in ein Krankenhaus bedürfen (schwere häusliche Unfälle und Herzinfarkte, Arbeitsunfälle, Verkehrsunfälle, etc.). Für solche Flugrettungen vergütet die Sozialversicherung dem Flugretter ca. EUR 1.300 pro Flug. Was nicht kostendeckend ist.
In Oberösterreich werden von zwei Standorten aus (Suben und Linz) solche vorwiegend nicht kostendeckende Flugrettungen durchgeführt. Deshalb hat das Land Oberösterreich ein gemeinnütziges System etabliert, welches die Flugrettungen dieser Standorte umfasst und den Betreibern der Flugrettung Gemeinnützigkeit vorschreibt. Damit kann das Land Oberösterreich (also die öffentliche Hand) die Kostendeckung für die Flugrettungen die von diesen Standorten aus gemacht werden, übernehmen.
Nun ist es wichtig zu wissen, dass Flugrettungen von Alpinsportunfällen (Freizeitunfällen) nicht von der Sozialversicherung übernommen werden und der Flugretter für die Flugrettung von Alpinunfällen einen marktüblichen Preis vom Verunfallten oder dessen Versicherung einhebt. Dieser bewegt sich im Durchschnitt nach Aussagen von Versicherungen bei ca. EUR 8.500.
Somit ist die Wahl des Standortes wesentlich für die Profitabilität der Flugrettung, denn je höher der Anteil an geretteten Alpinunfällen ist, desto profitabler wird der Flugrettungsstandort.
Von Scharnstein aus werden überwiegend alpine Flugrettungen durchgeführt, weshalb die Flugrettung in Scharnstein hoch profitabel ist und von einem privaten Flugretter durchgeführt werden kann. Weil hier keine Kostendeckung durch die öffentliche Hand notwendig ist, ist auch der Standort in Scharnstein nicht in das gemeinnützige Rettungssystem Oberösterreichs integriert.
Trotzdem wäre es angebracht, dass ein hochprofitabler Standort wie in Scharnstein in das gemeinnützige System der oberösterreichischen Flugrettung integriert wird.
Weshalb?
Weil durch die gemeinnützige Ausrichtung die Profite die in Scharnstein gemacht werden könnten gegen den Abgang aus Linz und Suben gegengerechnet werden würden und somit wahrscheinlich sogar noch ein Überschuss für die Modernisierung der gemeinnützigen Hubschrauberflotte da wäre ohne auch nur einen Cent Steuergeld für eine Abgangsdeckung einsetzen zu müssen.
Welche Standorte Teil des oben angeführten gemeinnützigen Flugrettungssystems sind, liegt ausschließlich und alleine in der Hand des Landes Oberösterreich bzw. der politisch eingesetzten Repräsentanten, auch wenn diese das Gegenteil behaupten (siehe Schreiben von Frau Mag. Haberlander). Die Fakten- und Gesetzeslage dazu ist eindeutig und unmissverständlich.
Deshalb hat die Bürgerinitiative „Rettet die Wies“ diese Bitte an die politisch verantwortliche Ressortleiterin herangetragen (siehe ebenfalls unser Schreiben).
Wir meinen, dass ein Rettungssystem gemeinnützig organisiert gehört. Werden Überschüsse aus spezifischen Dienstleistungen eines Rettungssystems erwirtschaftet, dann müssen diese Überschüsse zur Gänze wieder in das Rettungssystem reinvestiert werden und dürfen nicht in privaten Taschen verschwinden.
Und schon gar nicht darf eine Flugrettung dafür missbraucht werden, um gesetzliche Beschränkungen für anderwärtige, rein kommerzielle Bestrebungen zu umgehen.
Dem geneigten Leser dieser Zeilen wird auch die Lektüre der beigefügten Schreiben empfohlen...