News
-
Bekanntgewordene Baupläne
6 days agoIm Rahmen der Kündigung des landwirtschaftlichen Pachtvertrages des für den Hubschrauberflughafen vorgesehen Gründlandes wurde ein Bauplan zur Darstellung der Landinanspruchnahme übergeben. Dieser Plan hat die bisher von der Bürgerinitiative vermuteten Baupläne weit in den Schatten gestellt und für breites Entsetzen gesorgt.
Was bisher bekannt war
Der geplante Hubschrauberflughafen soll in einem geologisch instabilen Flyschhang, der vom Ministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft als Hinweisbereich für gravitative Massenbewegungen (Rutschungen) ausgewiesen ist, gebaut werden. Die Geländeform im Bereich des geplanten Flughafens zeigt konkave Hangstrukturen und wasserführende Rinnen, die typisch für instabile Hänge sind. Im Baufeld ist bereits ein Setzungsloch mit Hohlraum aufgetreten, das trotz Verfüllung erneut nachgibt. Darüber hinaus ist bekannt, dass Flyschrutschungen bei geringen Hangneigungen wie sie in der Wies vorzufinden sind, am häufigsten auftreten.
Diese Kombination ist in der Geotechnik als klassisches Risikoprofil für wiederkehrende Rutschmassen bekannt. Deshalb wäre ein Genehmigungsverfahren ohne umfassende Fachgutachten unverantwortlich.
Bisher bekannte Fakten
• Das Gebiet liegt in der Flyschzone, einem schichtigen, wasserempfindlichen Gesteinskomplex mit geringer Scherfestigkeit bei Durchfeuchtung
• Die konkave Hangform und die hangparallele Rinne im Baufeld sind typische Indikatoren für aktive und potenziell wiederkehrende Hangbewegungen
• Die wiederkehrende Senkung (2×3 m Hohlraum) ist ein eindeutiger Hinweis auf aktive Untergrundprozesse (Suffosion, Scherflächen, Hangkriechen)
Was aber unser Entsetzen verursacht
• Die enorme Größe des geplanten Bauprojektes und dessen horizontale Ausdehnung quer zum Hang über fast den gesamten Wiesenbereich der „Wies“
• Die vertikale Ausdehnung des geplanten Bauprojektes über mehr als 20 Höhenmeter
• Hanganschnitte sind im Flysch generell aus geotechnischer und hydrogeologischer Sicht extrem problematisch. Ein Hanganschnitt wie er in der „Wies“ geplant ist, würde die bestehende, natürlich entstandene Hangwasserführung der gesamten „Wies“ tiefgreifend, unumkehrbar und für immer zerstören, was zu einer Destabilisierung des Wasserhaushaltes des östlichen Einzugsgebietes des oberen Greisenbaches führen könnte, zumindest aber die gesamte „Wies“ geologisch destabilisiert
• Die vertikale Ausdehnung des geplanten Bauvorhabens bedingt eine Erdbewegung von ca.120.000 bis 150.000 m³, es würden hang- und talseitig 10 Meter hohe Böschungen entstehen, was wiederum eine irreversible Zerstörung des gesamten Landschaftsbildes mit sich bringen würde
• Es würden also ca. 1.8 ha „umgegraben“ um dann im Endausbau ca. 0,6 ha ebene Fläche für Landeplätze, Gebäude und Tankstation zu erhalten. Dieser größenwahnsinnige Bodenverbrauch (noch dazu im Grünland mit Artenschutzflächen) in einem Verhältnis von 1:3 (also 3 ha zerstören um 1 ha Bauland zu bekommen) macht fassungslos und schlägt dem Fass den Boden aus
Eigentlich hätten vor Aufnahme eines behördlichen Genehmigungsprozesses folgende Gutachten gemacht werden müssen:
• geotechnisches Gutachten (Bohrungen, Laborversuche, Tragfähigkeitsnachweise),
• hydrogeologische Untersuchung (Hangwasser, Schichtwasser, Piezometer),
• Hangstabilitätsberechnung (Bau- und Endzustand) auf Basis der Ergebnisse der Gutachten
• Untersuchung des Setzungsbereichs (Bohrung + Geophysik),
Nichts von dem ist geschehen!
Fassen wir den Irrsinn dieser Planung zusammen:
• Die Zerstörung von wertvollsten und behördlich dokumentierten Artenschutzflächen mit vom Aussterben bedrohten Pflanzen- und Tierarten,
• Ein extrem hohes Risiko von irreversiblen Umweltschäden (Stichwort: „Hydrogeologie des Flysch mit rezent aufgetretenen aktiven Untergrundprozessen“),
• Ein in keinem Verhältnis zum Flächengewinn stehender Bodenverbrauch,
• Eine großflächige Grünlandversiegelung,
• Ein Bauprojekt ohne jeglicher Infrastruktur wie Abwasserentsorgung, Trinkwasserversorgung, Feuerlöschteich, etc,
• Ein Hubschrauberflughafen mit unzureichender Zufahrtsmöglichkeit trotz der Notwendigkeit von dauerhaftem Schwerverkehr und hohem täglichen Verkehrsaufkommen inklusiver zeitkritischer Rettungsdienste (Stichwort: rutschgefährdeten Güterweg),
Deshalb fordert die BI ein Abweisen dieses Bauvorhabens durch die Behörden! -
Liebe Freunde der Wies und Unterstützer unserer Bürgerinitiative "Rettet die Wies" in Scharnstein. Wir haben gerade unsere aktuellen Erkenntnisse zur Organisation der Flugrettung in Oberösterreich auf auf OpenPetition veröffentlicht (siehe hier: https://www.openpetition.eu/at/petition/blog/buergerinitiative-rettet-die-wies#petition-main).
Vielleicht sind diese Erkenntnisse von Interesse.
Darüber hinaus freuen wir uns mitteilen zu können, dass die Anliegen, die Wies so zu erhalten wie sie ist und den Rettungshubschrauber weiterhin am Flugfeld in Scharnstein zu haben, mehr als 1.500 Unterstützungsunterschriften erhalten haben (inkl. der Unterschriften auf den Papierlisten).
Schade nur, dass dieser Umstand von der Politik, die an den Entscheidungshebeln sitzt, weiterhin negiert wird.
In diesem Zusammenhang würden wir uns deshalb freuen, wenn das Anliegen der Bürgerinitiative mit der Bitte um Unterstützung an Betroffene, Freunde und Bekannte weitergeleitet würde.
Wir bleiben jedenfalls dran! -
Im Zuge unserer Recherchen bezüglich der Organisation des Flugrettungssystems in Oberösterreich konnten wir viele interessante Details in Erfahrung bringen.
Als unbedarfter Bürger glaubt man, dass eine Flugrettung überwiegend medizinische Notfälle rettet, die eines schnellen Transportes in ein Krankenhaus bedürfen (schwere häusliche Unfälle und Herzinfarkte, Arbeitsunfälle, Verkehrsunfälle, etc.). Für solche Flugrettungen vergütet die Sozialversicherung dem Flugretter ca. EUR 1.300 pro Flug. Was nicht kostendeckend ist.
In Oberösterreich werden von zwei Standorten aus (Suben und Linz) solche vorwiegend nicht kostendeckende Flugrettungen durchgeführt. Deshalb hat das Land Oberösterreich ein gemeinnütziges System etabliert, welches die Flugrettungen dieser Standorte umfasst und den Betreibern der Flugrettung Gemeinnützigkeit vorschreibt. Damit kann das Land Oberösterreich (also die öffentliche Hand) die Kostendeckung für die Flugrettungen die von diesen Standorten aus gemacht werden, übernehmen.
Nun ist es wichtig zu wissen, dass Flugrettungen von Alpinsportunfällen (Freizeitunfällen) nicht von der Sozialversicherung übernommen werden und der Flugretter für die Flugrettung von Alpinunfällen einen marktüblichen Preis vom Verunfallten oder dessen Versicherung einhebt. Dieser bewegt sich im Durchschnitt nach Aussagen von Versicherungen bei ca. EUR 8.500.
Somit ist die Wahl des Standortes wesentlich für die Profitabilität der Flugrettung, denn je höher der Anteil an geretteten Alpinunfällen ist, desto profitabler wird der Flugrettungsstandort.
Von Scharnstein aus werden überwiegend alpine Flugrettungen durchgeführt, weshalb die Flugrettung in Scharnstein hoch profitabel ist und von einem privaten Flugretter durchgeführt werden kann. Weil hier keine Kostendeckung durch die öffentliche Hand notwendig ist, ist auch der Standort in Scharnstein nicht in das gemeinnützige Rettungssystem Oberösterreichs integriert.
Trotzdem wäre es angebracht, dass ein hochprofitabler Standort wie in Scharnstein in das gemeinnützige System der oberösterreichischen Flugrettung integriert wird.
Weshalb?
Weil durch die gemeinnützige Ausrichtung die Profite die in Scharnstein gemacht werden könnten gegen den Abgang aus Linz und Suben gegengerechnet werden würden und somit wahrscheinlich sogar noch ein Überschuss für die Modernisierung der gemeinnützigen Hubschrauberflotte da wäre ohne auch nur einen Cent Steuergeld für eine Abgangsdeckung einsetzen zu müssen.
Welche Standorte Teil des oben angeführten gemeinnützigen Flugrettungssystems sind, liegt ausschließlich und alleine in der Hand des Landes Oberösterreich bzw. der politisch eingesetzten Repräsentanten, auch wenn diese das Gegenteil behaupten (siehe Schreiben von Frau Mag. Haberlander). Die Fakten- und Gesetzeslage dazu ist eindeutig und unmissverständlich.
Deshalb hat die Bürgerinitiative „Rettet die Wies“ diese Bitte an die politisch verantwortliche Ressortleiterin herangetragen (siehe ebenfalls unser Schreiben).
Wir meinen, dass ein Rettungssystem gemeinnützig organisiert gehört. Werden Überschüsse aus spezifischen Dienstleistungen eines Rettungssystems erwirtschaftet, dann müssen diese Überschüsse zur Gänze wieder in das Rettungssystem reinvestiert werden und dürfen nicht in privaten Taschen verschwinden.
Und schon gar nicht darf eine Flugrettung dafür missbraucht werden, um gesetzliche Beschränkungen für anderwärtige, rein kommerzielle Bestrebungen zu umgehen.
Dem geneigten Leser dieser Zeilen wird auch die Lektüre der beigefügten Schreiben empfohlen...
Gesunder Boden ist gemeinsam mit Trinkwasser die Grundlage für unsere Lebensmittel. Wir haben bereits viel zu viel Boden versiegelt. Gesunde Böden als Basis für die Artenvielfalt und nachhaltige Lebensmittelversorgung sind absolut schützenswert.